Hallo,
wie siehts denn mit dem Fahrtenschreiber bei Zulassung als Werkstattwagen aus?
Zur info: die Arroganz will ca. 180 € Versicherungsprämie als Werkstattwagen
Hilfe!! WoMo-Zulassung
-
-
Hier ist der Ganze Sums. Werkstatt wagen sind nicht extra aufgeführt. Also erstmal ohne probieren. A
Vorschriften in Deutschland
Die Vorschriften zur Verwendung von Tachographen sind im wesentlichen in der Fahrpersonalverordnung, in § 57a StVZO sowie in der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 [11] geregelt. Weitere Regeln enthält die VO (EG) 561/2006.
Vorgeschrieben sind Tachographen (EG-Kontrollgeräte) für neue Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht einschließlich Anhänger über 3,5 t, bzw. für Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen und mehr als 9 Sitzplätze einschließlich Fahrer aufweisen, sofern diese Fahrzeuge innerhalb der der AETR-Staaten gewerblich eingesetzt werden.
Die Geräte müssen plombiert und eichfähig sein. Sie ermöglichen die Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers durch die Straßenaufsichtsorgane und dienen zur Unfallrekonstruktion. Vorgeschrieben ist eine Benutzung des Tachographen mittlerweile auch dann, wenn dieser in einem Fahrzeug zwischen 2,8 und 3,5t zGG freiwillig eingebaut wurde (in diesem Gewichtsbereich ist ein Einbau nicht zwingend vorgeschrieben). Ein Geländewagen (zGG 3000 kg mit Anhänger 750 kg zGG) benötigt einen Tachographen, wenn er in dieser Kombination gewerblich unterwegs ist.
Seit 1. Januar 2008 besteht eine Mitführungspflicht von Nachweisen für die Lenk- und Ruhezeiten usw. für den laufenden Tag und die unmittelbar vorangegangenen 28 Kalendertage, zuvor waren es 14 Tage. Der Unternehmer muss die Dokumentationen nach der Benutzung in chronologischer Reihenfolge und in lesbarer Form außerhalb des Fahrzeuges mindestens ein Jahr lang aufbewahren, unabhängig davon, ob die Daten aus analogen und digitalen Kontrollgeräten stammen. Betroffen sind die Kontrollblätter und Ausdrucke sowie handschriftliche Aufzeichnungen (Tageskontrollblätter), die von der Fahrerkarte und vom Kontrollgerät heruntergeladenen Daten und die vom Unternehmer ausgestellten Fahrpersonalbescheinigungen (§ 20 FPersV in Verbindung mit Artikel 14 Absatz 2 VO (EWG) 3821/85) sowie Unterlagen (z.B. Niederschriften, Ereignisprotokolle), die im Rahmen einer Straßen oder Betriebskontrolle erstellt wurden.
Aus anderen rechtlichen Gründen können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben, insbesondere aus § 16 Abs. 2 und § 21a Abs. 7 Arbeitszeitgesetz, wonach die Aufzeichnungen zu den Arbeitszeiten der Beschäftigten mindestens zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen dem Arbeitnehmer auszuhändigen sind und aus § 147 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 3 Abgabenordnung, wonach eine sechsjährige Aufbewahrungsfrist für Unterlagen, die für die Lohnbuchhaltung verwendet werden, gilt.
Mitzuführen hat das Fahrpersonal auch Bescheinigungen über arbeitsfreie Tage, die vom Arbeitgeber maschinell ausgefertigt sein müssen, um Manipulationen der Zeitnachweise durch Fahrer im Falle einer bevorstehenden Kontrolle zu verhindern. Das Blatt selbst ist formlos (also kein Vordruck) das Aussehen dieser Bescheinigungen ist jedoch EU-weit festgelegt, die Felder für Einträge sind wie beim EU-Führerschein oder der Fahrerkarte auch, fortlaufend durchnumeriert, so dass sich die Angaben in jede beliebige Sprache ableiten lassen.
Von der Fahrerkarte muss vor dem Überschreiben der 28 Tage - Aufzeichnung diese digital im Unternehmen gesichert werden. Die im Kontrollgerät (ugs. „Blackbox“ oder „Digitacho“) gespeicherten Daten müssen spätestens alle 90 Tage im Unternehmen gesichert werden. (§ 2 Abs. 5 FPersV).
Bei mechanischen Tachographen ist der Fahrer verpflichtet, den Schlüssel und mindestens ein Ersatzschaublatt mitzuführen.
Nach § 4 Abs. 4 FPersG können der Unternehmer, der Fahrzeughalter und die Mitglieder des Fahrpersonals bei einer Kontrolle durch die Ordnungsbehörden die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
[Bearbeiten] Pflichten der Unternehmer/DispositionDie Verordnung (EWG) Nr. 3821/85[12] und die VO (EG) 561/2006 beinhalten neben den Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers auch die damit verbundenen Pflichten des Unternehmers und die daraus entstehende Unternehmerhaftung. So ist das Unternehmen bzw. die Disposition dazu angehalten
* Daten aus Fahrerkarten sind spätestens nach 28 Tage auszulesen
* Daten aus Tachographen sind spätestens nach 3 Monate auszulesen
* Daten aus digitalen Tachographen und Fahrerkarten mindestens ein Jahr zu archivieren
* Tachoscheiben mindestens ein Jahr zu archivieren
* Tachoscheiben mindestens zwei Jahre zu archivieren, wenn diese auch als Arbeitszeitnachweis im Sinne des § 21 ArbZG dienen.
* Fahrer ordnungsgemäß anzuweisen und regelmäßig zu überprüfen
* Aufträge nach Beendigung des Fahrauftrags regelmäßig durch die Disposition auf Einhaltung der Verordnung zu überprüfen
* Die Arbeit so zu organisieren, dass der Fahrer die gesetzlichen Bestimmungen einhalten kann
* Sicherzustellen, dass vertraglich vereinbarte Beförderungszeitpläne nicht gegen die Bestimmungen der Verordnung verstoßen
* Bei der Auftragsannahme den Auftrag durch die Disposition auf Durchführbarkeit zu prüfenDas Unternehmen haftet auch für Verstöße von Fahrern ihres Unternehmens, wenn Verstöße im Hoheitsgebiet eines anderen EU-Staates oder eines Drittstaates begangen wurden. Die Haftung kann davon abhängig gemacht werden, inwieweit das Unternehmen seiner Organisationspflicht nachgekommen ist. Die Behörden können alle Beweise prüfen, die belegen können, dass das Unternehmen für den begangenen Verstoß haftbar gemacht werden kann.
Kommt es zu Verstößen gegen die EG-Verordnung, gibt es zwei mögliche Ursachen. Entweder die Disposition wurde vollkommen richtig durchgeführt und es liegt ein Verstoß des Fahrers vor – in diesem Fall wird gegen den Fahrer ermittelt - oder die Planung und Disposition wurde fehlerhaft durchgeführt, aufgrund dessen es zu Verstößen gegen die Verordnung kam – in diesem Fall werden Ermittlungen gegen Planungsverantwortliche und das Unternehmen durchgeführt.
[Bearbeiten] Hardware und Software für digitale TachographenFür die Erfüllung der beschriebenen Pflichten bezüglich der Daten des digitalen Tachographen sind verschiedene Verfahrensweisen zulässig: Es kann nach dem Auslesen über verschiedene Hardwarevarianten[13] innerhalb des Betriebes auf einen PC gesichert werden, sofern regelmäßige Sicherungskopien erstellt und getrennt aufbewahrt werden.
Es gibt unterschiedlichste Softwareprodukte, die den Unternehmer bzw. die Disposition dabei unterstützen können. Sie können Daten aus den digitalen Tachographen und Fahrerkarten auslesen, auswerten und archivieren. Zudem können manche darüber hinaus auch die Auswertungs- und Abmahnpflichten (Art. 10 EU-Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 [8]) des Unternehmers abdecken, wenn Nachweise über die Verstöße erstellt werden. Diese dienen dazu, den Fahrer über begangene Verstöße zu informieren und gegebenenfalls eine Stellungnahme zu fordern. Manche Anbieter bieten diese Funktionalitäten auch für mechanische Tachographen an, wodurch der Mischbetrieb kein Problem darstellt. Einige Dienstleister bieten die Möglichkeit, die Daten online hochzuladen und wie beschrieben zu behandeln, was wesentlich sicherer ist, da ansonsten z.B. ein Festplattenschaden oder Virenbefall auftreten kann.
