W 50 La/ac 1

  • Also breit 2,45m.
    Hoch ca 1,80m
    und lang 2,20.


    Da ding passt quer gerade so auf die W50 Pritsche.

  • Verständigungsprobleme


    Bei dem weißen LAK 2 bei Mobile handelt es sich um einen thailändischen Landsmann mit bitter bösen Deutschkentnissen. Ich habe gerade 30 Minuten mit dem netten Herrn telefoniert und die einzigen Info´s für mich sind nun:


    alles nagelneu nur noch Farbe und nen Gabelstapler hat der gute Mann


    Ende vom Lied war nach völliger Verzweifelung meinerseits, ich wollte noch viel mehr wissen eigentlich,


    Ich habe jetzt gekauft


    desweiteren bin ich auch im Besitz (so gut wie) einer Fernfahrerkabine


    Jetzt muss nur noch der Transport am Wochenende gelingen.
    Ich werde unsere Firmenpritsche nehmen und nen Platouanhänger mit 4 x 2 m Ladefläche.
    Jetzt ist nur noch die Frage ob der Sprinter KFZ oder LKW ist wegen Sonntagsfahrverbot bzw Ferienfahrverbot.


    Hoffentlich klappt alles

    Dateien

    • LAK II.jpg

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    • Fernfahrerhaus.jpg

      (273,49 kB, 278 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

    Alles wird gut

  • hallo sushi,


    wie ist dein sprinter beschaffen,hat er ringsherum scheiben und viele sitze?guck' am besten in die papiere was da drin steht,um was für eine aufbauart es sich handelt. ist's ein lkw-zugelassenes fahrzeug,darfst du am sonntag nicht mit dem anhänger fahren,solo schon...ist der sprinter mal "künstlich" aufgelastet worden,von pkw-zulassung auf einen transporter mit über 2,8t zulässigem gesamtgewicht,dann darfst du damit auch am sonntag nicht mit anhänger fahren...bei ner pkw-zulassung spielt es keine rolle,ob mit oder ohne anhänger,egal bis zu welchem zulässigem gesamtgewicht...


    ansonsten viel erfolg beim überführen und denk dran,der lak wiegt schnell mal 1,6t und nicht nur 1t wie's einige so sagen!!!


    grüße an alle hier im forum ;)
    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Der Sprinter ist ne Einzelkabine mit 3,70 langer und 1,98 m breiter Ladefläche. Er hat einen Fahrersitz und einen Beifahrersitz. Der Anhänger kann 3 to Gesamtgewicht der Sprinter 1,1 to zulässige Anhängelast ich glaube 2,3 to das müsste langen

  • na das klingt nach lkw-zulassung :)


    dann schau mal etwas weiter unten im fahrzeugschein,denn da steht öfters mal ein zulässiges gesamtgewicht des kompletten zuges drin,also sprich dein sprinter mit anhänger und der zuladung darf ein bestimmtes gewicht nicht überschritten werden. beim vw t4 sind das meistens 4 oder 4,5t für alles...da spielt es keine rolle,ob der sprinter den anhänger und die ganze zuladung spielend bewältigt oder nicht X( lieber einmal mehr nachschauen,bevor's teuer wird und der neue bußgeldkatalog ist nicht preiswerter geworden und unsere freunde der bag oder der polizei warten manchmal förmlich auf solche fuhren ;(


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • da hat maffi recht, bin im vergangenen Jahr auch mit meinem LT und einem Abschleppanhänger von der OMMMA am Sonntag nach Hause gefahren und die Polizei hat mich im wahrsten Sinne des Wortes auf der Autobahn ausgebremst. Bis dahin wusste ich nicht, das ich mit meinem Transporter und einem Anhänger hinten dran gegen das Sonntagsfahrverbot verstoße. Ich musste mir sagen lassen das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und war somit gleichmal 120 Euro los und sollte mich dann auf den nächsten Parkplatz begeben von wo ich dann ab 22 Uhr hätte weiter fahren können.
    Selbst mit einem Polo von der Post (LKW Zulassung)und einem HP 300 am Haken darfst du Sonntags nicht fahren.

