Feuerwehranhänger ohne Papiere!!!!

  • Ich glaube die zeiten sind vorbei weil er ja dann trotzdem zivil genutzt und zugelassen werden muss. könnte aber eine ausnahme geben wenn du wie du sagst das alles orginal bleibt. aber da kennt ihr euch ja eigentlich besser aus mit dem thema bestandsschutz.
    also ich werd ihn zulassen und fertig. dann lieber ein bisschen mehr hingelegt als jedesmal angehalten zu werden und scherereien zu haben. zumal die die dann auch immer noch was anderes versuchen zu finden.

  • ...überlegt doch mal bitte!


    Was ist denn der Sinn solcher Sonderregelung für ne FFW? Es gab / gibt so viel techn. Zusatzgerät, was niemalsnicht unter StVZO-Bedingungen überhaupt zulassungsfähig wäre, aber trotzdem gebraucht wird. So'n TSA ist da bloß glücklicher Umstand, weil er eben in diese Regelung mit hinein fiel.


    Laß den Hänger ordentlich zu, gern auch mit H und paß bei der DEKRA und der Zulassung auf, dass die die 900kg auch eintragen! Der Hänger fällt unter die Sonderregelungen des Einigungsvertrages und hat somit Bestandsschutz, da ungebremst max. 750kg im Bereich der StVZO zulässig sind!

Zulassung und Anmeldung

Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen