Feuerwehranhänger ohne Papiere!!!!

  • Hallo Ifa Freunde wir haben gestern ein alten ddr typischen feuerwehranhänger "gekauft" also der hallennachbar hat ihn mir gegeben zum ausprobieren wir haben noch nicht zugesagt weil Jetzt kommt mein problem:
    er hatt keinerlei Papiere dazu.
    Laut vorgänger wär dies auch nicht nötig weil das ein feuerwehrtypisches gerät wär und deshalb der TüV entfällt und er lediglich in einem verkehrstüchtigen zustand sein muss . was ich mir nicht vorstellen kann. jeden falls hatt die "Rennleitung" ihn schon ein paar mal heraus gezogen und ihn nach dieser erklärung vom hof fahren lassen.warscheinlich wussten die auch nicht bescheid.


    Meine Frage lautet was muss ich tun um das ding auf der straße zu bewegen zu dürfen und was kostet das alles roundabout?
    danke für eure Fachkundige Meinung!

  • die Müßen auch ne zulassung haben deswegen wurden bei uns im amt alle abgeschaft. einen haben wir aber noch der selber zugelassen ist.


    mach mal nen bild bitte das man sieht was für einer das ist.

  • Hallo Madmatt.
    Ich habe mir auch so einen Anhänger zugelegt.Papiere gabs mal zu DDR Zeiten,aber nur so ne Art ABE. Ich bin zum Dekra Prüfer meines Vertrauen`s gegangen.Unterlagen für diese Anhänger liegen bei der Dekra NL in Klettwitz. Mein Dekra Mann hat dort nachgefragt,und hatte dann die Daten.Nur das Leergewicht stand dort nicht drauf,musste ich zu ner Waage,was aber kein Problem war.Hast du da eine PKW Kupplung dran? Dann wirds schwieriger.Anhänger für PKW ungebremst dürfen nur zgG.750kg haben.Mein Anhänger wiegt leer 450kg. Was willst du denn da noch gross einladen?Ansonsten hat er ein zgG. von 900kg.Da gibts ne Ausnahme,weil DDR Anhänger. Der ganze Spass wird dir dann event. 100Eur kosten + Zulassungskosten.Mit Kaufvertrag und Vollgutachten zur Zulassungsstelle und fertig.Wichtig ist,das ein Typenschild am Anhänger und wenn Pkw Kupplung da auch ein Typenschild,dran ist.

  • ...ja,genauso ist das. Die Zulassungsstelle macht dann noch eine KBA-Abfrage, ob die Nummer nicht doppelt vergeben ist. Ich hätte auch noch einen zu verkeufen. Wiegeschein ist dabei. Wer mag, einfach melden.
    Grüße Felix

  • Hallo liebes Forum,


    ich will mich mal als ominöser Hallennachbar outen. Ich hab den Anhänger bei der Freiwilligen Feuerwehr in so nem Nest bei Pirk(im Vogtland) gekauft und mich bei Dekra und Feuerwehr erkundigt. Nach den Angaben der Feuerwehr gab´s für die TSA(Tragkraftspritzen-Anhänger) keine Papiere, sondern die wurden den FFW´s einfach so hingestellt. Man kann sich natürlich noch Papiere machen lassen, aber zumindest die Berufsfeuerwehr Erfurt hat darauf verzichtet, da der Hänger feuerwehrtypisches Gerät ist und lediglich gekennzeichnet sein muss. Bei der Feuerwehr in Erfurt wird das so gehand habt, dass man das Kennzeichen des Zugfahrzeugs einfach auch an den Hänger macht.


    Die Polizei hat mich zwar während der Wahlkampftouren durch Thüringen 3x rausgezogen(1x Autobahnpolizei), aber es gab nie irgendein Brief nach Hause. Nachdem mich die Polizei aufgenommen hatte, bin ich wieder zur Feuerwehr und zur Zulassungsbehörde. Feuerwehr meinte: Alles i.O.; Zulassungsbehörde: man sollte ein Gutachten machen lassen und dann die Kiste zulassen.


    Kleiner Tipp: Es verhält sich mit solchen TSA genau wie mit Arbeitsbühnen, bzw. Schaustellerwagen. Diese müssen auch nicht zugelassen werden, sondern lediglich in technisch einwandfreien Zustand sein.


    viele Grüße,


    Matthias

  • Hey.
    na da hast du aber immer Glück gehabt. Schau mal in der STVZO Zulassung von Anhängern nach.Nur Feuerwehranhänger mit dem dazugehörigen Inhalt und Verwendung bei der Feuerwehr haben da ne Sonderreggelung.Wenn der Anhänger privat genutzt wird,als Packwagen oder so,muss er zugelassen werden.Der Staat möchte doch Geld verdienen.Ich hätte auch gerne das Kennz. vom Zugfzg. angebaut,aber laut STVZO und Zulassungsstelle wäre das illegal.
    Mfg.
    Christian

  • Moin,


    da hat Christian wohl recht.


    Und es ist schlimmer ein "falsches" Kennzeichen (zum Bsp. vom Zugfahrzeug) anzubauen als garkeines. Das ist dann nämlich Kennzeichenmissbrauch.


    Das wird mit 6 Punkten und ner saftigen Geldstrafe (ab 500 Euro)nebst Strafanzeige bewertet.


    Fahren ohne Zulassung gibt 3 Punkte und 50 Euro Bußgeld.
    Aber auch hier kann ein Strafverfahren eingeleitet werden. KANN !!!

  • So, vielen Dank für eure Infos!
    Ich werde wohl den rechtsgültigen weg einschlagen und dann den Hänger standard gemäß zulassen. ist Wahrscheinlich billiger als erst schwarzfahren und dann zulassen.

  • Spiele mit dem Gedanken mir so einen Hänger zu zu legen und original bestückt hinterm Feuerwehr W50 zu hängen. Oder auch eine Anhängeleiter würde mich interresieren.


    Giebt es für die Rechtliche Grundlage mit "Feuerwehrtypisches Gerät" irgendwo was geschriebenes?


    Mir sagte mal ein Tüv-Prüfer, das zu DDR-Zeiten diese Anhänger in den Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges eingetragen waren, und somit immer als Einheit gehandhabt wurden. Über die Aktuelle rechtslage konnte er mir keine Auskunft geben.

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen