Hilfe!! WoMo-Zulassung

  • Hallo Florian, Hier mal der Link zu der Seite wo ich das mit dem Fahrtenschreiber und der Rennleitung gelesen hab. Geh mal auf Erfahrungsgeschichten und anschließend auf Polizei(in linker Ansicht) Hier mal der Link:[URL]http://www.ifa-mobil.de/[/URL] Aber nicht über die Sprache wundern, ist in sächsich geschrieben
  • Also, nach der neuen Steuerreform sind die Wohnmobile ab 2,8 Tonnen wie PKW zu besteuern. Allerdings gibt es eine sogenannte Kappungsgrenze nach Gewicht. Für mein im letzten Jahr zugelassenes Womo L60 mit Gesamtgewicht 7,49 t bezahle ich runde 750Euro im Jahr. Dafür hält sich die Womo Versicherung gegenüber der LKW Versicherung in Grenzen und ich kann immer fahren. Auch an Sonn-und Feiertagen und auch mit Hänger. Der Zug mit Hänger ist außerdem mautbefreit. Ich bin im vergangenen Jahr auch überall dort reingefahren, wo es für LKW verboten ist. Grenzübergänge, Parkplätze usw. Das gab so manch kritischen Blick in den Fahrzeugschein, aber nix für´s Stadtsäckel.
  • Hallo,
    einen Fahrtenschreiber brauchst Du nicht, da Du nicht gewerblich mit Deinem Fahrzeug unterwegs bist. Wenn Du allerdings ins Ausland fährst wäre eventuell ein Fahrtenbuch angebracht. So jedenfalls die Aussage von meinem ehemaligen Fahrlehrer.
    Gruß Peter L.

  • Zu Frage 1: Im Internet gibts einen Steuerrechner unter Kfz-Steuer.de. da gibt`s auch die Kategorie WoMo. Bei der Schadstoffklasse gibst Du einfach die schlechteste ein ( andere ). Es müßten 745 € rauskommen, wenn Du Deinen L60 auf 7,49 to abgelastet hast.
    Gruß.

  • Hallo zusammen,


    so jetzt erstmal stopp. Die Hubraumbesteuerung ist bei Fzg über 3,5t doch vom Tisch. Ich hätte fürs letztes Jahr "nur" 750 Euro Jahressteuern bezahlen müsse. Für 2006 kam eine Nachforderung von anteilig 120 Euro. Widerspruch, Musterverfahren usw. Also warum will dein FA die Daten von Dir erheben. Die Nachzahlung, max. 250 Euro, können die auch ohne diese Daten fodern. Einfach mal anrufen und höfflich nachfragen, is ja schließlich keine Bulli, sondern ein LKW mit dem Umbau zum Womo. Die sollen nur aufs Gewicht schauen. Wenn der Bescheid kommt, legts du Widerspruch ein mit dem Verweis auf ein anhängiges Verfahren, AZ findest du im Netz z.B. bei AV.


    Fahrtenschreiber, Sonntagsfahrverbot, Sonderuntersuchung usw. spielen unter 7,5t keine Rolle, Sie sind nicht Vorschrift.


    Preiswerter wird der LKW meiner Meinung nach nicht, ich hatte mich mal wegen Versicherung erkundigt und da war das Womo deutlich billiger. Ich für meinen Teil schlage dem FA ein Schnippchen, der Pitti wird zugelassen wenn ich ihn brauche oder er wird mit roter Nummer bewegt. Einnahmen vor der Steuerreform 250 Euro/j, nach der Reform 130 Euro/j.


    MfG Frank

  • Was muß das Fahrzeug erfüllen für eine Womo zulassung ? Was will das Amt sehen an Unterlagen oder Daten ?


    Gibt es irgendwo eine Software um Innenausbau darzustellen ?


    Gruß Frank


    PS.: Haben schon die ersten beiden zusammen hängenden Flugzeugsitze angeschaut, da kommt der Tisch gleich aus der Lehne :D und sehr komfortabel und leider in Thüringen abzuholen.aber was solls...;) Sammeln und Kaufen schon mal die Innenausstattung zusammen.

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Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen