Hallo zusammen!
Maffi, du hast vollkommen recht. Es ist nicht zulässig, Reifen zu verwenden, die für eine niedrigere Geschwindigkeit zugelassen sind, als die, die das Fahrzeug fahren kann. Ausnahme bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und bei Winterreifen. Der § 36 der StVZO sagt es ja eindeutig.
"§ 36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders
der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs,
entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge
des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere
Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit
gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung
hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige
Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des
Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers
sinnfällig angegeben ist,
2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten
wird."
Gruß ROBITO