Heute bei der Dekra

  • Also, ich war heute mal bei der Dekra, um Einiges zu erfahren, was denn nun Voraussetzung für den TÜV ist.


    Seitenunterfahrschutz: ein sogenannter Gummiparagraph...
    Muss bei Geländefahrzeugen nicht sein


    Hinterer Unterfahrschutz: muss auch bei Geländefahrzeugen dran sein


    Rückfahrscheinwerfer: braucht er, auch wenn er ne Armeeausführung ist. Pflicht für Fahrzeuge an Baujahr '87


    Nebelschlussleuchte: brauchen wir nicht, Pflicht ab Baujahr '91


    Die Gitter an den Scheinwerfern müssen runter.


    Ansonsten reicht ne normale HU, da wir schon Westpapiere haben.


    Nur habe ich ein was vergessen zu fragen- braucht der L60 Sicherheitsgurte? Bei uns ist einer auf der Beifahrerseite eingebaut, Made in DDR...

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  • Dazu möchte ich folgendes einwerfen:


    Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III
    (BGBl. II 1990, 889, 1100)
    - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -


    (23)
    Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden.



    Heist also was in der BRD längst Pflicht war hat für unsere Fahrzeuge bis zu dem Datum überhaupt keine Relevanz.

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  • hallo leute
    wie jetzt gitter vor scheinwerfer müssen ab?
    ich fahre meine schon seit drei jahren alle komplett,soll heißen scheinwerfer -,blinker-und rücklicht gitter.ausserdem habe ich die nachtmarschanlage vorn drauf und der tüvi meinte: "solange es den gegenverkehr nicht blendet ist das egal.selbst wenn sie nichts sehen.ist ja ihr problem wenn sie nur 20 oder 30 km/h fahren können."
    darum bleibt das auch alles dran.

    Links stehen Bäume,Rechts stehen Bäume und mittendrin sind IFA Träume!

  • Das ist doch zum Mäuse melken. Da fragt man schon dort, wo man es wissen müßte und dann kommen wohl doch Antworten, die so nicht ganz stimmen...
    Ich habe mich mit den Gittern auch gewundert, dachte mir aber, mein Gott, schraubste ab und nach der DEKRA wieder dran

  • hallo
    selbst einen unterfahrschutz braucht mein w 50 nicht.wäre im gelände nicht zumutbar.weil!!! wir fahren im november jedes jahr zum "allrad graupner" ins gelände.da wäre der stets ab.hab ich dem tüvi gesagt und der meinte dann wenn das fahrzeug mit dem schutz nicht ins gelände kann ist das eine " nutzungseinschränkung" weil es ja für sowas gebaut wurde.also bleibt der schutz ab,und die plakette kommt drauf.

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  • Schön und gut, also suche ich mir ne andere DEKRA Stelle. Ich sagte extra betont, es ist ein Geländefahrzeug, daraufhin bekam ich oben genannte Antworten.
    Ich ahne es, das gibt dort noch Diskussionen ohne Ende

  • Versuch doch mal einen freien Sachverständigen, die haben meistens mehr Ahnung da sie ja nicht mit dem Bekanntheitsgrad der Firma werben können, und ich muß mal anmerken, da ist man schon mal in eurer Nähe und da geht keiner von euch ans Telefon. ;(
    Ich war in Zwickau und Bärenstein, und hätte gern mal den Dicken kennen gelernt.

  • Asche auf mein Haupt, dann war das deine Handynummer auf meinem Display. Sorry, durch den Stress auf Arbeit hab ich einfach vergessen, mal zurückzurufen.
    Aber Willi, das holen wir nach, dann kannste gleich mal schauen, wie der Dicke mit der Frontscheibe von dir ausschaut :D

  • hallo,


    da wird wohl jeder tüv_mann eine andere auffassung haben und jeder was anderes erzählen...je nach dem paragraphenreiter..???:-)???


    auf jeden fall wurden gitter vor den scheinwerfern im hause MAN zu meiner zeit als zusatzoption für baustellenfahrzeuge angeboten, also kann es nicht verboten gewesen sein....und daran wird sich die letzen 2 jahre nichts geändert haben


    unterfahrschutz ist glaub auch nicht pflicht, ich kenne keine geländegängigen(der auch dazu da ist)LKW der sowas dran hat...siehe IFA_kippfahrzeuge...



    wünsch dir noch viel erfolg...

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen