Hilfe!! WoMo-Zulassung

  • Chrischan,also ich weiß,das es diese Regelung mal bundesweit gegeben hat...aber es wird ständig geändert,noch eine neue Verordnung und Ergänzung...


    dann muß ich mich korrigieren,habe ebend bei der Suche im www. was gefunden,da steht sogar drin,daß es nicht mehr nur um die in den Papieren eingetragene Zulassungsart geht,sondern inzwischen auch um die Beschaffenheit des Fahrzeuges! es wird immer schlimmer ;(


    hier mal 2 Dokumente zum lesen,da es ja auch noch extra um das Ferienfahrverbot...hatten wir zwar auch schon,aber ich bin trotzdem so frei...

    Dateien


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Hallo,
    mir ist auch nur bekannt, wie Chrischan es schrieb. Zulassung als LKW bis 7,49t heißt am Sonntag "Solobetrieb" auf der BAB. D.h. die Zulassung als WoMo würde nur Sinn ergeben, wenn Anhängerbetrieb vorgesehen ist. Da muss man halt sehen, was im Einzelfall günstiger ist. Für mich war das "H" wichtig, Hängerbetrieb ist nicht vorgesehen, habe nicht mal eine Kupplung. Auf diese Weise habe ich 192,- Pauschalsteuer und 150,- EUR Haftpflicht. Ich weiß nicht wie die Preise bei der Versicherung für die Haftpflicht beim WoMo so wären.
    Weitere Sache Schausteller und Pferdetransporter sind ggf. nicht als LKW zugelassen, sondern sind "Sonder-KFZ", dann dürfen die auch am Sonntag.
    Davon abgesehen, dass ich die Autobahn schon deshalb meide weil ich mir mit meinen 70- 80km/h da etwas deplatziert vorkomme. Auf der Landstraße kommt man zwar nicht so schnell voran, aber der Weg ist das Ziel und man sieht eben was von der Gegend.... und fährt in einem Drehzahlbereich indem man noch ein Wort loswerden kann.

  • Hallo,


    also ich bezahle Steuern und Versicherung knapp 1000€im Jahr als Womo 7,49t. Läuft als Zweitfahrzeug auf meinem Motorrad...

  • @ Maffi - was der TÜV da schreibt ist gut und schön, wir können uns nur daran halten, was tatsächlich im Gesetzestext steht. Ich stehe diesbezüglich schon seit nunmehr 4 oder 5 Jahren mit unserem Straßenverkehrsamt inkl. dem Thür. Verkehrsministerium in Verbindung - Fehlanzeige!


    Definitiv weiß ich von der Ausnahme in Niedersachsen, Bremen und Hamburg - dort findet man beim googlen die Erlasse auch im Internetz. Wer sich an dieser (übrigens einstimmig beschlossenen Novellierung der StVO) noch auf Landesebene beteiligt, müßte man direkt bei den zuständigen Straßenverkehrsämtern erfragen.


    Ziel meiner Petition letztes Jahr im Bundestag war es ja, diese Geschichte endlich ins Rollen zu bringen, d.h. das das Sontagsfahrverbot für eben reine Privatzwecke, etc. entsprechend den Beschlüssen der Landesverkehrsminister auch festgeschrieben wird. Leider war wiedereinmal die Beteiligung nicht so sonderlich berauschend und die Aussicht, dass eine derartige Änderung auch umgesetzt wird, steht irgendwo in den Sternen. Es fehlt dazu ganz einfach die Lobby und wahrscheinlich hat man noch ein EU-Problem mit einem deutschen Alleingang, wobei letztgenanntes nur eine Vermutung von mir ist.


