Typenschilder

  • Hallo!



    Wenn jemand ein neues Typenschild braucht,weil sein altes nicht vorhanden ist oder so....,ich habe mir ein neues Anfertigen lassen von meinem IFA W50 LA/A/C bei folgender Firma : Printcopy Scheffler Woof 67 in 41179 Mönchengladbach Tel.-Nr. 02161/584555 ich hatte ihn gebeten eine Kopie aufzuheben, für die nächsten die eins brauchen!!



    Grüße Torsten



    Ps. Hatte mit meinem Gutachter von der Dekra gesprochen (Gotha-Thüringen) weben einem H-Gutachten ist für einen IFA W50 LA/A/C kein Problem,er hatte sogar noch ein Orginal KTA-Blatt vom W50 Ersteinsatz 1976 !!!. Auch gegen die Nutzung als Wohnmobiel ist nichts einzuwenden!! Selbst eine 2 Kreisbremsanlage ist erlaubt weil diese auch auf dem KTA-Blatt steht dabei ist es eine Auslegungssache ob Ostdeutsch oder eine Westdeutsche.
    Die ganze sache sieht beim Kipper anderst aus auch wenn er 30 Jahre alt ist,weil es davon noch zuviele gibt,und somit noch nicht erhaltenstwert ist.

  • Hallo!
    Ja ich habe auch Bedarf! Ist bei deinem neuen Schild der Hersteller auch gedruckt und nur Bj. und Fahrgestellnummer eingeprägt /eingeschlagen /graviert?


    Schilder wo Alles eingeprägt wird gibt es beim Schilderservice neben den Zulassungsstellen zu kaufen und werden auch so akzeptiert!


    Nur für eine H-Zulassung währe ein "originales" mit einstprechendem Bj. wesentlich hilfreicher!


    MfG
    Busfreggel

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  • Zitat

    Original von Falli-69
    Hatte mit meinem Gutachter von der Dekra gesprochen (Gotha-Thüringen) weben einem H-Gutachten ist für einen IFA W50 LA/A/C kein Problem,er hatte sogar noch ein Orginal KTA-Blatt vom W50 Ersteinsatz 1976 !!!. Auch gegen die Nutzung als Wohnmobiel ist nichts einzuwenden!! Selbst eine 2 Kreisbremsanlage ist erlaubt weil diese auch auf dem KTA-Blatt steht dabei ist es eine Auslegungssache ob Ostdeutsch oder eine Westdeutsche.
    Die ganze sache sieht beim Kipper anderst aus auch wenn er 30 Jahre alt ist,weil es davon noch zuviele gibt,und somit noch nicht erhaltenstwert ist.



    Hallo Torsten, diesen Prüfer würde ich mir warm halten. Wer H-Gutachten mit so viel Falschwissen verteilt, ist ein sehr guter Partner für sehr individuelle (kundenfreundliche) Eintragungen in den Fahrzeugpapieren.


    Mario

  • P10Treiber :
    Das kann man auch etwas freundlicher ausdrücken! Insbesondere wenn mal jemand den ERMESSENSSPIELRAUM zugunsten des Fahrzeugbetreiber auslegt! Ansonsten brauch wir uns sich nicht wundern, wenn immer weniger Prüfer Rückrad zeigen, wenn diese öffentlich denonziert werden!


    MfG
    Freggel


    PS: Wie sieht das Schild den nun aus? Hersteller gedruckt oder eingeschlagen?

  • Ich jetzt auch noch........


    also ich habe den Beitrag vom P10Treiber auch zweimal gelesen und auch zweimal anders verstanden.


    Also es sieht ja nunmal so aus das es tatsächlich originale W50 mit Zweikreisbremsanlage gibt. Meines Wissens sind das alle die W50 die in die damalige Tschechei geliefert wurden. Auch hatten diese alle den hinteren Unterfahrschutz. (zumindest die L-Varianten) Ich nehme an das es dort halt verlangt wurde. Also ist dieser Punkt nicht der Grosszügigkeit des Prüfers zu verdanken. Und ob Ost- oder Westdeutsch ist tatsächlich egal. Westdeutsch (also einfach nur moderner) ist meiner Ansícht nach sogar sicherer weil dort die automatischen Kupplungsköpfe verbaut werden. Da kann man nicht "vergessen" das Absperrventil zu öffnen. Und wie wir wissen ist das verbauen von Teilen die der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen und das Aussehen und die Funktion des Fahrzeuges im Vergleich zu seinem "Urzustand" nicht verändern gestattet. (Thema H4-Scheinwerfer im Käfer)


    Was das Typenschild angeht ist es tatsächich einfacher wenn man das originale Vorweisen kann. Darüber habe ich ja in einem anderen Thread berichtet.


