Versicherung und H Kennzeichen

  • Also mit H darf ich ja dennoch Anhänger ziehen und auch in Umweltzonen rein.

    Sonntagsfahrverbot und Maut zählen immer nur für gewerbliche Fahrten. Die möchte ich jedoch sowieso nicht unternehmen.

    Zur SP und HU muss ich wegen des H Kennzeichens trotzdem, da gibt es keine Ausnahmen.

    Es läuft bei mir gerade eine Anfrage bei der Mecklemburgischen. Sieht bis jetzt gut aus, mal sehen was da rauskommt.

    Eine normale Zulassung ohne H kommt eigentlich nicht in Frage, weil ich keine 800€ Steuern bezahlen möchte.

    Viele Grüße.

  • moin,


    na ja, bezüglich des Sonntagsfahrverbotes, wenn man den Beschluss des Bundesrates von März 2017 heranzieht und sich dann die aktuelle Verwaltungsvorschrift zur StVO ansieht (zu §30 StVO) steht zu Absatz 3 was nicht unter das Sonntagsfahrverbot fällt auch folgendes


    ----Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.------


    da bezieht man sich ausschließlich auf Oldtimerveranstaltungen. Im Umkehrschluss bedeutet das keine anderen Spassfahrten


    Deshalb hatte ich vor über 25 Jahren schon bei meinen LKWs vermieden den Typ LKW für die Zulassung. Meine Tatras hatten "Sonstiges KFZ Werkstattfahrzeug (07)" und "Zugmaschine (07)" drinne stehen, so konnte ich auch Sonntags mit 40t und Anhänger (07) fahren. Auch mein W50 war erst als "sonstiges KFZ Wohnmobil" zugelassen. Nach dem Steuerwahnsinn bekam er auch eine "Sonstiges KFZ Werkstattfahrzeug (H)" Zulassung (bis Heute).


    Aber es kommt auch immer auf die Kenntnisse der Rennleitung an und wie sie die Auslegung der Fahrt sehen. Ist ja auch ähnlich wie glaubwürdig man bestimmte Fahrten mit einem 07-Kennzeichen auslegt.


    Gruß

    wpw

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen