Hilfe!! WoMo-Zulassung

  • Zitat

    sagte der Dekra Prüfer,er wird abgenommen wie er zum Zeitpunkt der Herstellung gebaut wurde.

    Jaein würde man sagen müssen. Wenn Dein Fzg. nach dem 01.01.1975 erstmals zugelassen wurde, muss der seitliche Unterfahrschutz dran, es sei denn er erfüllt diese eher seltenen Ausnahmen. Ich weiß nicht genau ab wann der Pflicht wurde. Aber als es zur Pflicht wurde mussten alle Neuzulassungen mit Unterfahrschutz ausgerüstet und alle vorhandenen ab Bj. 01.01.1975 nachgerüstet sein. Wenn Du also heute ein "H" zulassen willst, ist der seitliche Unterfahrschutz ein "Zeitgenössischer Pflichtumbau" für alle Fahrzeuge nach dem Stichtag! Ebenso dürfte es sich bei den Begrenzungsleuchten verhalten, da weiß ich aber den Stichtag nicht.. Bzw. ich weiß nicht mal ob Begrenzungsleuchten überhaupt Pflicht sind. Unserer hat keine...
    Aber ein LAK warum nicht auch als Werkstatt? Gab es doch? Ginge doch auch: "Sonstiges KFZ- Wechselaufbau" ? Da sollte man die Wahl dem Prüfer überlassen alles außer LKW... wäre ohne Sonntagsfahrverbot.
    Bei Ablasten allein und ohne Anhängerbetrieb , könnte man auch LKW belassen... Das Ablasten ist einfach... zum Tüver wiegen Änderungsabnahme und ab zur Zulassungsstelle... Vom Aufwand her aber kein Unterschied zum umschreiben auf die andere Fahrzeugart.


  • ...Ginge doch auch: "Sonstiges KFZ- Wechselaufbau" ? Da sollte man die Wahl dem Prüfer überlassen alles außer LKW... wäre ohne Sonntagsfahrverbot.


    ich glaube,das heißt nicht Wechselaufbau sondern ATL...leider gibt's den ATL - Austausch Ladungs Träger nur als LKW und nicht als So.KFZ :(


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



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  • Moin,


    zum Thema Pflichtnachrüstungen sollte man sich aber auch mit den Regelungen des Einigungsvertrages beschäftigen.
    Dort wurde festgehalten das alles was in der DDR bis zum 2 Oktober 1990 zulassungsfähig war auch nach der Vereinigung einen Bestandsschutz geniesst. Auch wenn es sich mit der damaligen und glaube sogar heutigen Fassung der STVZO beissen tut.
    Man war wohl der Annahme das sich der "Ostschrott" gaaaaaaaaanz schnell von selbst erledigen tut.


    Schönen Tag euch allen........

  • ...mal unabhängig davon, gab es Stichtage, ab wann (auch Ostfahrzeuge) bspw. mit UFS nachgerüstet werden mußten. Das ändert aber nix an der Tatsache, dass der 4x4 W50 ein geländegängiger Lkw bleibt und man deshalb auf eine Nachrüstung verzichten kann, allerdings muß das amtl. abgesegnet sein, ggf. müssen klappbare UFS nachgerüstet werden - je nach Prüfsituation, Argumentation und eigenem Sicherheitsbewustsein, bzw. -bedürfnis.


    Völlig problemlos eignen sich bspw. Sandbleche als UFS, die sinnvoll montiert, nichtmal im Gelände stören müssen (mal abgesehen von der fehlenden Buckelei, so sie irgendwo auf dem Dach liegend montiert wären...


    Am meinem Ello waren auch welche montiert, trotz oder wegen Geländegängigkeit und Behördeneinsatz bei der FFW Quedlinburg, fuhr doch mein Ello dort zu 90% auf der Straße... Aktuell sind keine in Planung, allerdings habe ich die Staukisten fest in den Kofferrahmen integriert, den Koffer an sich 10cm tiefer gelegt und habe so Pie x Daumen noch nen halben Meter Platz ab NN (der 150l-Tank guckt ein Stück drunter raus, tiefer sitzt bloß noch das VTG)...

