Leute. nun bleibt mal ganz locker. Ein EG-Kontrollgerät benötigen Fahrzeuge zum Gütertransport über 3,5t zGG. Ausnahme ist die Beförderung zu privaten Zwecken ( unentgeldlich ). Fahrzeuge mit einem zGG über 7,5t benötigen aber einen Fahrtenschreiber, egal für welche Zwecke ( StVZO §57 ). Ein digitales Kontrollgerät ist für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor Mai 2006 nicht vorgeschrieben und jeder W50 oder L60 dürfte locker älter sein.
Analoge Fartenschreiber
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Also das mit dem Bestandsschutz ist mir auch bekannt.
Außerdem gilt ein Fahrtenschreiber für gewerbliche Nutzung, da die Lenk und Ruhezeiten aus dem Arbeitsschutzgesetz kommen.
Des weiteren gilt die Fahrtenschreiberpflicht nur für Kraftfahrzeuge bei denen das führen des Fahrzeuges die Hauptaufgabe des Fahrers ist.
Das klingt jetzt bescheuert - ich erkläre es noch mal anders.Ich war vor kurzer Zeit mit einem Dachdecker LKW beim TÜV, der Prüfer sagte zu mir , dass der Fahrtenschreiber neu geeicht werden müsste. Ich antwortete darauf hin mit: "Das kommt überhaupt nicht in Frage der LKW läuft im Werksnahverkehr und wird von einem Dachdecker gefahren, der den LKW nur benutzt um sich und sein Material zur Baustelle zu bringen um dann dort zu Arbeiten (Hauptaufgabe)"
Nach längerem Aktenwälzen bekam ich auch meine Plakette.
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Das mit den 7,5 to hab ich vergessen zu erwähnen.
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Wie ist das bei Oldtimerzulassung mit dem Fahrtenschreiber?
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Hallo.
Zitat Volker:
"...
Ein digitales Kontrollgerät ist für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor Mai 2006 nicht vorgeschrieben und jeder W50 oder L60 dürfte locker älter sein."
Zitat Ende.Das mit dem Bestandsschutz stimmt natürlich.
Aaaaber, ein defektes Gerät muß heute zwingend gegen ein digitales mit Fahrerkarte ausgetauscht werden.Natürlich hilft ein gutes Verhältnis zu einer Werkstatt die eventuell ... .
Wie das Ganze bei Oldtimern aussieht, vermag ich nicht zu sagen.Zitat Thomy32:
"...
Im übrigen würde ich dem Einbau eines digitalen Fahrtenschreibers in einen W50 gern mal beiwohnen."
Zitat Ende.Weshalb sollte das nicht gehen?
Da kommt auf den Tachowellenanschluß am Getriebe ein entsprechender Geber. Der wird verplombt, und Strippen zum Tacho verlegt.
Der Tacho wird dann noch an die Impulse des Gebers angepaßt, und fertig ist der Lack.
Technisch gesehen sicher kein Problem. Wohl nicht mal ein Hindernis.Übrigens, im gewerblichen Einsatz möchte ich das Ding nicht mehr missen.
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Nach Art.2 Abs.1b VO (EG) 2135/98 gilt folgendes:
...Die Installation des digitalen Kontrollgerätes muss nur in Neufahrzeuge erfolgen. Eine allgemeine Nachrüstpflicht besteht nicht. Jedoch müssen Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Fahrgastplätzen und einer zGM von mehr als 10t sowie Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zGM von mehr als 12t,die nach dem 01.01.1996 zugelassen wurden,auf das digitale Kontrollgerät umgerüstet werden, wenn das bisherige Kontrollgerät nach Anhang I ersetzt werden muss und die technischen Voraussetzungen gegeben sind...
Damit sind der W50 und L60 wohl locker aus der Schußlinie, oder... -
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So isses!!!! Und weil wir alle Kohle ohne Ende haben lassen wir uns alle son digitalen Fahrtenschreiber nachrüsten - einfach nur so weils cool is.
Ich fahre hauptberuflich und ich muß son Ding nicht haben. Dazu noch weitere Fragen? Erklärt sich von selber oder? Im übrigen ist IFA fahren was wunder wunderschönes aber hauptberuflich in diesem Land Kutscher zu sein ist fast Strafe. -
Nur Frage ich mich warum bei meinem IVECO dann kein digitaler reingekommen ist? Mit meinem letzten Beitrag wollte ich natürlich Volker beipflichten.
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