Durchgang Fahrerhaus-Koffer für LKW Wohnmobil, Sinn oder Unsinn?
Aus gegebenem Anlass möchte ich zu dem Thema etwas schreiben.
Auf den vergangenen LKW Treffen hat man immer wieder LKW’s mit einem Durchgang vom Fahrerhaus zum Wohnmobilkoffer gesehen. Ich sage, es ist eine Schande einen LKW mit so einem Durchgang vom Fahrerhaus zum Koffer dauerhaft zu verunstalten.
Der Durchgang ist nicht erforderlich.
1.)Im Zulassungsverfahren gilt EU-Recht und die EU-Vorschrift definiert folgendes:
“Wohnmobil”: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung,
das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
-Tisch und Sitzgelegenheit,
-Schlafgelegenheiten, die unter Umständen tagsüber als Sitze dienen können,
-Kochgelegenheit,
-Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisch’s, der leicht entfernbar sein kann.
Hier steht nichts von einem Durchgang vom Fahrerhaus zum Wohnmobilkoffer.
Wer seinen LKW von der Bezeichnung LKW im Nah-/ Fernverkehr, Kipper, Feuerwehr, usw. als “Sonder Kfz. Wohnmobil” umschreiben lassen will, der fällt unter das Zulassungsverfahren nach EU-Recht, d.h. kein Durchgang erforderlich.
Es gibt aber eine kleine Besonderheit.
Wenn die mitzunehmenden Personen alle im Faherhaus Platz finden, beim LKW L-60 sind das 3 Personen (incl. Fahrer), dann ist alles in Ordnung, d.h. kein Durchgang erforderlich. Jetzt werden aber durch den LKW Besitzer zusätzliche Sitze und Sicherheitsgurte im Wohnmobilkoffer eingebaut, um weitere Personen während der Fahrt mitzunehmen. Ab diesem Moment ist das EU-Recht nicht mehr anwendbar, da der LKW Besitzer den Wohnmobilkoffer nicht mehr nur zur Unterbringung von Personen (auf dem Campingplatz) sondern auch zum Personentransport im Wohnmobilkoffer nutzen will.
Mit dieser Massnahme hat sich der LKW Besitzer selbst die Rute vor den Hintern gebunden, denn ab jetzt, sind die EU- Bedingungen ausser Kraft gesetzt. Will man während der Fahrt weitere Personen im Wohnmobilkoffer befördern, ab dann wird ein Durchgang gefordert, das ist richtig so. Die Ursache hat hier der LKW Besitzer selbst gesetzt und der Tüv reagiert nur auf das Ergebnis und fordert dann einen Durchgang.
Für die Zulassung als “Sonder Kfz. Wohnmobil” sollte man sich einen Termin bei einem LKW Tüv Prüfer geben lassen, weil diese Leute sich auf ein Gebiet, den PKW oder LKW Bereich spezialisiert haben. Bei Zahnschmerzen geht man ja auch zum Zahnarzt und nicht zum Augenarzt.
Ich arbeite nicht für den Tüv, aber ich habe mich zuvor mit einem LKW Tüv Profi abgestimmt, damit der Bericht realistisch ist.