W50 - als Sonderfahrzeug

  • Hallo, ich habe einen W50 der als Wohnmobil gefahren werden soll und wollte mal wissen ob sich jemand mit einer LKW – Zulassung als Sonderfahrzeug auskennt. Es soll jetzt keine Feuerwehr oder Kehrmaschine werden, nur ich habe halt mal gehört das das geht und das man dann auch mit über 7,5t am Sonntag fahren kann.
    Danke


    gruß MADMATT

  • Wenn Du die Bezeichnung So. KFZ in Zulassungen meinst dann bedeutet dies nur sonstige KFZ und nicht Sonder-KFZ. Es werden nämlich die meisten Fahrzeuge schon durch gewisse Merkmale in gewisse Gruppen sortiert. Und erst alles was da nicht reinpasst heist dan So. KFZ
    Zum Beispiel:


    So. KFZ Loeschfahrzeug
    So. KFZ Wohnmobilaufbau
    So. KFZ Zivilschutz


    Die Bezeichnung Sonder-KFZ wurde meines Wissens nach zuletzt im zweiten Weltkrieg vergeben. Und zwar für ein Halbkettenfahrzeug. Ein sogennanntes Kettenkrad. Eine Mischung aus Motorrad vorn und kettengetriebenes Hinterteil.
    Aber das nur am Rande


    Zitat

    Hallo, ich habe einen W50 der als Wohnmobil gefahren werden soll....


    Um das Fahrzeug auch Sonntags fahren zu dürfen mache doch einfach ein Wohnmobil daraus. Also auch Papiere-technisch Die sind nämlich ausgenommen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot.


    Sieht in den Papieren dann so aus:

    Dateien

    • Papiere1.jpg

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    • Papiere2.jpg

      (684,95 kB, 282 Mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Papiere3.jpg

      (890,57 kB, 270 Mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Papiere4.jpg

      (927,4 kB, 257 Mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Papiere5.jpg

      (788,45 kB, 251 Mal heruntergeladen, zuletzt: )
  • Wollt ihr eine Feuerwhr nutzen, wie es in der Personnenbeschreibung steht?
    Dann were es doch das Beste ihn als SonderKFZ Feurwehr zu belassen, dann seit ihr aus Sonntagsfahrverbot raus und müsst nur alle 2 Jahre zum Tüv. Mit H-Zulassung giebt es meiner Meinung nach keine Nutzungseinschränkungen, sollange wie es keine Gewerbliche Nutzung ist. SonderKFZ Feurlöschfahrzeug bedeutet Blaulicht, (Sondersignale) und Löscheinrichtung intakt. Dafür ist eine Sondergenehmigung notwendig, dass man als Privatperson so ein Auto anmelden kann, die wird mit Hinweiß auf Historisch, Oldi vom Statsministerium(früher Regierungspresidium) erteilt.


    So wurde es mir telefonisch gesagt. Ob es wirklich stimmt werde ich merken wenne mein TLF16 in ein paar wochen zur Dekra kann.

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen