Hallo,
habe gerade einen "bösen" Brief vom Finanzamt gekriegt. Ich habe für meinen L60 noch eine SoKFZ WoMo Zulassung. Allerdings ist er seit Ende November 06 abgemeldet. Die wollen jetzt alle Maße (Stehhöhe, Sitzflächen, Raum vor Spüle und Kochstelle usw.) um zu entscheiden, ob ich nun Steuern nachzahlen muß, denn wenn er ein WoMo ist würde er ja rückwirkend nach Hubraum veranschlagt (9,16 liter !!!), während er ja bei der alten Regelung noch nach zulGG (bei mir: 7,49to) veranschlagt wurde.
Die Zwickmühle ist folgendes: Der Koffer ist zur Zeit völlig entkernt, weil demnächst ein Neuauf- bzw Ausbau erfolgen soll. Er würde also im Augenblick auf gar keinen Fall die Zulassung als WoMo bekommen. Und die sagen selber sie machen die Erhebung der Steuer von den von mir zu ermittelten Daten abhängig.
Nun meine Fragen an Euch:
--1. Weiß jemand was ein L60 als WoMo-Zulassung jährlich an Steuern kostet?--
--2. Wo sind die Nachteile wenn ich ihn als LKW zulasse, abgelastet auf 7,49to ist er ja schon--
--3. Brauche ich einen Fahrtenschreiber, wenn ich ihn nur rein privat nutze? Es ist nämlich keiner drin.....--
--4. Was kostet dann die Versicherung, wird die wesentlich teurer als die für´s WoMo?--
--5. Darf man ihn als LKW noch vor der Haustür parken?--
Hab nämlich keine Ahnung ob ich den SoKfz Status einfach aufgeben soll....
Vielen Dank schonmal für Euer Bemühen, ich würd auch lieber über was technisches diskutieren, aber leider soll´s heute wohl nicht sein....:-(
Macht´s gut
Gruß
Florian