Bevor wir jetzt die Flex ansetzen und diese potthäßlichen Teile, die sich Unterfahrschutzschutz nennen, an den Seiten und hinten entfernen, möchte ich gern wissen
habt ihr die dran
müssen die dran sein, um ne Abnahme zu bekommen?
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Unbedingt dranlassen !!!!!!
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Willi, warum unbedingt dranlassen, ich habe schon mehrfach gehört, das es nicht unbedingt sein muss und habe auch schon einige IFAs auf Treffen gesehen, die keinen Unterfahrschutz dranhatten.
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§ 32b StVZO
Unterfahrschutz
B. (Fahrzeuge)
III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)(1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1.000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.
(2) Der hintere Unterfahrschutz muss der Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 6. April 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 23) in der nach § 30 Abs. 4 Satz 3 jeweils anzuwendenden Fassung entsprechen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für
1.land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
2.Arbeitsmaschinen und Stapler,
3.Sattelzugmaschinen,
4.zweirädrige Anhänger, die zum Transport von Langmaterial bestimmt sind,
5.Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.
(4) Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t müssen mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(5) Absatz 4 gilt nicht für
1. Geländefahrzeuge,
2. Fahrzeuge, deren Verwendungszweck mit den Bestimmungen für den vorderen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist. -
Nachtrag zum vorherigen Beitrag.
An meinem L60 ist der seitliche Unterfahrschutz auch noch dran und bleibt auch dran.
1. weil Unfallschutz vor geht
2. weil ich finde, dass das sonst ein bissel nackisch aussieht - ist aber Geschmackssache
3. weil, wenn man sich doch mal verpeilt die Planke verbogen ist und nicht der Tank auf- oder was anderes abgerissen ist bevor mans merkt. -
Man kann den Unterfahrschutz ja auch ein wenig dezenter bauen z.B. wie bei meinem W 50 mit der Pritsche in der Galerie zu sehen denn die Aludinger sehen ja irgendwie doof aus aber dran muss was sein und hinten sowieso und bei diesen Sicherheitsvorschriften wird noch nicht einmal ein Oldtimer in Schutz genommen denn wer ohne fährt muss sich warm anziehen wenn etwas passiert.
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Ich finde eben auch, das die doof aussehen, habe aber in verschiedenen Galerien gesehen, das bei manchen keine dran sind.
Ich schau mal bei dir, wie dezent du sie gezaubert hast -
Das liest man doch gern:
ZitatOriginal von Striegistaler
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für
Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.
(5) Absatz 4 gilt nicht für
1. [BLINK]Geländefahrzeuge,[/BLINK]
2. Fahrzeuge, deren Verwendungszweck mit den Bestimmungen für den vorderen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist. -
Geländefahrzeug braucht sowas also nicht, gut, das wäre unserer.
Könnten wir also abflexen.
Aber was, wenn außerhalb des Geländes was passiert, ein Motorrad drunter rutscht. Gut passiert selten, aber passiert. -
Dann solltest du aus gewissensgründen den schutz dranlassen
Umbauten von IFA Fahrzeugen
Umbauten an IFA Fahrzeugen