    Tatsache ist auch - Erlasse heben nicht die StVO auf sondern reglementieren lediglich die Ahndung derartiger Verstöße. Der Katalog, welche Fahrzeuge ausgenommen sind, umfaßt in etwa das Schreiben vom TÜV. Sinn des Sonn- und Feiertagfahrverbotes ist ja nicht der Erholungswille des Lkw-fahrenden Privatmenschen, sondern ist schlicht und ergreifend eine Arbeitszeitschutzverordnung für den Berufskraftfahrer im gewerblichen Personen- und Güterverkehr. Als die Geschichte in den '60ern ins Rollen kam, konnte sich niemand vorstellen, dass irgendwer freiwillig und auch noch aus Hobbygründen einen Lkw bewegen will! Das stammt aus der Zeit, als Lastkraftwagen noch was mit Last und Kraft zu tun hatten und deren Fahrer Oberarme hatten, aus denen man durchaus auch einen Oberschenkel hätte formen können ;)

  • Knapp 1000€ im Jahr!! Und bei der Haftpflicht geht´s sicher nach Prozenten, könnte also auch noch mehr sein. Das ist knapp dreimal soviel wie bei einer "H" Zulassung. Also nicht zu unterschätzen. Da fragt man sich ob es die paar Sonntage im Jahr Wert sind... Oder man dafür nicht lieber die BAB meidet, wenn der Anhänger dran ist. Wenn ich den BKat recht im Kopf habe kostet der Verstoß 75,-€ und einen Punkt... Die Zulassung "SO-KFZ Werkstattwagen" und "H" wäre m.E. deutlich erstrebenswerter, rein äußerlich ist es ja auch ein Werkstattwagen, muss er nur noch alt genug sein....

  • ... Oder man dafür nicht lieber die BAB meidet, wenn der Anhänger dran ist. Wenn ich den BKat recht im Kopf habe kostet der Verstoß 75,-€ und einen Punkt...


    hmm,das Fahrverbot gilt doch auf allen Straßen oder meinst du jetzt das Vermeiden,den Jungs der BAg oder der Polizei direkt in die Arme zu laufen ?(



    Die Zulassung "SO-KFZ Werkstattwagen" und "H" wäre m.E. deutlich erstrebenswerter, rein äußerlich ist es ja auch ein Werkstattwagen, muss er nur noch alt genug sein....


    da ist wieder die gute Frage,zählt das rein äußerliche eines Werkstatt- bzw. Pannenhilfsfahrzeuges oder muß da auch in dem Aufbau das drin sein,was in den Papieren steht???Darf dann trotzdem ein Bett im Koffer sein oder nicht? lauter unbeantwortete Fragen,die mir bis jetzt noch keiner verraten konnte von den Dekra-Heinis...die hier haben nicht wirklich Ahnung davon X(


    viele Grüße


    maffi


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    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Maffi, DU hast Recht. Die Sonntagsfahrverbotsgeschichte gilt auf allen Straßen, ich hatte da irgendwie nur die BAB im Kopf...
    Zu Deiner Frage. Ich meine die ganze Oldtimergeschichte dient ja der Pflege des techn. Kulturgutes. Und die Dekra Heinis und TüVer geben Dir deshalb so schwammige Anworten, weil´s so schwammig ist.
    Ich würde sagen, das es vor allem auf das äußerliche Erscheinungsbild ankommt, dazu gehören sogar die Sitze. Andererseits ist ein neuer Sitz + Gurt sicherer. Auch wäre z.B. ein seitlicher Unterfahrschutz etc. nicht Original wird aber wg. dem Sicherheitsplus auch nicht beanstandet.
    Unser Dekraprüfer hat den Innenraum z.B.nicht besichtigt. Ich wüsste z.B. auch keinen techn. Grund warum der Prüfer hinten in den Koffer sehen müsste. Frage wäre ja schon wie weit man bei der Originalität gehen müsste. Müssen es Originale Stoffe und Kunstleder sein?


