07 Kennzeichen am Zugfahrzeug - und was bekommt der Anhänger ?

  • Hallo IFA Freunde


    Ich habe einen ADK 70 der bei der roten 07 Nummer in Leipzig eingetragen ist.

    Mit diesem möchte ich einen Anhänger (Sondertragebrücke) mit 23er Gutachten, der unter der selben 07 Nr. eingetragen ist ziehen.

    Nach Rückfrage bei der Zulassungsstelle nach einem 3. "Schild" kam diese Antwort.


    Wer kann das bestätigen oder wer kennt es anders? Für mich ist das gerade neu!


    "ein Gespann von mehreren Fahrzeugen darf auf öffentlichen Straßen nicht mit demselben amtlichen Kennzeichen versehen bzw. geführt werden. Jedes Fahrzeug (einschließlich Anhänger) benötigt ein eigenes amtliches Kennzeichen mit entsprechender Erkennungsnummer. Somit dürfen Sie immer nur eins der im Fahrzeugschein aufgelisteten Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen bewegen.



    Die Beantragung eines zweiten amtlichen 07er-Kennzeichens ist - wie auch bei der ersten Zuteilung - mit einer entsprechenden Prüfung der Zuverlässigkeit des Inhabers verbunden. Sofern Sie einen Antrag stellen, haben Sie daher das behördliche Führungszeugnis an die Zulassungsbehörde übersenden zu lassen. Sollten dann bei der Prüfung Tatsachen bekannt werden, die gegen die Zuteilung des zweiten Kennzeichens sprechen würden, kann dies mitunter auch Auswirkungen auf die ersten Zuteilung haben."



    Grüsse


    Guido

  • JA das kenne ich auch so mit dem 07er Kennzeichen. Es kann nur ein Fahrzeug bewegt werden.

    Und es darf auch nur zur Erhaltung und zur Probefahrt Oldtimertreffen und ähnliches bewegt werden.

    Es darf auch nichts mit dem Fahrzeug transportiert werden. Also auch kein Anhänger.

    Das wäre dann Steuerhinterziehung. Selbst bei der Fahrt mit einem Pkw zwischendurch anhalten und eine Packung Kaugummi kaufen ist eigentlich nicht erlaubt.


    Wer mehr weiss, bitte ergänzen.


    Gruß Philipp

  • Die wiederkehrende

    Verwendung ist auch für Probe-, Überführungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten der betreffenden

    Fahrzeuge zulässig. WARTUNGSARBEITEN - wo fängt das an und wo hört das auf ....

    Also gerade die Räder gewechselt und 50KM gefahren zum Schauen, bzw. Nachziehen, etc.

Zulassung und Anmeldung

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