ADK70-80-100 mit Anhänger??

  • Hallo IFA Freunde


    unter euch ja auch einige ADK-Fahrer
    Warum darf man eigentlich am ADK keine Anhänger mehr dran haben.
    Jetz mal abgesehen von der Bremsgeschichte(Einleiter Druckluftanschulss) kann man ja auch umbauen.
    wer hat denn davon ahnung??


    gruß

  • Anhänger ziehen darf der ADK grundsätzlich schon, der 70er immerhin 9 Tonnen.
    Es gilt aber je nach Art der Zulassung zu beachten:


    Mit grünem Kennzeichen als selbstfahrende Arbeitsmaschine darf NUR kranspezifisches Zubehör (Anschlagmittel, Gewichte etc) transportiert werden.


    Mit schwarzem Kennzeichen als kannst du alles transportieren.

  • Hallo


    Wieso eientlich nicht.? Die ADK liefen doch früher auch mit Hänger. In meinen ehem. Betrieb hatten wir meißt den Plattenanhänger dran hängen.


    Als ich vor ein paar jahren den Kranschein für Ladekräne gemacht habe(beim TÜV) wurde gesagt das der W50 ADK unter der Kategorie Lädekräne einzuordnen ist. Das bedeutet das man zum Bedienen des ADK´s nur die Bedienberechtigung für Ladekrane braucht und nicht den Kranschein für Autokrane. Hängt woll irgendwie mit dem Gewicht zusammen.

  • mmh ich frage deshalb weil ich jemanden kenne der ist mit seinem adk100 und plattenanhänger gefahren,und die hüter des gesetzes fanden das gar nicht toll.
    nun weis ich leider nicht ob der nen grünes oder schwarzes kennzeichen hatte.
    Zusammenfassung mit grünem kennzeichen: nur kranspezifesches gerödel
    mit schwarzem: auch anhänger bis 9to
    wie heißt´n der § der stvzo??

  • Moin,


    der ADK 100 ist ja auf l60 Basis, hat also schon zweilöeitungsbremse für den Hänger. Da kann es also nur an der Anhängelast oder an der grünen Nummer gelegen haben.

    Gewinne Zeit durch vorher Nachdenken.
    lura

  • naja,


    dann werd ich den mal fragen woran´s gelegen hat, wenn ich´n nächste mal sehe.
    Gibt es den hier jemanden im Forum der mit ADK+Anhänger rumfährt??
    eigentlich ist das optisch auch ein schönes gespann.
    unbestritten isses ja auch quatsch, wieso soll man nicht so fahren dürfen wenn alles den stvzo entspricht- also quasi bremsentechnisch adk-i.o. und hänger auch, mmh...!


    gruß

  • Das Problem ist nicht die Technik, als LKW zugelassen kann ein beliebiger Anhänger mitgeführt werden. Die Anhängelast steht im Brief. Allerdings kostet der ADK dann auch Kfz Steuer. Ich hab die Höhe grad nicht im Kopf...


    Diese entfällt bei der grünen Nummer. Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist steuerrechtlich weder LKW noch Zugmaschine und der Einsatzzweck ist nicht der Transport von Material., also ist ein Transport auf dem Anhänger Steuerhinterziehung. Ist der Anhänger leer, so darf er mEn mitgeführt werden.


    Wir hatten mal einen Kraneinsatz in der Firma, der Fahrer hatte vorn grüne Nummer ind hintendran seinen kleinen Wohnwagen für Übernachtungen.
    Ich glaube nicht dass er jeh Ärger mit der Polizei hatte.
    Wenn ich mir aber vorstelle: mal eben zum Baumarkt und tonnenweise Plastersteine auf dem Hänger und keine Steuern bezahlt...


    Aber einen klasse Werstattkoffer am Haken, mit allem Drum und Dran?
    Das wär wirklich ein schönes Gespann.

  • ich hab da eben mal soeben einwenig in den stvzo rumgewurstelt--
    und glaube gelesen zu haben: das grundsätzlich jedes Fahrzeug einen Anhänger mitführen darf das bauartbestimmt dafür vorgesehen ist, außer zum personentransport(bussanhänger)
    das wird schon so sein mit dem steuerbefreiten kennzeichen wie du geschrieben hast.

  • Ist es eventuell möglich daß der Hänger ein grünes Kennzeichen für Land- oder Forwirtschaft hatte? War der Hänger vielleicht auf 25km/h begrenzt?
    Das alles ist zubeachten ehe das Thema weiter diskutiert wird.


    Gruß Stubi

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