    Einzig die Sache mit dem Wohnmobil:


    Gegen die Nutzung ist nichts einzuwenden... ist ja jedem seine Sache.
    Wie gesagt die Nutzung.... aber gegen die Typisierung.
    Aber ich denke wenn man beim H-Gutachten aus einem W50 mit LAK2 ein Wohnmobil macht geht das weit über den Ermessensspielraum hinaus. Das gab es nunmal einfach nicht. Nicht 1989 und auch nicht vor 30 Jahren.
    Also ich habe meinen Robur mit LAK1 wieder umschreiben lassen als LKW für ATL. Das bedeutet Austauschladungsträger. Das ist auch die originale Bezeichnung. Da steht dann auch dem H-Kennzeichen in 10 Jahren nichts im Wege....wenn sich nicht die Gesetze wieder ändern. Und ich weis sicher das auch W50 mit LAK2 solche Bezeichnungen hatten.
    Da spielt es dann nämlich keine Rolle was man hinten drauf tut. Da wird dann selbst der LAK2 der im inneren schön ausgebaut ist einfach zur Ladung.


    Abschliessend noch zur Sache mit den Kippern:


    Wer will denn darüber verfügen ob ein Kipper erhaltenswert oder nicht nur weil noch so "viele" davon existieren. Wenn so ein Fahrzeug 30 Jahre alt ist und zum H-Gutachten vorgestellt wird hat der Prüfer nach den Kriterien zu entscheiden. (Originalitätdes Fahrzeuges und der verbauten Ersatzteile, Erhaltungszustand und Pflegezustand des Fahrzeuges etc.)
    Wenn es um die Anzahl der noch existierenden Fahrzeuge geht dann dürfte kein Mercedes Transporter 308 oder Rundhauber von den Feuerwehren den H-Status erhalten. Davon gibts nämlich auch noch mehr als genüge.


    Anscheinend hat also der Prüfer nur seine Arbeit gemacht und bewiesen das er sich auch mal mit der Materie beschäftigt hat.
    Und die Bemerkung mit der Nutzung als Wohnmobil...... naja NUTZUNG halt. Hauptsache er trägts nicht so ein......
    Da gibts nix zu denunzieren denke ich.


    So genug geschrieben.....


    Schöne Woche ...........

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  • Ich habe es doch so höflich wie möglich ausgedrückt. Auch ich mag Gutachter, welche ihren Verstand benutzen, eine eigene Meinung haben und diese vertreten. Mit diesen Leuten kann man prima arbeiten.


    Wer aber solche Sätze von sich gibt wie:


    Zitat

    Die ganze sache sieht beim Kipper anderst aus auch wenn er 30 Jahre alt ist,weil es davon noch zuviele gibt,und somit noch nicht erhaltenst.wert ist.


    der sollte sich mal mit dem Regelwerk zum historischen Fahrzeugen befassen. Die Bedingungen zur Erlangung des H-Kennzeichens sind klar geregelt und nicht den persönlichen Fantasien des Gutachters unterworfen. Wie streng oder locker er dieses Regelwerk anwendet, dass ist ihm überlassen.
    Aber bitte keine solchen Märchen, mancher (der es nicht besser weiß) glaubt es auch noch.


    Weiter zu 2-Kreis-Bremsanlage:
    heißt, dass Fahrzeug hat 2 getrennte, voneinander unabhängige Bremskreise. Beim W50 aufgeteilt nach vorn und hinten. Aber das will eh keiner wissen.


    Was ihr meint ist die 2-Leiter-Anhänger-Bremsanlage. Die soll es original in der Exportversion CSSR gegeben haben. Das war aber schon zu lesen. Hier gibt es auch im Forum ein Dokument wie die Sache umzubauen ist. Wer die zulässige Anhängelast bei durchgehender Bremsanlage ausnutzen möchte und dabei schneller als 25km/h fahren will, kommt um einen Umbau nicht umhin.
    Wo das Problem war, hab ich eh nicht verstanden. Hier ist man nicht auf die Gnade es Gutachters angewiesen, das ist eine Vorschrift, daran muss man sich halten.


    Und das Thema H-Zulassung und Womo ist eine ganz verzwickte Geschichte. Bei manchen Fahrzeugen möglich, aber nicht beim W50. Den gab es vor 20Jahren noch nicht als Wohnmobil. Da waren die Wagen in Neu5land bei der Planerfüllung oder der Verteidigung des Sozialismus unabkömmlich.



    Mario

  • Eigentlich sind wir doch dann der gleichen Meinung.... aber auch ich meinte die 2-Leiter-Anhänger-Bremsanlage. Von der 2-Kreis-Bremsanlage wird im Zusammenhang mit erlaubt oder möglich hier hoffentlich nicht die Rede sein.
    Da kann kein Prüfer dran rütteln....... die gibbet seit Jahr und Tag.


    Wenn es jedoch um Kleinkieseligkeiten und Ganzgenau-Ausformulierungen geht klinke ich mich hier aus.


    Bis denne......

  • Hallo,
    ein originales habe ich aber bei trakula für den W50 nicht gefunden.


    Neutrale Typenschilder gibt es bei jedem KFZ-Kennzeichenladen vor den Zulassungsstellen.


    Es geht aber um ein originales, um auch das Baujakr des Fahrzeuges ohne Papiere (bei NVA-Fahrzeugen) glaubhaft zu machen!


    MfG
    Freggel


    Aber ansonsten ist der Link nicht schlecht! Auch Literatur!

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen