Wiederzulassung ab März 2007

  • Hallo IFA-Fahrer,


    ich habe einige Fragen zur Wiederzulassung von Kfz ab März 2007.


    Wenn ich die Gesetze richtig verstanden habe, reicht ab März zur Wiederzulassung ALLER Fahrzeuge (auch LKW) die weniger als 7 Jahre abgemeldet waren, eine Hauptuntersuchung beim TÜV. Trift dies auch zu, wenn ich mein TLF als Womo zulassen will, oder brauche ich dann trotzallem eine Vollabnahme? Oder kann der TÜV den Umbau im Prüfprotokoll vermerken und ich die EX-Feuerwehr als Womo zulassen, natürlich mit den für diese Fahrzeugklasse nötigen Umbauten.


    Mein TLF ist Baujahr 76, damit fällt es in den Rahmen für ein H-Kennzeichen. Da vom TLF nicht mehr viel übrig ist, der Koffer durch einen selbstgebauten Womoaufbau ersetzt wird und die Lackierung in Weiß nicht dem Original entspricht, bleibt mir die begehrte H-Zulassung bestimmt verwehrt, richtig? Oder gibt es eine Möglichkeit, diese trotzdem zu bekommen?


    Für Tipps und Kommentare zu diesem Thema danke ich euch schon einmal.


    Schöne Grüße - Sebastian

  • Ich würde folgendes sagen. Da der TLF stark baulich verändert wurde, braucht es eine Vollabnahme, da er ja nicht mehr für den ursprünglichen Zweck eingesetzt wird. Das heißt, das Fahrzeug wird als Wohnmobil geprüft und zugelassen.


    Mit H-Kennzeichen dürfte es schwierig werden, da es ja dort heißt, Fahrzeuge im Originalzustand mit mind. Zustandsnote 3. Selbst wenn Du ein H-Kennzeichen bekommen würdest, musst Du dan auch zum TÜV. TÜV Freiheit gibt es nur für 07er Kennzeichen, aber mit einem 07er kennzeichen dürftest Du solch ein Fahrzeug sowieso nur sehr eingeschränkt bewegen und ist für ein WoMo nur sehr eingeschränkt möglich. Beim 07er Kennzeichen muss auch jede Fahrt in einem extra Fahrtenbuch notiert werden.


    Bei einer WoMo zulassung hast Du den Vorteil, dass Du auch am WE damit fahren darfst.

  • hier der O-Text zu Deiner Frage:


    Das rote Oldtimerkennzeichen ("07er-Nummer") wird ab März nur noch an Fahrzeuge ausgegeben, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr kamen. Die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO wird aufgehoben. Die Fahrzeuge müssen vorher einer Untersuchung im Umfang einer HU unterzogen werden. Das Kennzeichen ermöglicht unverändert die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen. Eingeschlossen sind An- und Abfahrt sowie Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Bei den 06er-Nummern gibt es keine Neuerungen.


    Die Begutachtung der Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen schließlich (bisher: § 17 Abs. 3 StVZO) darf künftig nur noch durch amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer sowie Prüfingenieure durchgeführt werden. Die Verwaltungsbehörde kann ein entsprechendes Gutachten verlangen, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass das Fahrzeug den Vorschriften der StVZO nicht entspricht.



    weiteres unter diesem Link:


    http://www.autokiste.de/start.htm?site=/psg/0608/5591.htm



    und hier:



    http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#9

    ifaandreas grüßt alle weiteren Fahrer der letzten Fahrzeuge mit Charakter... {grusssignatur}

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  • Damit ist Dir das H-Kennzeichen verwehrt, das gibt es erst wieder, wenn der Womo-Umbau 20 Jahre alt ist.
    Es trotzdem zu bekommen würde Rückbau auf ds TLF bedeuten.

    Gewinne Zeit durch vorher Nachdenken.
    lura

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