• Mehr, als oben reinkopierte Mail wirst du vom Verkäufer wohl nicht hören, mich wundert, das er sich überhaupt geäußert hat.
    Es stimmt, du hättest vor Ort nen Rückzieher machen können oder am besten den Barkas vor Gebotsabgabe besichtigen und probefahren.
    Er kann hundertmal Garantie und Rücknahme ausschließen, wenn seine Angaben nicht mit denen des tatsächlichen Zustandes des Barkas übereinstimmen, sind diese Zusätze null und nichtig.
    Nutzt dir aber nix, er wird die Verwarnung von ebay kassieren, aber wohl nicht seinen Schrott zurücknehmen.
    Also, Schadensbegrenzung, indem du noch verwertbare Teile versilberst oder Anwalt...
    Rechtsschutz jetzt noch abschließen wird nix bringen, du mußt sie ne gewisse Zeit haben, ehe diese einspringt.

  • Ja. Ich habe mich mal belesen wegen der Rechtschutzvers...
    Ich schreibe ihm nochmal und hoffe Gehör zu finden.
    Wenn das nichts bringt, gehts morgen zum Anwalt.
    Und wenn das auch nichts bringt, werde ich schlauer und ärmer sein und dann wird die Kiste zerlegt. ;(


    Solange tut sich nichts mehr am Barki.


    Wie seht ihr das mit dem Motor?

  • Irgendwo hab ich mal ein Urteil gelesen, wo es hieß, das der Verkäufer das Auto zurücknehmen mußte, weil es nach ca. 30 km liegenblieb.
    Die Begründung war, wenn nach so wenigen km das Auto kaputtgeht, muss der Mangel schon vor Vertragsabschluß bestanden haben.
    Bei dir waren es 10 km...
    Aber das war kein Barkas sondern ein SLK.

  • Das ist grade sehr aufschlussreich. Ich durchsuche auch schon die ganze Zeit das Netz, hoffentlich stoße ich noch drauf.


    Schade dass du es vergessen hast, aber man kann ja auch nicht alles.
    (Falls ich es finde werde ich die nen Link schicken ;))

  • hi hendrik,


    naja,ist schon mal ne antwort von ihm,wenn auch nicht in deinem sinne...


    schick mir mal ne auktionsnummer bitte per pn...


    es stand doch trotzdem in der auktion,daß motor und heizung top sind oder nicht??? ich denke,es würde dich eventuell eine teilschuld treffen,weil ihr nicht nach wasser geguckt habt...aber ich hätte es wohl auch nicht getan,weil ja eben "alles top" ist...grrr


    gruß maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • also entweder brauch' ich ne brille oder ich kann nicht lesen 8o :P :P


    wo bitte steht das was von privatverkauf und keine garantie usw. in der auktionsbeschreibung geschrieben 8) 8) 8) 8) 8)


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


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  • ich hab auch'n nasenfahrrad...also so wirklich,auch schon vor deinem ärger gehabt ;)


    jaaa mein bester,das mit "keine rücknahme" macht das system bei ebay automatisch,es sei denn,man ändert das selbstständig in was anderes um!!!fsd bezieht sich ja nur auf die rücknahme,nicht auf die "garantien und privatverkauf",denn das steht da nirgendwo...wer lesen kann,ist klar im vorteil...ich sag ja,egal ob's drin steht oder nicht,er ist nicht damit im recht...


    ich denke,du wirst deinen anwalt bemühen müssen,wenigstens eine auskunft einholen und dafür bekommst du prozeßkostenbeihilfe oder nen beratungsgutschein...mußt nur dem anwalt gleich sagen,daß du arbeitslos bist...


    gruß maffi


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Dein IFA Projekt

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