fahrtenschreiber

  • alle infos hier:
    Tachograph

    "Vergessen Sie auch nicht, dass jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht darstellt!" VEB Fahrzeug - und Gerätewerk Simson, Suhl

  • Hallo chrischi!


    In der EG-Verordnung 561/2006 sind die Sozialvorschriften geregelt. Dort ist festgelegt, bei welcher Tätigkeit und für wem diese Verordnung gilt. Demzufolge müssen die Fahrzeuge, mit denen die entsprechenden Transporte durchgeführt werden, auch mit den Aufzeichnunggeräten ausgerüstet sein. Hier mal die für uns wichtigen Stellen aus der Verordnung:


    Artikel 2


    (1) Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:


    a) Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt.


    Artikel 3


    Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:


    h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;


    i) Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden.


    Allso bei privater Fahrt bis 7,5 t und historischen Fahrzeugen sind keine Kontrollgeräte notwendig.


    Gruß
    ROBITO

  • Mist, arabisch funzte nicht :(


    Ein bisher gewerblich genutztes Fahrzeug als Privatperson gekauft und genutzt, heißt der Fahrtenschreiber kann weg?
    Privat über 7,5t muss Fahrtenschreiber sein?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Cathleen ()

  • Zitat

    Original von Cathleen
    Ein bisher gewerblich genutztes Fahrzeug als Privatperson gekauft und genutzt, heißt der Fahrtenschreiber kann weg?
    Privat über 7,5t muss Fahrtenschreiber sein?


    na cathleen, es steht doch alles da: "Durch das „Verkehrssicherungsgesetz“ (Gesetz zur Sicherung des Straßenvehrkehrs) vom 19. Dezember 1952 ist der Tachograph in Deutschland u. a. für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen obligatorisch geworden."
    ausnahmen bestätigen die regel, z.b. eine lkw über 7,5t der mit einen 07er kennzeichen fährt ....

    "Vergessen Sie auch nicht, dass jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht darstellt!" VEB Fahrzeug - und Gerätewerk Simson, Suhl

  • Wollts ja nur noch mal bestätigt wissen, bei den vielen Ausnahmen (die die Regel bestätigen) sieht ja keiner mehr durch.
    Hat dein L60 eigentlich über 7,5t?

  • also ist doch alles ganz klar geregelt! wichtig nur, ich vergaß, wenn das Fz. >7,5t ist muss es als "sonder-kfz WOMO" zugelassen sein!
    ein super beitrag dazu: WOMO >7,5t


    ich selbst habe ein zul.GG von 7450kg und auf der waage echte 7500kg, leer!
    vg, steffen

    "Vergessen Sie auch nicht, dass jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht darstellt!" VEB Fahrzeug - und Gerätewerk Simson, Suhl

  • Du brauchst als Privatfahrerin keinen Fahrtenschreiber zu haben.
    Mach dir wegen mehr oder weniger 7,5 Tonnen keinen Kopf.


    Alle die ihr Fahrzeug aus gewerblicher Nutzung gekauft haben dürfen sich sicher sein das ihr Fahrtenschreiber sowieso so gut wie für die Katze ist! Wenn seit Kauf nun wenigstens 2 Jahre vergangen sind und keine Prüfung dessen stattgefunden hat.


    Kontrollgeräte in gewerblich genutzen Fahrzeugen sind nämlich aller 2 Jahre einer Überprüfung zu unterziehen. Im Fall von Reparaturen daran auch schon vorher in jeden Fall.


    Ich hoffe jetzt nicht unzählige Links hier aufschlagen die mit einen Gesamtumfang von mehr als 1500 Seiten nicht noch mehr Unsicherheit schaffen. ;)