Hallo
Ich habe mal eine frage ich möchte mit meinen L60 zwei Hänger ziehen, darf ich das???
MFG
Hallo
Ich habe mal eine frage ich möchte mit meinen L60 zwei Hänger ziehen, darf ich das???
MFG
Nein ! Nur L60 mit der Fahrzeugart Zugmaschine dürfen 2Anhänger ziehen. Lkw dürfen nur einen Anhänger haben. Dabei dürfen Zugmaschinenzüge nicht länger als 18m sein, etwas länger mit einer Ausnahmegenehmigung.
Also im Brief steht Zugmaschine, fahre den zur zeit mit 5 tages kennzeichen. Und habe mir zwei Hänger Gekauft THK-5 und wollt die jetzt mit den L60 holen.
na volker wird da schon recht haben!
§22 Absatz 4 sagt:
"(4) .... Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein ..."
ist den dein gespann unter 20,75?
Die Frage war , L60 mit 2 Hängern THK5.
Wenn die Gesamtlänge die 18 Meter nicht übersteigt,dann könnte es gehen. Volker hatte die Frage schon beantwortet. Die nächste Frage wäre, dürfen die Hänger an den L60. Frage wäre wegen der Einleiterbremsanlage an den THK5 Anhängern? Ist diese Kombination denn erlaubt? Ich frage kurz nach bei meinem TÜV Onkel. .................
Er sagt. Wenn der LKW eine Einleiterbremse für die Hänger hat , die 18m einhält ,dann wäre es möglich bei Einhaltung der 18m Länge. Bei einer Polizei-Kontrolle könnte es trotzdem Probleme geben, die aber nicht teuer werden. Es wäre ein vertretbares Risiko. Die Fahrstrecke sollte aber nicht Hamburg-München sein, denn dann wäre es kein vertretbares Risiko mehr, so sagte mir der TÜV Onkel das jedenfalls.
Gruß purro
Mit 18m kann knapp werden. Die THK5 sind ca 6,50 lang. Das macht 13m und damit bleiben nur noch 5m L60 übrig. Der ist aber von der Vorderkante Stoßstange bis zur Mitte Kupplungsbolzen ca. 5,75m.
Das großere Problem ist aber, daß der THK5 serienmäßig nur auf der Vorderachse bremst und damit seine Höchstgeschwindigkeit von der StVZO auf 25km/h beschränkt ist. Also nur unbeobachtet schneller fahren.
18,75...... nicht 18
gruß
Hinter Kraftfahrzeugen darf vom Grundsatz nur Ein Anhänger mitgeführt werden. Ausnahme bei Zugmaschinen dürfen bis zu zwei Anhängefahrzeuge angehangen werden. Die Gesammtlänge der Fahrzeugkombinationen darf 18,00 Meter nicht überschreiten. Inklusive Ladung ist 20,75 Meter erlaubt. LKW-Züge zur Güterbeförderung mit einem Anhänger in der besonderen Bauart (wenn bestimmte Einzelmaße eingehalten werden) dürfen maximal 18,75 Meter lang sein.(§ 32 StVZO)
Gruß ROBITO