  • Ja genau so sieht der Bullshitt aus!!!!!!!!!!!!!!!!


    Ich war gestern zwecks Planung der Fahrt auf dem hiesigen Polizeirevier. Keiner hatte Ahnung der anwesenden Herrn.
    Frage war: VW LT max 3,5 to mit Platouanhänger 4 m Länge auf die Autobahn als Privatperson.


    Nach 30 min suche in Gesetzestexten ein klares Nein Strafe 75 € 1 Punkt für den Fahrer und 350 € 1 Punkt für den Halter.


    Gut also Sonntag fahren hatte sich damit erledigt.


    Aber dann Ferienfahrverbot auf deutschen Autobahnen von Juli bis August.


    1. Aussage: So etwas gibt es nicht. Ich doch habe gelesen. Nein gibt es nicht.


    5 Politessen beratschlagen und ziehen sich zurück. 15 min später 2. Aussage: So etwas gibt es immer noch nicht. Ich sag super bekomme ich das schriftlich von Euch zwecks Bußgeldrückerstattung. Nein leider nicht.


    Eine Politesse telefoniert derweil mit der BAG. Rötlicher Kopf nur noch verhaltene Nickbewegungen mit dem Kopf. 2 min später kommt Sie mit nem FAX zurück und eine nicht angemeldete Versammlung beginnt im Revier. Alle Jungs nuscheln wiegen die Köpfe und der nette Jung vom ersten Gespräch teilte mir das Sondergesetz mit und erklärte mir da hätte ich wohl Recht gehabt. Er entschuldigte sich und meinte nur Ihre gesamte Unwissenheit mit hunderten von Gesetzen die dauernd heraus kommen da kann man mal den Überblick verlieren.


    Ich sag dann in die Runde herzlichen Dank für die Hilfe, da bin ich ja froh hier gewesen zu sein und das Sie alle mich so gut informiert haben.
    Denn stellen Sie sich mal vor ich wäre am Samstag gefahren und die Wissenden hätten mich aufgehalten und zu einer Strafe verdonnert,


    denn sag ich allgemein gilt


    Unwissenheit schützt ja bekantlich nicht vor Strafe


    betretene Mienen ich verabschiede mich ohne festgenommen zu werden

  • Hallo Sushi


    Du kannst dir auch bei deinen zuständigen Landratsamt(abt. Verkehrsbehörde) eine Sondergenehmigung für Sonntagsfahren mit Anhänger ausstellen lassen.
    Kostenpunkt. ca 36Euro (einmalig)


    zum thema Ferienfahrverbot: Das gilt für alle Sattel-und Hängerzüge mit einen zGG von mehr als 7,5t. So steht es im akt. Fernfahrer sowie im Trucker


    Habe mir jetzt schon zum 3.Mal eine ausstellen lassen, da mein Nissan Patrol zum LKW umgebaut war und mein jetziger Pickup ebenfalls ein LKW ist. Brauch diese Genehmigung da ich mit meinen traktor verschiedene treffen besuche. Bin aber bis jetzt noch nicht angehalten worden.

  • Zitat

    Original von IFA-TRUCKER


    zum thema Ferienfahrverbot: Das gilt für alle Sattel-und Hängerzüge mit einen zGG von mehr als 7,5t. So steht es im akt. Fernfahrer sowie im Trucker


    Laut Polizei nicht ganz richtig. Es heißt Lastkraftwagen im Anhängerbetrieb.


    Es spielt keine Rolle bezüglich des Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges einzig und alleine der Eintrag im Fahrzeugschein zählt.


    Gruß Sushi

  • Da is Es


    Mutiger Transport 21 Std unterwegs 1589 km und insgesamt 170 Liter Diesel


    Nochmals Danke Burkart und deinem Kumpel mit dem Teleskoplader.


    Die Rennleitung hat mich nicht aufgehalten, dafür haben viele Menschen ungläubig geschaut und in einem 3 Std Stau vor Berlin kamen einige um sich das gute Stück anzusehen.

    Dateien

    • DSC00048.jpg

      (188,55 kB, 346 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

    Alles wird gut

IFA Garage

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