Bin heute gerade über solche Informationen gestolpert, was wisst ihr darüber?
Befreiung von der Aufzeichnungspflicht mit Fahrtenschreiber (Kontrollgerät) nur für Fahrzeuge/Fahrzeugkombinationen unterhalb 7,5t gilt.
Das bedeutet ja, daß man als Gespann oder über 7,5 Tonnen einen Fahrtenschreiber braucht?