doppelzulassung

  • halo, bin ein österreicher mit einem w50 der aber in berlin zugelassen ist.
    waren die letzten jahre mit dem fahrzeug unterwegs und jetzt steht er seit winter in der nähe von wien, warm und trocken aber mit tüv abgelaufen august 2005!!!
    würd gern wieder nach deutschland, mir wurde aber gesagt ich darf in deutschland aber nur bis zur ersten tüv stelle fahren.da das aber bayern wäre geht das ja überhaupt nicht.......aber müste mal sowiso zu meiner werkstätte nach garz/havelberg bevor ich mich dem dekra stelle.
    darum meine frage ob ich mir zusätzlich zur normalen zulassung kurzzeitkennzeichen holen kann oder wie ich sonst tricksen kann???
    bekam vor zwei jahren wegen tüv 1 monat abgelaufen schon ne mängelkarte an der grenze tschechei/D :-(


    auserdem wurde jetzt meine kfz steuer RÜCKwirkend von 500 auf 750 hochgesetzt für einen 7,5 tonner so kfz wohnmobil W 50 :(|


    war das bei allen so????
    wird das in zukunft noch teurer????


    mfg


    andi

  • Naja wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist eigentlich nicht. Aber ich bin der Meinung "Wo kein Kläger da kein Richter".


    Folgendes als Auszug:
    Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 16 FZV


    Sehr geehrter Fahrzeughalter,
    bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:


    1. Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
    2. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges außerhalb von Stadt und Kreis Aachen) verwendet werden.
    3. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
    4. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
    5. Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
    6. Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
    7. Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
    8.
    * Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen)
    * Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
    * Pass mit Meldebestätigung
    * Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten


    Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV.


    Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von UPSMann ()

  • hallo,
    da es meines wissens von österreich nach deutschland keine kontrollen wie an der schweizer grenze gibt, würde ich es entweder drauf ankommen lassen und zu einem tüv deiner wahl fahren, oder falls es von wien möglich ist abmelden und kurzzeitkennzeichen holen. dann kann es aber sehr stressig werden alles in der zeit fertig zu bekommen falls noch was gemacht werden muss zum tüven. jedenfalls kann man dir dann die überzogene zeit nicht abziehen (in deutschland seit längerer zeit üblich). wie das allerdings bei genau 2 jahren gehandhabt wird würde mich auch mal interessieren.
    ingo

  • Moin,
    von Wien würde ich ja über Prag nach Havelberg fahren, das dürfte besser laufen. Und da könntest Du auch in z.B. zinnwald zum TÜV und machst Die evtl notwendige wiedervorstellung in Havelberg. Das dürfte vielleicht am einfachsten sein.


    Kennt denn jemand einen guten Tüver oder dekraleZ in der Gegend?

    Gewinne Zeit durch vorher Nachdenken.
    lura

  • Moin,
    von Wien würde ich ja über Prag nach Havelberg fahren, das dürfte besser laufen. Und da könntest Du auch in z.B. zinnwald zum TÜV und machst Die evtl notwendige wiedervorstellung in Havelberg. Das dürfte vielleicht am einfachsten sein.


    Kennt denn jemand einen guten Tüver oder dekraler in der Gegend?

    Gewinne Zeit durch vorher Nachdenken.
    lura

  • Dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als das Fahrzeug abzumelden und dann mit Kurzkennzeichen zum Tüv zu fahren. ´Denn solltest Du mit zugelassenem Fahrzeug und Kurzkennzeichen kontrolliert werden und es kommt raus, bekommst Du Probleme wegen Kennzeichenmissbrauch.....noch schlimmer wirds, wenn noch ein Unfall hinzukäme....Ausserdem würdest Du sowieso Probleme bekommen bei der Versicherung, denn die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs ist im Zentralcomputer der Versicherungen gespeichert, so dass man da schon feststellen wird, dass das Fahrzeug bereits zugelassen ist. Mit so lange abgelaufenem Tüv würde ich mich nicht auf Deutschlands Stassen wagen, bei einer Kontrolle wäre dann die Pappe weg....(meinem Nachbarn erging es so...) Allgemein würde der Tüv bei einem Überziehen die überzogene Zeit von der neuen Zeit abziehen, bei mehr als zwei Jahren Überziehung musst Du eventuell doppelt bezahlen. Achtung!!!!!!!!!!! in einigen Bundesländern meldet der Tüv die Überziehung den Zulassungsbehörden, so erst vor kurzem im Fernsehen berichtet.... Gruss Klauspeter

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen