turbo ifa in der bucht

  • Um dem Sonntagsfahrverbot aus dem Weg zu gehen, bliebe nur die Möglichkeit, das Fahrzeug als Wohnmobil zu zu lassen. Denn das Sonntagsfahrverbot gilt ja nur für LKW über 7,5 t Gesammtmasse und für alle LKW mit Anhäger. Mit Wohnmobilzulassung dürfte es dann allerdings nichts mehr mit H oder 07er Kennzeichen werden.


    ROBITO

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  • ohhh,


    interessanter meinungsaustausch hier :D


    also der aufbau des l60 ist ein wohnteil des intercamp ic355 mit naßzelle...der wiegt wirklich so gut wie nix im gegensatz zum lak-koffer...ich find die aufbauvariante mal sehr interessant...


    robito - warum sollte es keine h-zulassung eines w50 oder l60 geben???da gibt es so einige leute,die haben das ganz offiziell...beim l60 wäre es wohl eher angebrachter,ihn mit mehr als 7,5t wohnmobil zuzulassen...dann geht man allen ungereimtheiten aus dem wege,aber bei vielen wird wohl dann das problem der führerscheinklassen auftauchen...dem sonntagsfahrverbot ist's egal,wie schwer das womo ist...


    das mit dem 07-er kennzeichen ist zwar in meinen augen auch sehr wunderlich,so mit dem aufbau da hinten drauf,aber das ist ja nicht unser ding und ich möchte auch niemanden irgendetwas unterstellen damit...ich denke mal,es spielt eh keine rolle,da der bestandsschutz bei verkauf in einen anderen landkreis eh verfallen wird...dazu könnt ihr gern den upsmann oder fankvc befragen,sie haben erfahrungen damit ;)


    viele grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Hallo Imodra!


    Zum Glück hast du mal wieder diesen aus dem Ruder laufenden Beitrag eingefangen. GENAU: das Ding heißt zulässiges Gesamtgewicht. Alles andere interessiert (in bezug auf Gewicht) keinen. Es sollte wirlich nur, wie gesagt, darunter liegen, aber warum das so ist, will ich jetzt nicht erklären :-)


    @Soko, bedenke, dass Du auch mit drin sitzen musst, wenn Du in Österreich auf der Waage stehst :-)
    Also, nicht mehr soviel essen u. wenn gar nichts mehr geht, kann man ja den Motor ausbauen. :-)


    Ich habe letztes Jahr noch schnell den LKW-Lappen gemacht, weil ich es leid war, mit so einem riesigen Auto umherzufahren u. dann nur zwei Wechselunterhosen dabei zu haben.....

  • ...achso, ich finde den L60 nicht schlecht, solange es dem Eigentümer gefällt, ist doch alles ok. Ich hätte nur Angst, dass es den guten Intercamp da hinten drauf alsbald zerrüttelt, wenn der ins böse Gelände muss.

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  • hallo thomas,


    ja sorry,war etwas unglücklich ausgedrückt mit dem L60 und H-zulassung...inzwischen hat sich das ja durch die 30 jahre Oldtimerregelung eh relativiert,auch beim 07-er kennzeichen...aus erfahrungen der beiden in meinem beitrag genannten herren,kann man das sagen...darum schrieb ich ja auch,daß es eher sehr unwahrscheinlich sein wird,trotz gutachten für h-oder 07-er kennzeichen,einen L60 in einem anderen landkreis wieder unter diesen voraussetzungen zugelassen zu bekommen...


    viele grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Zitat

    Original von Hydraulicus
    Hallo Imodra!


    Zum Glück hast du mal wieder diesen aus dem Ruder laufenden Beitrag eingefangen.


    Was genau ist hier aus dem Ruder gelaufen???


    Zitat

    Original von Hydraulicus GENAU: das Ding heißt zulässiges Gesamtgewicht.


    Genau das hatte ich weiter oben mit ZGG gemeint - und das es darum geht und nicht ums Leergewicht.

  • das ist der L60 aus der bucht? wo kommen den die fotos her? mit 07 kenz!

    "Vergessen Sie auch nicht, dass jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht darstellt!" VEB Fahrzeug - und Gerätewerk Simson, Suhl