Hallo Leute
Der Gesetzgeber unterscheidet hier Abschleppen und Schleppen.
Für beides gibt es die unterschiedlichsten Auslegungen und Bestimmungen. Im Bekanntenkreis hatten wir einen solchen Fall, da ging es um den Führerschein. Urteilsbegründung war beim Schleppen wird ein Zug mit mehr als 3 Achsen bewegt, demnach Klasse C. Die Diskusion Schleppen und Abschleppen war gigantisch insbesondere was ist erlaubt was nicht.
Ich habe damals lange recherchiert. Einer schrieb das Schleppen ist nun ganz verboten weil KfZ nicht als Anhänger betrieben werden dürfen, einer schrieb abschleppen nur KfZ die plötzlich betriebsunfähig geworden sind.
Ich würde hier auf Nummer sicher gehen, Baumaschienen Verleiher bitten oder eine Spedition beauftragen.
Im Fall des Falles die problemlosere Variante.
Gruß Jens