Richtig wenn man sich an die 25 km/h hält ist das gar kein Problem und jeder Anhänger egal welcher darf mit 25 km/h Schild auch mit schnelleren Zugmaschinen fahren wenn man sich daran hält und angemeldet muss der dann auch nicht sein man muss nur das Schild von der Zugmaschine dran haben und da reicht es dann schon wenn es das von irgendeiner deiner Zugmaschinen ist man muss nur erkennen wem das Teil gehört.Eine Betriebserlaubnis braucht der Anhänger natürlich auch.
@ L60-Quäler womit schleppst du mich denn ab wenn ich deine Pannenhilfe in Anspruch nehme LKW geht ja mit 17 nicht,oder?
THK 5 w50 l60
-
-
:D hast recht können ja / dürfen nein .... kann aber auch mit verschiedenen traktoren dienen (zt320/zt323/80er russe/honomag R19......) hab die klasse "t" daher kein prob
-
wie kann ich den überflüssigen scheiß widder löschen?
-
es gäbe vill sogar ne möglich keit sich unterzustellen....
-
*blub*
-
hast du deinen thk5 schon abgeholt? wo erfurt liegt ist mir völlig klar, aber wo zum teufel liegt unterweid? wir haben hier bei uns eine spedition die oft in sachsen und thüringen unterwegs ist. mit denen habe ich auch meinen t188 aus sachsen nach hause bekommen zu einem völlig fairen preis. die konnten eine leerfahrt sparen und ich viel geld. schon einmal an solche möglichkeit gedacht? by the way: unser thk 5 hat zwei gebremste achsen, sprich vorder und hinterachse. und das ist auch gut so! zum brennholz fahren gibt es kaum etwas besseres. du kannst die hintere klappe einfach öffnen und auf grund seiner geringeren breiter kommst du damit sogar im wald zwischen den bäumen hindurch.
-
[quote][i]Original von sibbi[/i] Mein Kleiner ist jetzt da !! Haben Ihn auf Achse über die Autobahn mit einem DAF Wechselbrücke abgeholt. [/quote]
-
Hmm da mal eine Frage. Die mit 25 Km/H zugelassenen Anhänger haben ja soweit mit bekannt ist ein grünes Kennzeichen-auch Nachfolgekennzeichen genannt. Sprich der Anhänger trägt das selbe Kennzeichen wie die Zugmaschine (bei uns der Traktor) und ist damit über die Zugmaschine versichert. Nur würde ich den jetzt hinter meinen W50 hängen wo ist denn das Ding da versichert??????????? ?( ?( Denn der hat ja ein ganz normales Kennzeichen (schwarz) und ich bezahle nur Versicherung für den LKW. Nix mit Anhängerzuschlag etc. Mal abgesehen davon das ich den Hänger so oder so nicht im Straßenverkehr ziehe!!! Da habe ich dann die Möglichkeit mir jederzeit einen Anhänger zu leihen und weiß genau das es kein Theater gibt.
-
wenn du das machst und dich erwischen lässt- nennen sich die strafen wohl so: 1. Fahren ohne Versicherungschutz 2. Fahren ohne Zulassung und 3. glaube ich auch noch -ganz klassisch Steuerhinterziehung alle angaben ohne Gewähr aber lieber ein falsches kennzeichen als gar keines :-) im übrigen dachte ich bisher, das sei auch thk5- mit bremse VA+HA und bis 80Km/h?oder was?
-
ne so schlim ist das net der anhänger braucht ein kz von einer zugelassenen zugmaschiene die dem besitzer des anhängers gehört . was dan davorgespannt ist ist relativ egal .....