Analoge Fartenschreiber

  • Servus,


    da hab ich auch mal eine Frage, da ich es ja nicht vorhab mein Fuffi gewerblich zu nutzen, was haltet ihr von der Idee, den analogen Fahrtenschreiber gegen einen ganz normalen Tacho mit Blendring/Verkleidungsring für die größere Öffnung einzusetzen, ist das überhaupt rechtlich machbar? Das Fahrzeug ist noch nicht zugelassen und es müssen noch die H-Papiere gemacht werden.


    Herzlichen Dank schon einmal! :)

  • nabend Andreas,


    das kannst du machen mit dem Austausch,bis 7,5t z.Ggw.(jedenfalls war mir das so im Gedächtnis mit dem Gewicht so,aber da gibt's schon irgendwo nen Thread hier mit der Klärung des Gesamtgewichtes)...somit gehst du auch der Fragerei aus dem Wege,warum du nen Fahrtenschreiber drin hast und eventuell keine Scheibe eingelegt ist,die gültig ist...nimm einen Tacho vom Wartburg,auch mit Tageskilometerzähler...die Tachos waren universell einsetzbar zu Ostzeiten,da die jeweilige Tachoangleichung im Tachowellenantrieb im Getriebe gemacht worden sind...die Tachos selber liefen 1:1...


    allerdings gibt's seit Beginn diesen Jahres viele Änderungen in der ganzen STVO,STVZo und dem ganzen Fahrerkrams...da kann es schon sein,daß meine Info nicht mehr auf dem heutigen Stand der Dinge ist...


    viele Grüße


    maffi


    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • moin,


    es gibt noch passende Scheiben für die alten Fahrtenschreiber...ich hatte mir welche besorgt gehabt,allerdings hab ich das Paket weggegeben,weil ich's nicht mehr brauchte...vielleicht hab ich noch ein paar Karten einzeln liegen,um Hersteller,Größe usw. rauszubekommen...


    @ hochwaldfunker - kannst du mal ein paar Bilder von dem Fahrtenschreiber reinstellen,der auch die Drehzahl mit schreiben soll?


    viele grüße


    maffi


    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • So ich habe so langsam die Schnautze voll mit diesem Fahrtenschreibermist.


    (Hat für die Berufefahrer Sinn aber für mich als Privatfahre find ich nicht)


    Ich habe heute meinen W50 auf 7,49t abgelastet. Nutzlast nur noch ca. 1,8t. Reicht für den eigenen / privaten Bauschutt.


    Was mir die TÜV-Mensch sagte das ich das Typenschild am LKW ändern muß.


    Kann mit jemand sagen wo ich das Typenschild finden kann?


    Ich werde es abfotografieren und mir auf meinem Drucker ein neues drucken.


    Was ich nicht verstehen kann ist das ich jetzt noch einen 9t Anhänger ziehen kann.


    Werde mir also noch einen Dreiseitenkipper-Anhänger kaufen.


    Habe jetzt gleich noch eine Frage.


    Ich habe nur einen Luftanschluß am Heck. Fehlt mir ein zweiter Anschluß oder benötige ich einen besonderen Anhänger???


    Ich freue mich auf Eure Antworten.


    Gruß


    Oliver

  • Der Luftanschluss ist der Standardanschluss für die EInkreisbremse.


    Versteh trotzdem nicjht wasDein Problem mit dem Fahrtenschreiber ist, du brauchst als Privatmann keinen! Das Typenschild ist am Armaturenbrett rechts. Wobei der TÜV extra Typenschildaufkleber hat, verstehe nicht warum du so einen nicht bekommen hast!

    VERKAUFE: ADK 70 Kranaufbau in Einzelteilen

  • Hallo WaldLo,


    ich habe die letzten Tagen direkt mit dem Ämtern gesprochen.


    Seit 2006 ist es so das Privatfahrten mit einem zGG ab 7,5t einen Fahrtenschreiben der geeicht ist haben MÜSSEN!


    MercedesBenz am Ort hat mir genau das gleich gesagt. Im Gesetzestext konnte ich es auch so lesen.


    Zusätzlich muss ich auch die SP machen. Jetzt natürlich nicht mehr.


    Ich habe die Möglichkeit das Gewicht an der nächsten Biogasanlage zu ermitteln.


    Kann ich den Luftanschluß für den Anhänger an den aktuellen Standard anpassen.


    Gruß


    Oliver

  • Nabend Oliver,


    seit wann muß das Typenschild geändert werden? das ist ja was ganz neues,da die Ablastung ohne technische Änderungen erfolgt ist...sowas höre ich zum ersten mal...willst du ihn mal wieder auflasten bzw. mit dem ursprünglichen zulässigen Gesamtgewicht umschreiben lassen,muß wieder ein neues Typenschild ran...es steht doch alles in den Papieren drin,auch die "künstliche" Ablastung...


    Um einen richtigen luftgebremsten Anhänger zu ziehen,benötigst du einen Umbau auf 2-Leiter Bremsanlage oder du darfst nur 25kmh mit dem Anhänger auf der Einleiter Bremsanlage fahren...infos zur Zweileiter Bremsanlage findest du in der Sufu und eine Anleitung mit benötigten Teilen im Downloadbereich...
    ich bitte dich jedoch,den Thread hier nicht zu diesen Umbaufragen zu nutzen und wenn möglich,einen vorhandenen Thread dazu,weiterzuführen,falls noch Fragen offen sein sollten...


    viele Grüße


    maffi


    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



IFA Technikforum

Alles rund um die Technik von IFA Fahrzeugen.