Änderung der zul. Höchstgeschw.

  • Hallo,


    vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen? Ich spiele mit dem Gedanken einen W 50 LA/Z zu kaufen, habe aber nur den T- Führerschein (bis 60 km/h). Da der W 50 meist mit mehr wie 60 km/h eingetragen ist, bedarf es einer Drosselung. Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt? Der TÜV sagt, es müsste min. ein Gang gesperrt werden. Mein Erfahrungsträger in Sachen W 50 sagt aber das geht nicht. Und von einer Drehzahldrosselung will der TÜV nix hören.
    Hat jemand eine Übersicht aus einer Bedienungsanleitung in der die einzelnen Gänge mit den dazu gehörigen Geschwindigkeiten aufgelistet sind?


    Danke & Gruß Jörg

  • Moinsen,


    hab mal recherchiert. Ich habe hier ein original KTA-Blatt aus der DDR.


    Und zwar eines vom W 50 LA/Z.


    Da ist drin eingetragen eine Anhängelast von 16 Tonnen.
    Und siehe da eine Geschwindigkeitsbegrenzung und eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
    Allerdings dann nur mit 8.25er bzw. 9.00er Bereifung

  • Hin wie her fakt ist das der LA/Z bei 2300U/min in 5 groß bei i:6,07 bis zu 75km/h schafft und auch mit den 8.25er und 9.00er ist er schneller.


    Bauartbedingt dürfen es aber nicht mehr wie 60 sein, wobei man ja dann wieder am Anfang der Geschichte wäre.


    Vielleicht hast du ja FS Klasse alt 3 dann laste ihn doch ab. Natürlich kannst du dann nicht mehr soviel aufladen. (kannst schon aber nicht erwischen lassen - das Thema gabs hier schon mal)
    Aber so könntest du dir wenigstens deinen Wunsch erfüllen.
    Außerdem sagen wir mal du hast keinen "fünften" mehr dann würdest du maximal 46 km/h in 4 groß fahren bei 2300U/Min.
    Ich würde bei ständiger Ausnutzung dieser Drehzahl schonmal 1-2 Motoren auf Lager legen und in absehbarer Zeit einen Termin beim HNO Arzt klar machen zwecks Verordnung einer Hörhilfe. :D


    Ansonsten hilft eben nur einen richtigen LKW Schein machen.
    Der W50 ist eben ein richtig ausgewachsener LKW da beißt die Maus kein Faden ab.

  • Hallo,


    danke erst mal für die Antworten. Mit der eingeschalteten Unterlast hatte ich auch schon überlegt, aber wird er dadurch nicht noch lauter (zumindest ist das bei manch Traktor so)? Ablasten wollte ich ihn nicht, als Zugmaschine kann ich auch mit Anhänger fahren. Und wenn ich ihn mal belade, möchte ich auch nicht unbedingt Bauchschmerzen haben, ob die 7,5 t erreicht sind oder noch nicht. So wie es aussieht, werde ich wohl weiter suchen bis ich Einen mit 60 km/h Eintrag im Brief gefunden habe oder einen alten Brief mit 60 km/h.


    Gruß Jörg

  • Es gibt doch die Ablastung ohne technische Änderung, warum nicht auch die Geschwindigkeitsreduktion?
    muss halt der Fahrer dauf achten. die modernen LKW fahren ja auch bis zu 120 km/h, wenn sie dürften.


    Bernd

    Gewinne Zeit durch vorher Nachdenken.
    lura

  • Ja klar könnten Sie, aber sie haben ja einen gesetzlich vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer und je nach Einstellung ist bei ca. 90 eben Schluß im Normalfall.


    Aber ein gut eingestellter W50 mit 4,64er Achse soll ja auch ganz schön losgehen auf der graden Piste. :]