Theoretisches und vorläufiges Fahrverbot für alle W50 und L60!

  • Hallo,
    stellt Euch doch das mal das riesen Caos im Winter vor wenn die W 50 die meist auf komunaler Ebene Winterdiest verrichten plötzlich wegen den Reifen nicht mehr fahren dürfen.
    Beste Grüße aus dem Oderbruch

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  • hallo gas,


    an das szenario darfst garnicht denken,wenn's denn so sein sollte...wer kann sich denn schon 'nen neues winterdienstauto einfach mal so leisten von den kleinunternehmern,die jetzt den winterdienst fahren ?( also hier bei uns fahren auch noch w50 und ein l60 die b96 und die ganze umgebung ab...die autos haben sich bewährt und sind nicht wie die neuen mb's auf der a20 stehen geblieben...selbst als bergefahrzeug haben die jungs ihren l60 noch im einsatz...letzten winter haben sie beim truck bergen die anhängerkupplung hinten abgerissen...dann soll mal noch einer was gegen die ifa's sagen ;)


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



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  • Zitat

    Original von Murphy
    ..Scheiß afs Bußgeld und den Punkt, denn dann zahlt die Versicherung nicht! Das kann teuer werden
    Clemens


    Mahkzeit,


    muss hier mal kurz einhaken.... Lasst bitte immer diese echt doofe Aussage "Dann zahlt die Versicherung nicht" Man was meint ihr denn warum das Haftpflichtversicherung heist. Weil der versicher verpflichtet ist zu haften. Und nicht weil du die Pflicht hast sie abzuschliessen.
    Diese muss zahlen. Nämlich an alle durch den mit deinem Fahrzeug verursachten Unfall geschädigten. Ob nun materiall oder körperlich. Selbst die Mitfahrer im verursachenden Fahrzeug können Ihr Schmerzensgeld (sofern Anspruch besteht) von deiner Versicherung einforden. Ja wer jetzt denkt "Wozu brauche ich dann eine Insassen-Unfallversicherung?" der hat Recht. Die braucht man nämlich genausowenig wie Fusspilz.


    Was natürlich sein kann das die Versicherung den Halter später in die Pflicht nimmt und die gezahlten Summen zum Teil wieder einfordert.


    Es stimmt aber eben nicht das sie nicht zahlt !!! Das muss Sie ganz einfach.


    Schönen Samstag noch

  • Hall Zusammen,


    Das schreibt der A*** darüber.
    FAQs zur Winterreifenpflicht



    Was ändert sich? Was bleibt?


    Vorab das wichtigste: Generell gefordert werden Winterreifen auch in Zukunft nicht.


    Neu ist:


    * Verbot der Nutzung von Sommerreifen bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“
    *


    die Verpflichtung, dass bei den genannnten Wetterverhältnissen nur solche Reifen gefahren werden dürfen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen (Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die eine M+S-Kennzeichnung und ggf. zusäzlich eine entsprechende Kennzeichnung mit dem Bergpiktogramm/Schneeflocke tragen erfüllen diese Anforderung).


    Schlussfolgerung:


    * Nur wer bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.
    * Wer Fahrten bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" zuverlässig vermeiden kann, darf auch weiterhin im Winter mit Sommerreifen fahren! Dies hat besondere Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder Oldtimern - und natürlich für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann.



    * Was sich ändert


    Warum wurde eine Änderung der Winterreifenpflicht beschlossen?
    Die bisherige Formulierung ist nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg zu unbestimmt. Es sei für den Einzelnen nicht erkennbar, bei welchen Witterungsverhältnissen Winterreifen verwendet werden müssen und welche Eigenschaften der Reifen besitzen muss, um als "geeignet" zu gelten. Um diese auch aus verfassungsrechtlicher Sicht problematische Formulierung möglichst schnell zu konkretisieren ist eine entsprechende Gesetzesänderung angekündigt worden.


    Was ist neu?
    In der Straßenverkehrsordnung wird zukünftig genau beschrieben, was unter "winterlichen Wetterverhältnissen" zu verstehen ist: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.
    Neu ist auch, dass erstmals auf den Begriff des M+S-Reifens abgestellt wird. Entgegen erster Informationen wird der Begriff "Winterreifen" nicht in die StVO aufgenommen.
    Der Gesetzestext schreibt vor, dass ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden darf, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen. Dort ist festgelegt, dass das Laufflächenprofil und die Struktur von M+S-Reifen so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch sowie frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Die im Fachhandel gekauften Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung erfüllen die so beschriebenen Voraussetzungen. Insoweit gibt es „Bestandschutz“ für bereits gekaufte Reifen.


    Welche Reifen dürfen verwendet werden?
    Alle mit "M & S" gekennzeichneten Reifen, also auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen. Auf Schnee nach einfachen Kriterien geprüfte Winterreifen haben zusätzlich das Schneeflockensymbol mit drei Bergspitzen ("three peak moutain").
    Die Qualitäten von Winterreifen können veröffentlichten Winterreifentest entnommen werden.


    Wird es einen festen Zeitraum für die Winterreifenpflicht geben?
    Nein. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht und wird es nicht geben.
    Ein Zeitraum wie z.B. von Oktober bis Ostern ist nicht vorgeschrieben, wird von Sicherheitsexperten aber empfohlen.


    Wird sich das Bußgeld ändern?
    Wer gegen § 2 Abs. 3a StVO verstößt, muss zukünftig mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und 1 Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Bei einer Behinderung des Verkehrs infolge falscher Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und 1 Punkt.


    Gibt es Ausnahmen von der Winterreifenpflicht?
    Neben der Besonderheit, dass für Lkw und Busse die Winterreifenpflicht nur für die Antriebsachsen vorgeschrieben ist, sind auch land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge von der Winterreifenpflicht ausgenommen werden. Hintergrund ist, dass diese Fahrzeuge üblicherweise mit Reifen ausgestattet sind, die zwar nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet, aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus jedoch für den Betrieb bei winterlichen Verhältnissen ausreichend sind. Wichtig: Dies gilt nicht für grobstollige Sommerreifen von Geländewagen.


    Sind zukünftig weitere Regelungen angedacht?
    Langfristig soll eine internationale Regelung geschaffen werden, nämlich eine europaweite einheitliche Kennzeichnung von Winterreifen.

  • Zitat

    Original von UPSMann
    [quote]Original von Murphy
    ..Scheiß afs Bußgeld und den Punkt, denn dann zahlt die Versicherung nicht! Das kann teuer werden
    Clemens


    Moin UPSMann,


    na dann fahr ich auf jedenfall auch noch ohne schlechtes gewissen :D weiter mit den Schlappen durch den Schnee...


    Gruß,


    Clemens

    Over the hills and far away {grusssignatur}
  • Hallo,
    heute stand in der Märkischen Oderzeitung ein interessanter Artikel zu den Thema Winterreifenpflicht drinn.


    Frohe Weihnachten


    Jörg


    (hoffe es ist Was zu erkennen)

    Dateien

    • Winter 2010.jpg

      (191,81 kB, 363 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

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  • Zitat

    Original von meesi
    Dieses Schreiben habe ich von hier


    Jo, das habe ich einfach mal über Baro-Reifen angefragt, ob die vom Werk in der Ukraine so eine Bestätigung besorgen könnten. War binnen weniger Tage auf meinem Tisch - Top Service!
    Ich denke, der Schrieb sollte genügen, denn offensichtlich sind unsere Stollen nicht ungeignet. Da sind auf den Straßen gaaanz andere Papenheimer unterwegs, um die die Bullen sich kümmern können.

    Moe, Anita & Smoky (Steyr 680M mit LAKII)

  • @UPS-Mann, also es stimmt, die Versicherung würde schon erstmal zahlen, aber hinterher würden die sich nicht einen Teil, sondern alles zurückholen, dafür sind das Unternehmen, die Geld verdienen wollen. Sobald die den kleinsten Grund haben, stellen die Forderungen an dich u. Geld für jahrelange Prozesse haben die allemal. Ich würde es auf jeden Fall nicht drauf ankommen lassen. Die Haftpflichtversicherung heißt so, weil der Verursacher die Pflicht zu haften hat.
    Generell möchte ich nicht wissen, was bei größeren Schadensfällen passieren würde, da sich unsere IFAs ja in einem "Schwebezustand" befinden, was die Umbauten oder älteren Beuteile betrifft. (behaupte ich zumindest mal für meinen)


    Aber meine eigentliche Frage:


    Wie ist denn das mit den Pneumant-Ballonreifen oder ähnlichen, die sind doch ohne Ketten bei Glatteis fast unfahrbar. So war zumindest mein Eindruck, als ich mal vor der Halle war. Wie sind da Eure Erfahrungen???

Reifen und Räder

Reifen und Räder für IFA Nutzfahrzeuge