  • Genau ATL heißt das Ding... wenn´s den nur als LKW gibt, dann nutzt es nix... Also bleibt die Variante "SO KFZ" als fahrendes Büro, Pannenhilfe, Werkstatt, Aufenthaltsraum, Wärmestube, oder, oder ... also ich habe schon viele, viele Bezeichnungen in Fzg. Scheinen gelesen... Das schlimme an diesen Nachrüstpflichten, Stichtagsregeln und Einigungsvertragsausnahmen ist einfach, dass es wohl nur selten gelingt jemanden zu finden der sich damit zu 100% auskennt.... Deshalb bin ich recht sicher, dass man auch Prüfer findet, die die Sache eher praktisch und mit Verständnis sehen. Schließlich will man den Wagen privat nutzen und nicht das aus Gründen des Beschäftigtenschutzes erfundene Sonntagsfahrverbot zu gewerblichen Zwecken aushöhlen. Bleibt die Hoffnung das auch die Kollegen der wie hier so schön gesagt wird "der Rennleitung" sehen, das hier keiner gegen das Sonntagsfahrverbot i.S. dessen Schutzzweckes verstößt.

  • ...wenn ich recht informiert bin, gibt es bei der FZV keine So.Kfz.-irgendwas mehr. Wenn, sind das alles "Altbestände" aus der Ära der StVZO, eben deshalb steht in jeder schnöden aktuellen Pkw-Zulassungsbescheinigung "Kfz zur Pers.-Beförderung mit max 8 Sitzplätzen" und nicht mehr "Pkw" und das EU-weit. (als Beispiel, auch wenn es erstmal verkompliziert ausschaut)


    Ziel der ganzen Aktion ist es, die hunderte von unterschiedlichen Fzg.-Klassifizierungen innerhalb der EU einheitlich zu normen um irgendwann einmal ein überall verständliches Verfahren zu haben. Ich denke der Dorfsheriff in irgendeinem rümänischen Bergdorf kann mit dem deutschen "So.-Kfz-Werkstattwagen" nix anfangen, für den ist das rein optisch ein Lkw mit Aufbau inkl. aller sich möglicherweise daraus für den Betroffenen ergebenden Probleme vor Ort. Denn ihn interessiert ersteinmal nicht, was man möglicherweise in Deutschland mit diesem Altbestandkürzel darf und was nicht - wozu auch? Genau so siehts andersrum aus, mit ner spanischen Sonderzulassung als "conducir hacienda" kann ich das ggf. noch als Wohnmobil entziffern weil mich die Thematik interessiert, allerdings weiß ich dann auch nicht, was er damit in Spananien darf und aufgrund der EU hier in D auch...

  • Ja, aber irgendwas EU-konformes müsste man ja in die Zulassung schreiben?
    Bisher gilt in Deutschland Sonntagsfahrverbot für LKW. Genau genommen ist die StVO ja nach Einführung der FZV relativ unpräzise. Während die StVO in §30 schreibt: "Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren." - ist der LKW der dort erwähnt ist im Zulassungsrecht abgeschafft.
    In der FZV kommt das Wort "Lastkraftwagen" nicht mehr vor, ebenso wenig wie der Begriff des SONSTIGEN KFZ. Die FZV weist aber auf die Richtlinie 2007/46/EG hin, diese wieder teilt Fahrzeugklassen und bezeichnet diese mit einer Buchstaben Zahlenkombination. In der Richtlinie an sich kommt das Wort "Lastkraftwagen" wieder nicht vor. Auch ist die Einteilung der Fahrzeugklasse nach Gewicht in einer Staffelung bis 3,5t, über 3,5t bis 12t und über 12t.
    Das Feld (5) heißt "Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus" Hier steht heute z.B. "LKW / Plane Spriegel", womit der Rumäne aber auch nix bekleistern kann, denn er sagt nicht "LKW /Ladefläche" Bei Ihm steht: "autodubă / suprafață" oder wenigstens so ähnlich.
    Die Fahrzeugklasse "LKW" gibt es aber lt. FZV nicht, es müsste dort konsequenter Weise für die Fahrzeugklasse eines der Kürzel aus der RL 2007/46/EG stehen: z.B. "N2 / offener Kasten" oder "M1 / Werkstattwagen" oder "M1 / Kofferaufbau" Mit der Bezeichnung N; M; O etc. müsste dann auch der Rumäne was anfangen können, die Beschreibung des Aufbaus dürfte eher unwichtig sein, weil davon keine Folgen abzuleiten wären.
    Wenn jetzt also die TüVer meinen die sonstigen KFZ nicht mehr so zu bezeichnen zu dürfen, dürfen sie LKW auch nicht mehr eintragen.


