Geht ja nicht nur ums Gewissen, auch um rechtliches.
Hast du welche dran, wurde das ohne weiteres zugelassen?
Würde das gern mal mit dir am Tel. diskutieren
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hi@all...
das motorrad paßt auch rutschender weise unter dem unterfahrschutz hindurch
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Ich habe nochmal geschaut, vorne ist auch einer dran, da ist der Motorvorwärmer drunter, der Schutz bleibt in jedem Fall dran.
Das Beste wird sein, wir sprechen mit jemandem von der Dekra, hier gehen die Meinungen eher auch auseinander. -
Also die seitliche Schutzvorrichtung gilt aber auch für Geländefahrzeuge nur der hintere nicht wegen dem Böschungswinkel usw.
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Zitat
Original von adk-70
Also die seitliche Schutzvorrichtung gilt aber auch für Geländefahrzeuge nur der hintere nicht wegen dem Böschungswinkel usw.Naja das kann so nicht ganz stehen bleiben.
Reden wir vom L60 als LKW fürs Gelände ist es was anderes als wenn der L60 dann eine Wohnmobilzulassung erhalten soll.
Wobei ein geländegängiges Allrad-Wohnmobil durchaus durch seitlichen Unterfahrschutz behindert sein könnte.Für mich persönlich ist ein Unterfahrschutz an einem Sahara-tauglichen LKW durchaus nicht mit dem Verwendungszweck vereinbar.
Hier mal der spezielle Paragraph:
§ 32c StVZO
Seitliche Schutzvorrichtungen
B. (Fahrzeuge)
III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)(1) Seitliche Schutzvorrichtungen sind Einrichtungen, die verhindern sollen, dass Fußgänger, Rad- oder Kraftradfahrer seitlich unter das Fahrzeug geraten und dann von den Rädern überrollt werden können.
(2) Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells den Lastkraftwagen oder Zugmaschinen gleichzusetzen sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und ihre Anhänger müssen, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht jeweils mehr als 3,5 t beträgt, an beiden Längsseiten mit seitlichen Schutzvorrichtungen ausgerüstet sein.
(3) Absatz 2 gilt nicht für
1.land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und ihre Anhänger,
2.Sattelzugmaschinen,
3.Anhänger, die besonders für den Transport sehr langer Ladungen, die sich nicht in der Länge teilen lassen, gebaut sind,
4.Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind.
(4) Die seitlichen Schutzvorrichtungen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen
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Fahrzeuge die für Sonderzwecke gebaut sind bei denen das nicht geht ist z.B. ein Holznachläufer bei dem müsste man die Schutzvorrichtung an der Ladung anschrauben.
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Hier mal ein Beispiel, wo ich denke, dass ein Unterfahrschutz hinderlich ist.
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Na ja hier ist vielleicht auch das Getriebe hinderlich und wenn man die Karre versenkt hat kommts auf son paar leisten nicht an.
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Hallo zuammen,
1. Hat der Ludwig eine Zulassung, wenn ja als was?
2. Welche vorwiegende Gegend wird befahren, z.B. 100 % Europa oder nur Transit und der Rest Afrika.Bei unserem W50 mussten wir zwingend den seitlichen UFS nachrüsten, auf Grund des Alters war der Hintere nicht nötig, es gibt für den seitlichen eine Nachrüstpflicht.
Nun gibt es für den UFS vorgeschrieben Masse, Höhe über Fahrbahnoberkante, max. Zwischenräume usw. daraus ergibt sich, im Prinzip kann alles ein Unterfahrschutz werden, ein nach aussen gezogener Tank, Sandbleche, Staukisten usw. dem Schrauber sind da wenige Grenzen gesetzt, ausser oben genannte Masse. Unser UFS aus Aluplanken liegt mittlerweile demontiert in der Garage, wir haben durch einen zweiten Tank und Umbau vom Orginalen und durch Staukästen eine fast geschlossene Seitenwand, die Höhe über Fahrbahnkante halten wir nicht ganz ein, aber wenns optisch passt, messen die Rennleitung und der Tüv nicht nach.
Also, wie immer gilt, sprich mit der Dekra deines Vertrauens, abschneiden würde ich den UFS ohne Rücksprache nicht. Wenn du ehe nur Afrika fährst, schraubst du Ihn einfach wieder ab. Falls es rein um die Optik geht, schraub halt Sandbleche an und wenn es die eierlegende Wollmilchsau geht, wir hatten auch eine klappbare Variante vorbereitet, damit bist du auf der Straße sicher unterwegs und im Gelände verbiegt sich der UFS nicht.
MfG Frank
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Der Ludwig war bis 1998 zugelassen, für eine Baufirma.
Deswegen hat er schon den erforderlichen??? Schutz vorn, an den Seiten und hinten.
Er soll ein Wohnmobil werden. Ob wir es damit mal bis in die Wüste schaffen, weiss ich nicht, das braucht ja viel Zeit. Wer hat schon soviel Urlaub...
Aber Richtung See, Kroatien soll es in jedem Fall gehen.
Das mit den Kästen klingt gut, würde auf der einen Seite gut gehen, auf der anderen Seite befindet sich ein relativ großer Tank, der auch schon viel Freiraum abdeckt.
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