einleiterbremse am anhänger

  • Also ich weiss, das Altfahrzeuge bei Landwirtschaftlichen Betrieben Bestandsschutz haben und auch mit Einleitersystem unterwegs sind, aber wie es sich bei Dir verhält? Kommt eventuell auch auf die Nutzung an, ist ähnlich wie mit dem Unterfahrschutz.


    Als Oldtimer dürfte es eigentlich keine Auflage geben, da es ja eigentlich orignalgetreu sein soll? Aber ich weiss es nicht genau?

  • Das Problem ist, das der 1,5 T Anhänger ja wohl auf dieses zweileiterbremse angewiesen ist und ich deshalb das "moderne" System haben muss. Und vom Oldtimer trennen meinen W50 noch ein Paar Jahre...leider. Oder kann man die Bremsanlage vom Anhänger demontieren und das Teil auch ungebremst fahren? Wäre natürlich die einfachste Lösung ?(


    Grüße,


    Clemens

    Over the hills and far away {grusssignatur}
  • Hallo zusammen,


    Einleiterbremse hin Zweileiter her,


    zuerst mal wir haben beides am Motorwagen, der Tüv hat es eingetragen, gekostet hat es irgendwas um 300 DM.


    Laut unserem Brief dürfen wir 1500 Kg Anhänger ohne Bremse ziehen.


    Für die "alten" Anhänger (HL50, Hw80 usw.) gibts zwei Möglichkeiten entweder der Betrieb wird auf 25 Km/H beschränkt, dann kann man problemlos mit der Einleiterbremse fahren oder es wird ein Umrüstsatz verbaut, gibts bei jedem Landmanschinenhändler kostet wohl so um 250 Teuro.


    Die Sache mit dem Bestandschutz, es gibt für bestimmte Sicherheitstechnische Ausrüstungen eine Nachrüstpflicht, Beispiel seitlicher Unterfahrschutz, seit dem Bla 1996 müssen alle Fahrzeuge bla usw. Keine Regel ohne Ausnahme, nur der Prüfer ist danach in der Pflicht, wenn was passiert, gehen die Ermittler auch beim Prüfer fragen, wie und warum !!!


    Bei Oldtimer verhält es sich ähnlich, und das 07-Kennzeichen schränkt die Nutzung doch sehr ein, also mein Rat wenn ihr unbedingt den W50 im Hängerbetrieb qualen wollt, nehmt zu eure eignen Sicherheit den Umrüstsatz und fahrt mit Zweileiterbremse.


    Ich war letztens mit einem Tieflader mit Zwillingsachse zum Treffen in Harnekopp, dort wo normalerweise leichte Bagger stehen stand ein geborgter UAZ, der Wfummlig hat ordentlich zum trekcken gehabt, es war kein Vergnügen und das Gespann hatte noch nicht mal 4 Tonnen.


    Sicherheit zuerst, Frank

  • 1500 Kg ohne Bremse darfst Du ziehen.....da werd ich mal unseren örtlichen TÜV Jogi von versuchen zu überzeugen.....dann könnte ich zumindest erstmal mir so einen Hänger wegziehen....Aber Du hast recht Frank...safty first! Ich denke ich werde meine Bremse anpassen und mir einen zweiten Leitungssatz nachrüsten. Die 300 Euronen hab da dann auch noch für über :D dachte es sei wesentlich teurer.


    Grüße,


    Clemens

    Over the hills and far away {grusssignatur}
  • Hallo,


    die anhängerdikussion war sehr interessant.......ein umstand wurde aber garnicht beleuchtet....und zwar das zulassungsproblem....ich habe meinen w50 auch auf einem 07 kennzeichen angemeldet und habe außerdem noch einen 7to wohn/werkstattanhänger der post....jetzt wollte ich den auch auf 07 anmelden.......
    problem: die zulassungsstelle verweigert das, begründung nach rückfrage im ministerium (ich habe selber mit dem zuständigen sachbearbeiter gesprochen) ist das nicht zulässig, weil es müßten 3 nummernschilder ausgegeben werden und das geht mit plakette nicht....ich könnte zwar den anhänger auf das kennzeichen anmelden...dürfte dann aber nicht mit dem w50 gleichzeitig fahren...oder mir wird ein ZWEITES kennzeichen zugeteilt, welches ich aber voll besteuern und versichern muß.......züge sind in der durchführungsverordnung zum 07-kennzeichen definitiv nicht zugelassen......man drohte auch damit das kennzeichen wieder zu entziehen, wenn ich mit anhänger und w50 und dem selben kennzeichen auf der strasse angetroffen werde.....


    das einleiterproblem war da gar kein problem......weil historisch und da ist eh alles egal....der w50 hat eh eine eingetragene breite von 2,83m ohne spiegel.....da kommt es laut zulassungsstelle auf die bremse nicht mehr an......


    gruß

  • die Breite resultiert aus der breite des Koffers.......hatte bis vor kurzem einen klappcontainer....und der war so breit.......jetzt ist es ein lak2....weil der andere war mega unpraktisch wenn man alleine oder zu zweit irendwohin will.....außerdem war der w50 etwas mit dem gewich überfordert....fuhr sich schrecklich, da sehr kopflastig (heizung und tank sind oben angebracht gewesen)

  • hallo also ich habe ja den originalen hl 50 habe hierfür auch schon ein drittes kennzeichen bekommen und auch die allerdings noch müntliche genehmigung des amtsleiters . hatte auch schon eine kontrolle und konnte nach rückfragen weiter fahren ., habe bei der beantragung fotos vorgelegt auf denen zu sehen war das zugfahrzeug und anhänger das selbe kennzeichen 07 hatten . hab nur die auflage das ich den anhänger nicht im öffentlichen raum stehen lassen darf und dann weiterfahre . soll dies auch noch schriftlich bekommen . bider zu dem zug auf meiner seite

Mechanik

Mechanik der IFA Nutzfahrzeuge.