    Ich würde zu einem möglichst frühen Ausbaustadium mit dem Koffer zum Prüftermin fahren. Was Du letztlich auflädst oder einbaust, ist doch Dein Bier. Das würde ich auch keinen fragen. Und warum sollte man im Rahmen der Pannenhilfe nicht auch ein Küchenfahrzeug unterhalten? Um z.B. die vor Ort tätigen Bergungskräfte zu versorgen oder im Notfall auch mal drin zu schlafen. Also glaub mir für die Einbauten interessiert sich nach der Zulassung kein Mensch.
    Unserer ist z.B. ein LKW mit Plane Spriegel, ist aber mit einem Wohnkoffer beladen. Und das hat auch keinen zu interessieren... Hier darf man nachsehen ob die Ladung ausreichend gesichert ist. Das war´s durch die Ladung ändert sich nicht die Fahrzeugart.
    Was anderes könnte gelten, wenn Du den Wagen als Werkstattkoffer zulässt und dann doch Waren und Güter transportierst. Du also nur das Fahrverbot umgehen willst. Feste Einbauten sprechen eher gegen den LKW, steht doch auch in Deinem Merkblatt, solange "die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören" Also "SO KFZ Werkstattwagen" muss noch nicht heißen das es eine fahrende ausgerüstete Werkstatt sein muss. Könnte auch der Mobile Pausenraum oder Dusche oder Klo sein?! Auch SO-KFZ-Baubude oder So-KFZ-Küche, So-KFZ Pannenhilfe.... völlig egal Hauptsache es steht nicht LKW drinn. Der Dekra Mensch ist zufrieden wenn er in seinen Typblättern eine äußerlich passende Bezeichnung findet und das wird wohl der Werkstattwagen sein.

  • Also meiner ist BJ 87. Fehlen noch n paar Jahre. Aber werde ihn wahrscheinlich eh nicht auf H KZ fahren. da wir auch längere Touren planen. Und der Originalzustand ist für unsere Zwecke auch schwer zu halten (Reserverad, Anbauten, usw) Obwohl ich bestrebt bin den W50 nicht zu doll zu verbauen (optisch). Hab auch mal gelesen, dass es mit H KZ probleme im Ausland geben könnte, ist das so? Naja ich hab ja noch n paar Jahre um drüber nachzu denken...



    Grüße

  • Warum sollte es im Ausland mit dem "H" Kennzeichen Schwierigkeiten im Ausland geben? Gut wenn Du mit einem "B-" Kennzeichen in München unterwegs bist soll es auch schon mal "Schwierigkeiten" geben...
    Das Reserverad ist doch an einem IFA-Halter? Die Umbauten müssen doch nur "Zeitgenössisch" sein, und wer will schon sagen ob Dein Reserverad 1988 oder 2010 so und nicht anders da ran kam? Wäre der Halter von einem Actros Bj. 2005, wär das was anderes. Will sagen Carbonoptik eher nicht... Kunstlederbezug ja... Ich mein, solange die sichtbar verwendeten Materialien und Teile aus der passenden Zeit stammen...?
    Wenn Du die LiMa tauscht musst Du ja auch keine Uraltmaschine mit externem Regler /Gleichrichter einbauen, Du kannst was modernes nehmen... Mein Reserveradhalter ist original IFA aber eben anders angebaut, das fand der Dekra-Prüfer nicht schlimm. Hatte er schon früher mal bei der LPG soundso, bei der GST, bei .... gesehen. Die Maße meiner Pritsche weichen auch ab, aber optisch alles i.O. die Hauptteile (Traversen) sind Original IFA... Scharniere, Bordwandverschlüsse....
    Er hatte mehr an der wirklich (noch)unschönen Lackierung zu mosern. Aber wir sparen ja jährlich 700,-EUR Festkosten.... da können wir ihn bald lackieren lassen...

  • Hallo,


    Mein Kumpel will dieses Jahr auch einen W50 mit LAK zulassen, er soll Positionslichter anbauen und am liebsten einen seitlichen Unterfahrschutz, was hat das mit Historisch zu tun??
    Als ich meinen vor 10 Jahren als H zugelassen hatte, sagte der Dekra Prüfer,er wird abgenommen wie er zum Zeitpunkt der Herstellung gebaut wurde.
    Damals hatte der Dekrastützpunkt von jedem DDR Farzeug ein KTA Datenblatt zur Ansicht vorhanden!!


    Ist es mit geringen Aufwand möglich von jetzt LKW Geschl.Kasten um zu schreiben in Sonder KFZ Werkstadt (wegen Sontagsfahrverbot), dann müßte ich ihn auch noch Ablasten, jetzt stehen 9,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht drin.


    Grüße


    Torsten

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen