Zulassung als Zugmaschine

  • Hallo, Habe einen W50 LA/Z, den ich gerne zulassen möchte. Derzeit ist das Fahrzeug als LKW Kipper offener Kasten im Fahrzeugbrief eingetragen. Gibt es eine Chance, das auch als landwirtschaftliche Zugmaschine zuzulassen? Wenn ja, wie stelle ich das an? Vielen Dank und schönes Wochenende!
  • Hallo DocGrover,


    Lies mal unter Umbau, meinen Beitrag "Leistungssteigerung W50 Turbolader...." durch, habe da als Antwort auf die Anfrage nach
    den Technischen Daten zum Turbolader etwas zum Thema LOF Zugmaschine niedergeschrieben.
    Könnte dir im Bedarfsfall eine Kopie von meinen Fahrzeugbrief zukommen lassen.


    Gruß Klaus

  • hi,


    bei einer neuzulassung als landwirtschaftliche zugmaschine hast du leider schlechte karten....


    die regelung für die umrüstung von lkw auf lof-zugmaschine mit verkürtzten kipperkasten gab es glaub ich blos bis 2001oder2002....


    eine neuzulassung ist leider nicht mehr möglich die maschine welche bis 2001 oder 2002 zugelassen wurden haben noch bestandeschutz.


    es gibt aber die möglichkeit den lkw als selbstfahrende arbeitsmaschine zuzulassen wenn man z.b. nen düngerstreuer oder ne spritze aufbaut.


    mfg

  • hallo,


    muss das thema nochmal hochholen...
    ja genau wie schafft man das??


    ich habe schon das halbe internet durchsucht.....welche umbaumaßnahmen speziell am IFA W50/L60 Kipper nötig sind, um eine Zulassung als Zugmaschine(LoF) zu bekommen....??


    leider habe ich nichts gefunden...kennt jemand eine Internetadresse wo die Forderungen der Behörde stehen oder hat so einen umbau vlt schon selbst getätigt???


    Grüße

  • Hallo


    Ich glaube wenn du z.B. den Häckselaufbau oder evtl. den Streuer noch aufbauen kannst müßte es gehen(bin mir da aber nicht sicher). Ein Bekannter hat sich vor ca. 6Jahren einen LAZ gekauft und mit grüner Nr.zugelassen. Allerdings hat der Landwirtschaft und ist auch noch LU. Ansonsten stand bei Mobile mal ein verkürzter Kpperkasten drinn.

  • Du mußt nur die Ladefläche kürzen. Die darf bei Zugmaschinen nur das 1,5 fache der Vordeachsspur lang sein. Will mich jetzt aber nicht auf die Zahlen festlegen. Bei mir hat ein entsprechender Kasten auf der Ladefläche genügt der die Nutzbare Fläche Verkleinert. Die Ladefläche ist ca.50ch kürzer geworden.
    Und natürlich mußt du Landwirt sein.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von wuestendiesel ()

  • danke erstmal...


    man muss landwirt sein???....wie sieht das im fahrzeugbrief aus???
    ist der halter eine privatperson oder ist eine firma eingetragen.....???
    oder muss ich einen entsprechenden antrag beim finanzamt einreichen??


    ich möchte versuchen meinen l60 steuerfrei anzumelden......ob das auch funktioniert wenn man privatperson mit waldbesitz ist???
    ansonsten müsste ich mal über die forstbetriebsgemeinschaft probieren oder wie läuft das???

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen