jeder hat ein wenig recht und unrecht, hier steht es genau:[URL]http://www.buzer.de/gesetz/7182/a142523.htm[/URL]
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1. folgende Kraftfahrzeugarten:
a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
c) Leichtkrafträder,
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
e) motorisierte Krankenfahrstühle,
f) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
d) Arbeitsmaschinen,
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
g) Anhänger für Feuerlöschzwecke,
h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.
THK 5 w50 l60
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aber das mit der x-beliebigen Zugmaschine habe ich auch schon gehört, doch dabei müssen die verschiedenen kennzeichen auf denselben halter zugeordnet sein.
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So um die Sache hier zum Abschluß zu bringen: Nicht streiten sondern probieren! Einfach den auserchorenen Hänger seiner Wahl und Zulassungsart (pardon Anhänger - Hänger hat der Eine oder Andere vielleicht woanders :D) hinter den W50 gegebenfalls auch L60 und dann ab in die nächste Polizeikontrolle die vorzugsweise in nichtländlicher Gegend stattfinden sollte!! Das Ergebniss ist dann hier unter Verwendung eventuell erhaltener Formulare die hier als Scans einzustellen sind der Gemeinschaft der hier lebhaft Diskutierenden mitzuteilen. 8)
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:D :D :D das können wir uns sparen hab heut nen dekraprüfer unterhalten und der hat mir meine theori bestetigt.....
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Na ein Glück das die wenigsten hier Landwirte sind. Und zum LKW-Führerschein gehört halt mal ein bissel mehr als zur Klasse T. Sorry wenns dich persönlich angreift, aber mach erst mal den "grossen" Lappen. Und vom Thema des Threads ausgehend ist die Diskussion durchaus berechtigt. Denn ich glaube nicht das er mit 25 kmh den Anhänger nach Hause holen wollte.