Steuerfrei oder begünstigt??

  • Ich stelle mir gerade folgende Frage:
    Ist es möglich einen L60 Kipper der auch im Kfz-Brief als solches eingetragen ist, irgendwie Steuerbegünstigt oder befreit zuzulassen(GRÜNES KENNZEICHEN).
    Meine Annahme beruht darauf das der Besitzer des LKW ein Privatmann ist und ein bischen z.B. Wald hat, um dem Finanzamtheinis die Notwendigkeit zu eräutern.


    Meine Frage: ist es überhaupt möglich die Zulassung zu bekommen, und wenn ja, müssen am Fahrzeug Änderungen gemacht werden.


    wenn der aufwand nicht allzu groß ist wollte ich es mal probieren, freue mich auf eure hinweise und tips!!


    gruß dt

  • Es wurde hier tatsächlich schon viel dazu gesagt aber im großen und ganzen : Zulassung als Zugmaschine(selbstfahrende Arbeitsmaschine) steuerfrei,aber sehr schwierig zu erhalten , ablasten auf 7,5to weniger Steuern.Hulli

  • die Anmeldung als selbstfahrende Arbeitsmaschine (Zugmaschine) erübrigt sich beim IFA w50 /L60.


    dafür muss das Verhältnis von Spurbreite zu Achsenabstand unter 1.4 liegen. was bei den dicken nicht gegeben ist. deshalb sieht man bei Schaustellern auch oftmals diese verkürzten LKWs.


    Eins was hier in HH funktionieren soll (der plan wird grad von mir verfolgt) ist das Fahrzeug als Selbstfahrende Arbeitsmaschine (Messwagen) anzumelden.


    dafür sind keine baulichen Veränderungen am Fahrzeug durchzuführen, sondern dem TÜV Prüfer muss lediglich glaubhaft gemacht werden, das das Fahrzeug zum einen die technische Ausstattung hat um Messungen der jeweiligen Art durchzuführen (ich führe mittels WLANAntennte am LKW und Computerausstattung WLANnetze ;-) ) und das Fahrzeug darf ausschließlich dafür genutzt werden.


    Ein Gewerbeschein für ebensolche Tätigkeit ist da sehr hilfreich, um den TÜV mann zu überzeugen.


    Weiterhin solle nach erfolgreichem Gutachten das Auto abgemeldet werden und danach mit den neuen grünen Kennzeichen und der Umschreibung wieder angemeldet werden. so weiss das finanzamt nur von der Abmeldung, durch die Anmeldung mit neuen grünen Kennzeichen erfährt das Finanzamt vom neuen Auto nix und alles ist fein.


    Meldet man das Auto nur um, ist das Finanzamt berechtigt, die Eintragung im Fahrzeugbrief nicht anzuerkennen und bei Bedarf eine Überprüfung direkt bei der Zulassungsstelle zu beantragen (und wies da zugeht brauch ich sicher nicht zu erzählen).


    falls es noch andere Ideen gibt, ich bin ganz ohr!


    LG Frank

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen