Fragen zum IFA-Treffen "20Jahre danach"

  • Hallo Freunde,....


    In meinem Bekanntenkreis mehrt sich die Frage, wie machen wir das mit der Rückreise am Sonntag??
    Da wir ja alle wissen das am Sonntag das LKW-Fahrverbot besteht :-(


    Wir macht ihr das???


    Es gibt ja nur 2 Möglichkeiten


    1. Sondergenehmigung beantragen(hat hier jemand erfahrung wie das läuft und was es kostet)


    2. Sonnabend abend abreisen oder erst Montag



    Vg Thomas

  • Kommt drauf an wie das Fahrzeug zugelassen ist. Womos kein Problem. Sonst erst Sonntags nach 22Uhr. Mich hat die Rennleitung allerdings noch nie angehalten. Auser die waren Neugierig was es für ein Auto ist. Quecke

  • so, das ist doch alles kein problem, wie quecke schreibt und für die die nicht bis 22.00 warten wollen gibt es eigentlich problemlos für ca. 20,- eine sondergenemigung für den so.
    viel viel wichtiger, um entsprechend werbung zu machen, brauchen wir doch noch einen flyer! vg, steffen

    "Vergessen Sie auch nicht, dass jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht darstellt!" VEB Fahrzeug - und Gerätewerk Simson, Suhl

  • Hy,...



    ja na klar das gilt nur für eingetragene LKW über 7,5t



    mich hat die "rennleitung" schon mal deswegen angehalten, am Karfreitag letztes Jahr als ich "nur schnell" man durchs Dorf fuhr, Brennholz zum Osterfeuer bringen.


    Wenn man an die richtigen Beamten kommt wirds teuer!!!!!!!!!
    Ich konnte das Strafverfahren gerade noch mal abbiegen, und musste nur verwarngeld zahlen!!!


    Aber der Große Zeigefinger der Polizei lässt warnen!!!!


    Außerdem möchte hier nochmal darauf aufmerksam das die Polizei im Land Brandenburg bei Solchen Sachen sehr "hinterfotzig" ist...die Beamten stellen sich dann möglicherweise Sonntag in die Nähe unseres Fuhrparks auf Lauerstellung, und kassieren dann, wenn man losgefahren ist, ab.Das wäre nicht das erste mal!!!!


    Darüber sollte sich jeder gedanken machen, nicht das treffen im disaster endet.


    vg thomas

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  • Zitat

    Original von Jirka Novak
    Ja das ist für mich bis jetz unklar ?(. meine Ifa ist bis 12 Tonnen Lkw, hat jemand eine lösung? Das ist wichtig weil meinen Andy soll ohne Essen sein zirka zwei oder drei Tage.
    Gruss Jirka


    hallo jirka, du darfst dann von recht und gesetz erst am So. nach 22.00 uhr fahren!
    den andy könntest du doch einfach mitbringen.


    ja thomas du hast auf jeden fall recht, wenn diese herren von der veranstalltung was mit bekommen haben ist vorsicht geboten, auch was das thema rest-allohol betrifft, z.b. MZA-Luckau, dort war immer pusten angesagt! vg, steffen

    "Vergessen Sie auch nicht, dass jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht darstellt!" VEB Fahrzeug - und Gerätewerk Simson, Suhl

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  • Das ist nicht so einfach, weil Andy ist sehr wild und ist nicht so sicher mitbringen in kurzem Fahrerhaus. An andere seite gilt bei uns einen Gesetz, wenn sind transpotrieren lebende Tiere dann gilt keinen fahrverbot 8), aber ich glaube dass akzeptiert die Polizei oder BAG bei Andy in Fahrerhaus nicht.


    Gruss Jirka

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