Wie die Meisten wissen, ist die Fahrerlaubnis mit 50 Jahren für LKW zur Überprüfung fällig. Da ich verschiedene Meinungen gehört habe meine Frage an Euch, ist eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben zum Erhalt der Fahrerlaubnis oder nicht?
Fahrerlaubnis für LKW mit 50 Jahren
-
-
Ja Ärtztliche Untersuchung ist Pflicht dann hatt mann wieder Tüv für die nächsten 5 Jahre, sonst wird deine Fahrerlaubnis nicht verlängert.
-
So kenne ich das auch. Ein Kumpel hat es gerade machen müssen. Es kostet auch ein Wenig den Gesundheitsschein zu machen.
-
bei mir waren es 110 Euro + verlängerung Führerschein ca. 40 Euro.
-
Alle die, die nach Juni 1977 (glaub ich) geboren sind und den CE Schein nutzen wollen müssen auch alle 5Jahre zum Arzt und Augenarzt, neue Passbilder machen und den Schein anschließend verlängern lassen.
Bei gewerblicher Nutzung sollte auch gleich die Berufskraftfahrerqualifizierung neu gemacht sein, damit auch diese gleich mit eingetragen werden kann.
Auch deshalb hab ich meinen W50 auf 7,49t ablasten lassen um diese Auflagen umgehen zu können.
-
aber was will mann dann noch mit einem abgelasteten W50 Kipper ??
-
Bei mir waren es:
184,00 Euro ärztliche Untersuchung
41,00 Euro für Fahrerkarte
48,00 Euro für Fahrerlaubnis
550,00 Euro für die 5 Module.
Irgend jemand sagte, wenn man mit 50 Jahren nur privat fährt, bräuchte man keine ärztliche Untersuchung.
-
Für Privat nur Augentest und ärztliche Untersuchung. Fahrerkarte und Module nur für Gewerblich.
-
Naja, da gab es mal ne Sonderregelung die den alten klasse 3 Führerschein bis Ende 98 anging. Da lief die Klasse C1 selbst bei über 50 Jahren unter bestandsschutz und kann ohne Verlängerung oder Untersuchung gefahren werden. Allerdings wurde da seither so viel hin und hergeschoben, da weiß ich leider nicht ob das noch so ist.
-
aber was will mann dann noch mit einem abgelasteten W50 Kipper ??
Was man dann auflädt muss ja keiner Wissen und nen Anhänger kann man ja auch dahinter hängen!
Aber mit einer H-Zulassung darfst du sowieso nicht aufladen, es sei denn du versicherst das Fahrzeug wieder regulär wie einen LKW, dann hat man lediglich den Steuervorteil und darf die Umweltzonen befahren.
Mit einer 07er-Zulassung ist ja gar nichts erlaubt, nicht mal täglich zur Arbeit fahren.