Größerer Tank-eintragungspflichtig?

  • Hallo Leute! Einige von Euch haben ja einen größeren Tank, einen zweiten oder auch zwei Serientanks montiert. Ich habe solches auch vor u. wollte wissen, wie es sich dabei rechtlich verhält. Beim Pkw steht ja das Tankvolumen im Fhzg.schein. Wie ist das bei uns? Muss ich einen anderen Tank eintragen lassen??? Der Hintergrund ist der, dass ich im Ausland/Urlaub günstig volltanken wollte u. dann über die Grenze(n). Aber eventuell bekommt man dann an der Grenze wegen Zoll Ärger....würde ich vermuten. Bei modernen Lkws sind ja Tankvolumen von bis zu 1000l keine Seltenheit. Danke für Eure Tipps. Grüße Felix
  • nein musst du nicht
    wir bauen manchmal tanks ab um oder an ... wenn du es genaunimmst trägst (lässt) du das erhöhte gewicht eintragen ....
    gruß

    Weder Optimisten noch Pessimisten haben häufiger recht.
    Aber Optimisten leben entspannter!!!!!!


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    Aus Steinen die einem das Leben in den Weg legt kann man schöne Sachen bauen.

  • hm ja ...
    habn gerade nochmal nachgefragt...
    das zeug bei uns ist ja dierekt vom herstelller .... alsomuss das in der abe hinnhauen -----> doch eintragen
    gruß

    Weder Optimisten noch Pessimisten haben häufiger recht.
    Aber Optimisten leben entspannter!!!!!!


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    Aus Steinen die einem das Leben in den Weg legt kann man schöne Sachen bauen.

  • Hallo zusammen,


    wie so oft gilt, wer viel fragt bekommt viele dumme Antworten.


    Unsere Dekra hat das bisher nicht interessiert, ändern sich die Aussenmasse des Fzg nicht, gilt es streng genommen als Ladung, also braucht auch das Leergewicht nicht geändert werden.


    Allerdings würde ich einen orginalen Tank, keinen Selbstgebauten, einbauen, der hat dann ja mal eine ABE gehabt.


    Für den Zoll ist das verfügbare Tankvolumen zweitrangig, ich meine mich zu erinnern, an der pol. Grenze wurde kontrolliert und alles über 250 Liter musste nachverzollt werden. Und die Jungs vom Zoll gucken in keine Papiere, die nehmen den Zollstock ;-), messen nach und rechnen um. Ob diese Regelung noch Bestand hat, weiss ich nicht, deshalb fragen sie Ihren Arzt oder Tankstellendealer.


    Soweit Frank,


    P.S. Wir haben 2 x orginal W50 Tank und insgesamt Halter für 6x 20 l Kanister verbaut, das reicht beim Pitti eine Weile. Im Ausland ist es egal wieviele Kanister mit DK befüllt sind, in D nicht.

  • Jambo Hydraulicus, ( diese langen Namen),


    solange Deine Kraftstofftanks die geforderten Auflagen erfüllen,
    gibt es keine Probleme ( Anbringung, Bauart und Druckgutachten )
    Aber je mehr ich anbaue, umsomehr nähere ich mich dem zulässigen
    Gesamtgewicht und der zulässigen Zuladung.


    Gruß
    Schreck

  • Bei "zusätzlichen" Tanks mußt Du aber auf ein bestimmtes Detail achten.
    Zusatztanks bereiten bei Grenzübertritten eventuell Probleme.


    Ausgenommen wenn diese nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren verbunden sind.


    Also:
    Jeder Tank ist für sich befüllbar.
    Theorethisch könnten aber alle Tanks "durch" einen einzelnen "volllaufen".


    Absperrhähne oder Pumpen (zwischen den Tanks) sind tabu.

    {grusssignatur}

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von bttbfahrer ()

  • Zitat

    Original von Hydraulicus
    Beim Pkw steht ja das Tankvolumen im Fhzg.schein.
    Grüße Felix


    Hallo,


    auch wenn dieser Beitrag eigentlich uralt ist... ich beschäftige mich gerade mit dem Tank und da fiel mir diese Aussage auf.


    Aber wo bitte steht denn der Tankinhalt im Fahrzeugschein???????


    Hab meine Briefe (PKW´s) mal durchgesehen und nix derartiges gefunden.


    Gruß UPSMann

  • ...steht in den neuen nicht mehr drin u. wird auch nicht mehr eingetragen. Das Ding muss nur richtig verbaut sein u. sollte auch angeschlossen sein. Ich habe letztens keine Probleme in Tunesien gehabt, obwohl ich meine nur blind dran hab....

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