    Die StVO hängt also mit Ihrer Bezeichnung "Lastkraftwagen" der Entwicklung etwas hinterher. Hier sollte wohl mal die StVO angepasst werden. Dort wird dann wohl das Wort "Lastkraftwagen" durch z.B. "Fahrzeuge der Fahrzeugklasse N3 oder Kombinationen von Fahrzeugen N2 und O" stehen.
    Bei der Frage ob ein Fahrzeug gegen das Sonntagsfahrverbot der StVO verstößt wird wohl in Zukunft der Blick in die Papiere allein nicht reichen, da dort die Buchstaben "LKW" aussterben werden.
    Vielmehr dürfte es darauf ankommen ob das Fahrzeug zum Transport von "Lasten und Gütern" verwendet wird, bzw. objektiv dafür geeignet ist. Ein W50 mit LAK oder Kofferaufbau und diversen Einbauten wie: Bett, Kocher, Spüle, WC, Dusche... dürfte wohl nicht darunter fallen. Vielleicht keine schlechte Entwicklung.
    Bei ausländischen Fahrzeugen weiß doch die Rennleitung auch nicht ob da eine Bezeichnung drin steht die dem deutschen LKW entspricht? Heißt, steht in den Papieren "conducir hacienda" und ich sehe eine normales 10t Fahrzeug ("=N2") beladen mit TV Geräten am Sonntag fahren.... Schon weil ich bis eben nicht mal wusste das Wohnmobile in Spanien so heißen...


    Bin auch gespannt was der Prüfer, der kein "Sonstiges KFZ" mehr eintragen darf/will und "LKW / offener Kasten" schreiben will, damit konfrontiert wird, dass die Bezeichnung LKW genauso wenig zulässig ist, da es diese nach FZV und der entsprechenden RL auch nicht gibt.


    Kurz um die Sache bleibt recht unübersichtlich!! Aber vielleicht ist ja einer von uns gut Rechtschutzversichert und hat das Vergnügen die Sache vor Gericht mal durchzuproben.... oder hat den Ringkampf indianischer Art mit der DeKra....

  • ...wobei "conducir hacienda" mit Sicherheit nicht die korrekte Übersetzung für WoMo auf Spanisch ist - das war nur zusammengegoolet und bedeute mal wörtlich nur "fahren" und "südamerikanisches Landhaus" - also nix Wohnmobil ;)


    Dumm an der Sache ist, man unterschreibt bei der Zulassungsstelle für die Richtigkeit der eingetragenen Angaben, also für den kompletten Inhalt der Zulassungsbescheinigung, obwohl sich dort vorher die jeweilige Prüforganisation und die Behörde selbst mit der Sache befasst haben 8o (auf der Steuererklärung unterschreibt man auch für die Richtigkeit der Angaben, obwohl es da einen ganzen Berufszweig gibt, der sich mit dem Steuerrecht befaßt und nicht einmal jeder dieser Leute alles wissen kann) Man könnte also irrigerweise der Annahme sein, dass das alles seine Richtigkeit hat, wie es eingetragen wird - weit gefehlt :(


    Ganz schön irre das System!

  • Mein L60, bisher ein Werstattwagen, wurde problemlos umgeschrieben auf D3 Mannschaftswagen, in 5 So.KFZ Bautruppwagen, Fahrzeugklasse J 18 und 4 Aufbauart 8600.
    Ich denke, es kommt in erster Linie auf die Ziffer in J an.
    Maximus, von der Rennleitung :D , wie siehst Du das?


    In J 18 eingetragen, sollte auch im Ausland keinen Ärger machen!
    Auf Campingplätzen sollte das auch unproblematisch sein.

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