Wiederzulassung nach Verlust des KFZ-Briefes

  • Moin, hab ich auf der KBA-Seite gefunden: Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.

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  • Hallo. Bei uns ist vor kurzem eier auf dem Postweg weg gekommen. Das war übler Aufriss den neuen zu bekommen. Die Aufbietung des neuen Briefes hat fast zwei Monate gedauert. Das ist desswegen weil eineige Strolche die ihr Auto bei der Bank finanziert haben zur Zulassungsstelle sind und den Brief als verlusstig angegeben haben und die Karre dann mit dem neuen Brief verscheuert. Die Bank hatte dann das nachsehen.
  • Moin, gilt, denke ich mal, nicht für Neuzulassungen Du musst ja keinem sagen, ob das Fahrzeug schon zugelassen war. die zulassungsdaten werden nach der Abmeldung nach ein paar Jahren gelöscht, so dass dann keiner mehr nachprüfen kann ob das Fahrzeug je zugelassen war.

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  • Moin Wegen der Neuzulassung, das ist kein problem mehr habe gerade meinen W50 neu zugelassen (hatte zwei Fahrgestellnr. eine am Rahmen und ein im KFZ-Brief) wurde festgestell bei der umschreibung von LKW zu einer Zugmaschine habe die Fahrgestellnr. vom Rahmen bei der Zulassungsstelle prüfen lassen(kostenlos) und bei der DEKRA ein Gutachten lassen machen (103 €) und dann ging es auf die Zulassungstelle und habe dort ein neuen KFZ-Brier erhalten(79 €) und den alten KFZ-Brief Gruß

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen