Blattfeder

  • Hallo Ifa Freunde,
    ich habe gestern mit einem guten Kumpel zusammengesessen. dieser arbeitet bei einer Tochtergesellschaft der IFA Maschienenbau, die Gelenkwellen aus Kohlefaser bzw. überhaubt Gelenkwellen produzieren. Jedenfalls werden bei der Tochter Blattfedern für Sprinter und Crafter aus Kunstoff / Glasfaser hergestellt, für die Serie. Mein Kumpel macht dort grad seinen Ing. und hat unter anderem schon Blattfedern aus Gf. für den Trabant und gerade für den Iltis entwickelt, beides mehr oder weniger in Serie bzw. Kleinserie.
    Ich hab nur mal so aus Quatsch gesagt, mach doch mal welche für´n W50. Er meinte es sei kein Problem, dann hat er wieder was für eine Projektarbeit. Der einzige Haken daran wäre, die Teile hätten keine Zulassung für den öffentlichen Verkehr, da die teure Abnahme fehlt. Geprüft wird aber alles so wie auch für die Serie. Er sagte, je mehr Nachfrage, desto geringer der Einzelpreis, ist verständlich denke ich. Das Werlzeug allein kostet ja schon ne Menge.


    Jetzt meine Frage, bestünde grundsätzlich ein Interesse an den Teilen?
    Hat jemand eine Zeichnung und Daten der Feder, für die Ausgangsmessung, die er mir zur Verfügung stellen könnte?


    Wie gesagt erstmal ist es nur eine Idee, mal sehen was daraus wird.
    Vorteil ist, dass die Federn dann aus einem Stück sind, zudem sind sie wesentlich leichter und benötigen Null Pflege.


    Viele Grüße

  • Zitat

    Original von FamilieJacobs
    Der einzige Haken daran wäre, die Teile hätten keine Zulassung für den öffentlichen Verkehr, da die teure Abnahme fehlt.


    Mal blöd gefragt
    kann/darf ich dann die Federn, wenn sie gar nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind/werden, einbauen?

  • Hallo,
    können schon. Von der Haltbarkei, wie schon gesagt, werden die geprüft wie als ob sie in Serie gehen würden. Es ist nur keine ABE Abnahme drauf. Diese würde zu teuer werden wenn das Unternehmen diese vorstrecken müsste. Und dann keine Nachfrage besteht. Große Automobilhersteller bezahlen diese Abnahmekosten, damit nichts am Lieferanten hängenbleibt. Es seie es findet sich jemand der die Abnahmekosten übernimmt, was ich mir schwer vorstellen kann...


    Der Tüv würde evtl. meckern, denk ich, wenn er die schönen grünen Kunsstofffedern im Auto sieht.

  • Zitat

    Original von jeepwilli
    Ich hätte Intresse an die Trabi Federn ?


    Ok, ich frag mal nach.

  • hi@all


    die sache mit der abe bzw. typenprüfung ist nicht ohne und mit abstand zu betrachten...klar kann man alles in und an sein auto bauen,was einem so paßt,es auch gut aussehen und funktionell sein kann,nur ohne eine typenprüfung für die zulassung an dem fahrzeugtyp,verliert das fahrzeug automatisch seine betriebszulassung!!!dafür braucht nicht mal der tüv-onkel vorbeikommen :Pdas sieht unter umständen auch die polizei...
    nicht zu verachten ist auch,wenn ein unfall passieren sollte,besteht keine versicherungpflicht der haftpflichtversicherung!!!was genauso ein delikt wie was fahren ohne gültige betriebserlaubnis ist...ich glaube sogar,es kann strafrechtliche folgen haben...dazu bräuchten wir einfach nur mal maximus sein wissen ;)
    ihr solltet euch das wirklich sehr genau überlegen,was ihr an euren fahrzeugen verbaut und die folgen nicht mißachten...klar,es bedarf keiner abe oder typenprüfung bzw. einzelabnahme,wenn das fahrzeug nicht im öffentlichen straßenverkehr bewegt wird...da ist's dann vollkommen egal :D


    grüße an alle,


    maffi


    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Habe jetzt beim stöbern diesen Fred gefunden....
    Grundsätzlich benötigt jedes an ein Fzg. angebautes Teil eine BE (Betriebserlaubnis) "Grundsätzlich" deshalb, weil es auch Ausnahmen gibt.
    §19 der StVZO regelt das Erlöschen der BE für das Fahrzeug
    §22 regelt die Betriebserlaubnisse für Fzg. Teile
    §22a regelt für welche Fzg. Teile eine Bauartgenehmigung vorliegen muss.


    Ausnahmen kommen immer dann zum Tragen wenn z.B. am Tage der Erstzulassung solche Genehmigungen nicht erforderlich waren.... z.B. wird man an so manchem Oldtimer vergeblich nach den heute üblichen Prüfzeichen etc. suchen....
    Es gibt nach §19 STVZO drei Varianten, nach der die BE sofort erlischt.
    1. die Fahrzeugart wird geändert(z.B. aus SonderKFZ TLF wird LKW Pritsche)
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
    3. Abgas oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (nur durch Umbau, nicht durch Verschleiß oder Unfall)


    In der Praxis muss man also unterscheiden....


    Für die vorliegende Frage befasst man sich wohl mit 2.
    Ist das Bauteil sicherheitsrelevant oder nicht.
    Fehlt der Rückleuchte, der Hupe, der Blinklichtkappe die Prüfziffer, ist das Ordnungswidrig und stellt einen Mangel dar, aber eine Gefährdung anderer ist erst mal nicht wirklich zu erwarten. Die Polizei würde ein Verwarngeld verhängen und eine Mängelkarte ausstellen, wird der Mangel nicht fristgerecht beseitigt erledigt das Straßenverkehrsamt den Rest... ggf. wird die BE des Fzg. eingezogen.


    Das Blattfederpaket eines Fahrzeuges oder einen falschen Spoiler am Audi TT - würde ich als Sicherheitsrelevant einstufen.
    Würde ich ein Fahrzeug W50, Trabant etc. antreffen und die Federpakete als nicht "original" identifizieren... würde ich erstmal fragen ob der VT ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen dazu hat, dass bestätigt, dass die Baugruppe den Anforderungen der StVZO entspricht. Hat er da nichts vorzuweisen.... Wird je nach Gefahrenprognose die Weiterfahrt untersagt ggf. wird das Fzg. auch gleich bei der DeKra vorgeführt (je unsicherer ich bei der Gefahrenprognose- je eher geht´s zur Dekra).....Ich denke jedoch die BE ist weg.


    Die BE erlischt übrigens nicht erst mit dem erwischen, sondern bereits mit Einbau. Wird man erwischt zieht das erhebliche Geldbußen nach sich. Bzw. man muss abwägen wie gefährlich der Umbau ist.... Eine Anzeige nach 315b StGB ist also denkbar (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)
    Letzteres vor allem dann wenn etwas passiert. z.B. Überlastungsbruch des gesamten Federpaketes, dadurch Auffahrunfall verletzte Personen etc. In letzterem Fall dürfte auch die Haftpflichtversicherung zwar erst mal an den Geschädigten leisten dürfte aber beim Verursacher die Hand aufhalten.


    Allerdings muss für den GAU auch das Federpaket verantwortlich sein, fahre ich aus "einfacher Dummheit" einem hinten rein und bei dieser Gelegenheit wird der Umbau bemerkt.... dürfte sich rein Versicherungsmäßig nichts ergeben, da der Umbau nicht Unfallursächlich war.


    Wird man mit einem solchen Umbau erwischt sollte man am besten gerade auf dem Weg zur Dekra sein, denn nach §19(5) sind dürfen Fahrten zur Erlangung der BE und Prüfungsfahrten durch den Prüfer durchzuführen... dazu ist das bisherige AKZ oder rote oder Kurzeitkennzeichen zu verwenden....


    Eine andere Frage ist, abgesehen von den wahrscheinlich unverhältnismäßigen Kosten: Was bringt es, außer den Kosten und den genannten Problemen ein solches Federpaket einzubauen? Die Originalteile sind denke ich optimal auf das Fahrzeug abgestimmt und Fahrwerkstunig an einem IFA??

  • ....ja, die Dinger sind nicht zugelassen, das hat wohl jeder verstanden. Was würde denn sowas ungefähr kosten? Kommt sicher auf die stückzahl an. da kann man ja ein paar hundert Kilo sparen.

  • Also allein das KBA wird sich die Genehmigung aus der Fahrzeugteileverordnung einiges an Gebühren in nicht unerheblicher Höhe bezahlen lassen.
    Welcher der Unterpunkte da nun zum tragen kommt... k.A.
    Dazu kommt.... Begutachtung der Teile, Materialprüfungen etc.


    Ich denke die Gewichtsersparnis wird einen mehrstelligen EURO-Betrag/Kilo betragen. In jede Fall wohl in unverhältnismäßiger Höhe. Weitere Frage ist, da der Hersteller des Fahrzeugs wohl nicht mehr existiert für manche Teile sind wohl auch noch Herstellerfreigaben notwendig.

  • Zitat

    Original von Hydraulicus
    ....ja, die Dinger sind nicht zugelassen, das hat wohl jeder verstanden. Was würde denn sowas ungefähr kosten? Kommt sicher auf die stückzahl an. da kann man ja ein paar hundert Kilo sparen.


    Wäre ein Alternative für Fernreisende (mitzuführen als Ersatzteil,was nicht viel wiegt!) oder IFA-Fahrern in anderen Ländern, die dafür kein Freigabe wie TÜV und dergleichen benötigen.