[Bearbeiten] AusnahmenNach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 müssen oben genannte Kraftfahrzeuge mit einem Kontrollgerät ausgerüstet sein. Dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge:
* die zur Personenbeförderung im Linienverkehr verwendet werden, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 km beträgt;
* mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
* die für nicht gewerbliche Transporte für humanitäre oder medizinische Hilfe verwendet werden
* die Eigentum der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte sind oder von ihnen ohne Fahrer angemietet werden, sofern die Beförderung aufgrund der diesen Diensten zugewiesenen Aufgaben stattfindet und ihrer Aufsicht unterliegen
* die speziell zur Pannenhilfe innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden;
* mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind
* oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden[14].Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten gem. § 18 Abs. 1 FPersV für folgende Fahrzeuge weitere Befreiungen von der VO (EG) 561/06 und VO (EWG) 3821/85, wie für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, Behördenfahrzeuge allgemein, Fahrzeuge des Schaustellergewerbes, Fahrzeuge im kombinierten Verkehr etc.
-
Hallo noch einmal,
sorry muss mich korigieren sind 208 als werkstattwagen. Fahrtenschreiber habe ich nicht, da 1. unter 7,5t und zweitens nicht gewerblich.
auch mein tatra hat keinen. läuft aber auf 07er.
wpw
-
Moin,
für die Zulassung als WoMo musste ich folgende Auflagen erfüllen:
Kochgelegenheit - fest eingebaut.
Schlafgelegenheit - fest eingebaut
Notausstieg - Dackluke, 2 Einstieg oder Durchgang zum FH zählen.
Bei Gasbetrieb - Gasabnahme mit Prüfplakette am Fahrzeug
Gruß
Steve
-
Na, dass sollte doch zu machen sein. Diese Punkte wurden auch mir mitgeteielt für Womozulassung.
-
so wenn wa schon da bei sind frage ich auch gleich : mein w50 soll als womo laufen so war er ja schon mal angemeldit aber mit rote o7er kenzeichen und er soll aber ein H kenzeichen bekommen und mir wurde gesagt und gelesen habe ich das auch das die steuer 129€ im jahr kostet und versicherung soll wohl sehr günstig sein weil halt oldtimer
und jertzt bin ich gespant was ihr da zu sagt
-
na ich würde mal sagen, wenn Du ihn als Womo zulässt wird er mit seinem ZGG versteuert unsd wenn er Als Oldheimer Zugelassen ist müßtest Du die Pauschalsteuer von 191€ zahlen.
-
so wenn wa schon da bei sind frage ich auch gleich : mein w50 soll als womo laufen so war er ja schon mal angemeldit aber mit rote o7er kenzeichen und er soll aber ein H kenzeichen bekommen und mir wurde gesagt und gelesen habe ich das auch das die steuer 129€ im jahr kostet und versicherung soll wohl sehr günstig sein weil halt oldtimer
und jertzt bin ich gespant was ihr da zu sagt
moins,gleich 'ne Gegenfrage - hast du die Zettel der 07-er Abnahme noch?dann solltest du die unbedingt mit zur H-Abnahme mitnehmen,denn eigentlich gab's zu DDR-Zeiten keine Wohnmobile in der Größenordnung...was für ein Baujahr ist dein W50?es gab da ja mal andere Regelungen,da haben 20 Jahre gereicht,um eine Oldtimerabnahme oder 07-er zu bekommen...das gibt's seit einigen Jahren nicht mehr...jetzt müssen die Fahrzeuge mindestens 30 Jahre alt sein und es gibt keinen Bestandsschutz für mal vorher angemeldete H-oder 07-er Zulassungen,wenn du das Fahrzeug in einem anderen Landkreis zulassen willst...
wenn er eine H-Zulassung bekommt,dann bezahlst du 191,oo Euro Steuern dafür und eine preiswerte Versicherung findest du auch hier im Forum,wenn du die "Suche" ganz oben rechts benutzt
viele Grüße
maffi
-
na ich würde mal sagen, wenn Du ihn als Womo zulässt wird er mit seinem ZGG versteuert unsd wenn er Als Oldheimer Zugelassen ist müßtest Du die Pauschalsteuer von 191€ zahlen.
richtig André...du hast bei der reinen Womo-Zulassung nur noch die Emissions-oder Schadstoffklasse vergessen,die auch ausschlaggebend für die Steuern ist,zusätzlich zum zulässigen Gesamtgewicht -
na er ist Bj.1979 und hat 7.49t zgg
ich habe keine unterlagen von dem 07er kenzeichen da müste ich den vorbesitzer mal vragen
Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen