Theoretisches und vorläufiges Fahrverbot für alle W50 und L60!

  • Auch wenn der Winter schon vorbei ist... der nächste kommt bestimmt.
    Ich will mal behaupten bei richtig Glatteis, also einer geschlossenen Eisdecke mit von oben Nass, ist so ziemlich jedes Fahrzeug auf reinen Reifen so gut wie unbeherrschbar. Bei unserem Vito blinken alle gelben Lampen und die Karre bewegt sich kein Stück! Trotz Winterreifen! Mein Lada kommt von der Stelle, beim Bremsen drehe ich Pirouetten, egal ob original Russischer Holzreifen ohne M+S oder Ganzjahrespneu mit M+S Kennung. Den IFA lass ich bei Glätte lieber stehen.... ist ja auch einfach weil nur Hobby, wer die Karre beruflich braucht... da ist nicht so einfach.


    Bei der "neuen" gesetzlichen Regelung ist die M+S Kennung zwar hilfreich, aber nicht das Maß aller Dinge.


    Nun ich kann Euch versichern mit M+S und/oder der Schneeflocke ist man erst mal auf der sicheren Seite. Das fehlen dieser Symbole führt jedoch nicht automatisch dazu das der Reifen unzulässig ist (ich vermeide das Wort geeignet).


    Das zuständige Ministerium meines Bundeslandes (Brandenburg) meldet dazu folgendes und informiert seine Beamten:
    (MI) Bisher war in § 2 Abs. 3a der StVO vorgeschrieben, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen „an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist. Hierzu zählte insbesondere die „geeignete Bereifung“. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg verstieß dieser Paragraf gegen das Bestimmtheitsgebot (Artikel 103 Absatz 2 GG) und die Verhängung von Bußgeldern war verfassungswidrig, diese Vorschrift musste präzisiert werden.


    Mit der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung und der Bußgeldkatalogverordnung, verkündet im Bundesgesetzblatt vom 01.12.2010, wird der § 2 Abs. 3a der StVO neu gefasst und tritt am 04.12.2010 in Kraft.


    Demnach darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31.03.1992 beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S Reifen angebracht sind. Die „Winterreifenpflicht“ gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie Einsatzfahrzeuge der in § 35 Abs. 1 StVO genannten Organisationseinheiten, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S Reifen verfügbar sind.


    Entsprechend des Anhangs II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31.03.1992 handelt es sich um Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die von einander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.


    Im Rahmen von Verkehrskontrollen und Unfallaufnahmen ist deshalb nicht ausschließlich darauf abzustellen, dass Winterreifen durch M+S Symbol gekennzeichnet sein müssen. Auch Reifen mit lediglich Schneeflockensymbol oder Bergpiktogramm sowie Reifen ohne entsprechende Kennzeichnung, die dem o.g. Profil entsprechen sind als „Winterreifen“ zu betrachten.


    Andererseits ist es so, dass die Kennung M+S rechtlich nicht geschützt ist und die Aufschrift seitens des Herstellers keiner Zertifizierung oder dem Nachweis einer bestimmten Gebrauchseigenschaft rechtlich wirksam dienen kann. So manch fernöstlicher Reifenproduzent tackert ein M+S drauf, weil sich der Reifen jetzt besser verkauft. Insofern ist Maffi´s Vorschlag mit dem Einbrennset nicht schlecht.


    Ich gehe mal davon aus, dass meine Kollegen nur beanstanden wenn Du ein Profil drauf hast, was nach der Beschreibung einem reinen Straßenprofil entspricht. Ich würde allerdings auch Reifen beanstanden die M+S auf der Flanke haben, die aber offensichtlich "ungeeignet" sind.... Letztendlich entscheidet darüber im Streitfall ein Gutachter für was der Reifen geeignet war. Und auch haftungsrechtlich kann sich die Versicherung nur bei Dir Geld zurückholen, wenn Dein Verhalten "grob Fahrlässig" ist. Wenn aber erst ein Gutachter bemüht werden muss um die Eignung des Reifens zu ergründen.... Kommt die "grobe Fahrlässigkeit" nicht in Betracht, denn es war für Dich nicht vorhersehbar wie das Gutachten ausgehen wird.
    Ich gehe davon aus, dass z.B. die Reifen mit dem "S+G" Profil genauso Wintertauglich sind, Eigentlich sollen die Kürzel für "Straße und Gelände" stehen, allerdings könnte es ja auch "Schnee + Glätte" heißen.


    Will nur sagen, Haftungsprobleme und echte Probleme mit der "Rennleitung" wird es wohl erst geben. Wenn alle echten Winterreifen eine entsprechend gesetzlich geschützte Kennzeichnung bekommen und die Hersteller also bestimmte Genraucheigenschaften nachweisen müssen um diese Kennzeichnung nutzen zu können. Wenn dann in der StVO nur noch Reifen mit dieser Kennung zugelassen sind..... Erst dann wird es Eindeutig und könnte die genannten Probleme aufwerfen. Bis dahin.... sehe ich keine Gefahr für IFAs...

  • Hallo,


    hat jemand schon Winter Ballonreifen für den W50 gefunden, oder müssen wir sie ab 2025 bei Schnee stehen lassen? Wollte wegen der lauten Fahrgeräusche neue Reifen aufziehen.

    Renato- welche Reifen / Größe fährst Du auf Deinen Winterbilder? Sehen größer aus. Eingetragen? Auf originalen W50 Felge?


    Gruß Frank

Reifen und Räder

Reifen und Räder für IFA Nutzfahrzeuge