was hast du denn für Unterlagen zu dem Fahrzeug dazu bekommen? es könnte nämlich schwer werden,eine Womozulassung als H-Kennzeichen zu bekommen,wenn der Tüvi sich bischen auskennt...darum meine Frage,wegen der Papiere...frag mal den Vorbesitzer wegen der Abnahmebescheinigung für die 07-er Nummer...die kann er dir ja überlassen,da er sie nicht mehr braucht...das rote Heftchen muß er nur zurückgeben,aber die Protokolle nicht...
Hilfe!! WoMo-Zulassung
-
-
na den alten brief den neuen brief den alten fahrzeugschein und den letsen tüv bericht
-
das ja schon was
frag am besten vorher bei der Prüfstelle nach,wo du hinfahren willst mit dem W50,ob der H-Zulassung als Womo was entgegen steht,außer den technischen Dingen...dann weißt du schon mal mehr und das aus erster Hand, ob du dich eventuell noch um die Abnahmezettel der ehemaligen 07-er Zulassung kümmern mußt oder nicht...alles andere ist rein spekulativ...
viele Grüße
maffi
-
ok werde ich den mal in angrif nehmen
danke erst mal maffi für die infos
so ich werde mich den mal ausklinken und in die kiste schpringen
gute nacht -
Zitat
Womozulassung als H-Kennzeichen zu bekommen,
warum sollte man ihn unbedingt als WoMo zulassen wollen? Wenn ich das H-Kennzeichen habe und die Kiste eh bei 7,49t ZGG eingetragen ist... was bringt die WoMo Zulassung? Die kostet Dich doch ggf. nur Geld bei der Versicherung! Es gibt spezielle Versicherungen auch für Oldtimer LKW -die relativ günstig Haftpflicht versichern -ein als WoMo zugelassener LKW wird meist teurer. Man geht wohl davon aus, das man den doch mehr bewegt als einen Oldi-LKW.
Also aus meiner bescheidenen Sicht sehe ich keinen Vorteil bei einem 7,49t W50 ein WoMo draus zu machen, es sei denn man will mit Anhänger fahren und will das Sonntagsfahrverbot umschiffen...
-
hallo
ich bin immer da von ausgegangen das der w50 mit H kennzeichen und 7,49t ZZG vom sonntags fahrverbot ausgeschlossen ist.
Und mit hänger kommt höchstens so ein einachser infrage -
Beim Anhängerbetrieb ist das zgG. Sonntags völlig Wurscht, das H übrigens auch.
Also wenn mit Anhänger, egal ob nun 1-Achse oder Mehrachser - dann Sonntags nur als WoMo oder mit Ausnahmegenehmigung!
Das wurde aber schon an die 100x durchgekaut
-
ok danke für die info
und wen es schon mal behandelt wurde ist es mir endgangen -
Fahrverbot Sonntags für alles wo etwas von "LKW" in der Zulassung steht,mit einem Anhänger dran...dabei spielt die Größe und das Gewicht des Anhängers oder des Fahrzeugs keine Rolle...so z.Bsp.auch ein Post-Polo mit LKW-Zulassung oder ein Hundefänger darf keinen Anhänger am Sonntag mitführen...ausgenommen davon sind Schaustellerbetriebe,Fahrzeuge mit verderblichen Waren und passendem Lieferschein,sowie Anhänger für Sportgerätezwecke...da hat es allerdings wieder die Bewandnis,daß du deinen Sportgeräteanhänger -meistens mit grünem Kennzeichen- nicht artentfremdet nutzen darfst,z.Bsp. für Holztransporte oder sowas...
viele Grüße
maffi
-
Obacht Maffi - die Sportgeräte- und Schaustellervariante ist NICHT abgesegnet vom Bundestag. Das machen lediglich einige Bundesländer im Alleingang so und auch nur auf Erlassbasis, dass dort keine Ahndung erfolgen soll.
Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen