Hallo!
Ein Freund sucht eine NVA-Bergeachse. Ich meine, mal gehört zu haben, dass dieses Verfahren im STVZO-Bereich eh nicht mehr zulässig ist. Stimmt das? Kann ich mir gut vorstellen, weil man die Dinger ja auch nicht mehr sieht. In Frankreich werden die z.B. im PKW-Abschleppbereich in ähnlicher Form verwendet.
Grüße Felix
NVA-Bergeachse noch zulässig?
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Berge- bzw, Abschleppachsen sind immer noch aktuell , bloß nicht so populär.
Sie sind zulassungsfrei und damit keine schlechte Alternative zur "Fahrzeugmitnahme".
Es gibt bei der NVA-Variante eine "Kleine" und eine "Große".
Die "Kleine" hat eine Nutzmasse von 3,5t, die "Große" von 8t.
Die Angaben beziehen sich wie beim Sattel auf die Auflagelast.
Somit ist die kleine Variante für W50-Transport ausreichend.
Übrigens kenne ich jemanden der diese in einem Top-Zustand zu einem fairen Kurs abzugeben hat. -
dann schreib mir mal bitte eine PN oder ruf einfach mal durch, nummer steht ja bei meinem profil.
Grüße Felix -
Wie sieht denn so ein Teil aus?
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Mal ein Bild aus der Dienstvorschrift.(Wenns denn klappt....)
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Aha,
das Ding sieht ja so aus wie so eine Sattelachse. -
Seid ihr sicher, das mit diesen Achsen noch geschleppt werden darf? Da musst doch dann bestimmt auch TÜV drauf, oder?
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...tja, das war ja meine Frage. Ich kann es mir nicht vorstellen u. meine auch, mal so etwas gehört / gelesen zu haben. Wer will denn in der heutigen Zeit auch die Verantwortung für so ein Ding übernehmen. Da braucht ja nur ein Baumarktspanngurt zum Einsatz kommen, der reißt u. dann liegt der ganze Kram auf der Straße....
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ZULASSUNGSFREI !!!!!!!!!!!!!!!!
Am besten Ihr googlt mal selber, da werden die Paragraphen zitiert, die
die Legalität belegen.....
Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen