Ablastung auf 7,49 Tonnen

  • Hallo Leute. Habt ihr schon gewusst das es ein neues Gesetz gibt was die Ablastung von Nutzfahrzeugen betrieft. Es ist jetzt fast unmöglich einen w50 auf 7,49 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht abzulasten . Habe nämlich das Problem jetzt bei meinem Restaurierten W50 LA/A wo der Mann von der DEKRA das nicht mehr machen will. Vieleicht hat ja jemand von Euch was gehört ob es da eine Lücke im Gesetz gibt oder Ausnahmen. Schönen Gruß an ALLE
  • Ich denke dazu wird sicherlich Volker bald eine sehr korrekte Aussage treffen können. Natürlich gibt es bei der ganzen Ablastungsgeschichte 2 Seiten. Einerseits finde ich es sehr praktisch einen W50 auf 7,49 to ablasten zu können um Fixkosten zu sparen und natürlich auch nicht von Sonn und Feiertagsfahrverboten betroffen zu sein und außerdem ist es ja auch nicht notwendig z.B ein Wohnmobil mit vollen Kampfgewicht zu bewegen. Aber andererseits muß ich auch sagen warum darf ein PKW Fahrer und das sind nun mal alle!!!!! mit Klasse 3 alt einen ausgewachsenen Lastwagen fahren? Der nun mal ein ganz anderes Kaliber hat als ein Gölflein & Co. Sicherlich gibt es viele die so einen Brocken sicher und durchdacht bewegen aber es gibt auch die anderen denen es einfach an nicht vermittelten Kenntnissen und Erfahrungen fehlt. Natürlich denke ich aber auch an IFA - Freunde deren Traum vom W50 so platzen würde und somit der eine oder andere W50 dann wohl vergebens auf einen neuen Besitzer wartet und somit für immer von uns geht. Naja alles in allem mal wieder eine Maßnahme um Steine auf den Weg zu streuen wenn es stimmen sollte und drücke die Daumen das es trotzdem weiter klappt mit dem ablasten!!!

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