Denk mal das Teil läuft dann zulassungs/versicherungstechnisch als Fahrzeug welches davor hängt,bzw. die Achse zieht.
NVA-Bergeachse noch zulässig?
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Ich fahre ja nun berufsmäßig LKW, habe aber noch nie so eine Bergeachse nach der Wende im Einsatz gesehen?
Wäre ja eine feine Sache so eine Achse, spart den teuren Abschleppwagen.
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V-max 40 km/h
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Wenn ich es richtig gesehen habe, ist es § 1 Abs. 1 StVZO. Ist nicht so einfach zu verstehen. Beamten-Deutsch
Zulassung und Anmeldung
Zulassung und Anmeldung von IFA Nutzfahrzeugen