...so'n Quatsch - geh' zu DEINEM Straßenverkehrsamt und beantrage die Schleppgenehmigung für die Strecke - also Ausgangspunkt, Streckenführung und Endpunkt. Versichere denen glaubhaft, dass Du am gezogenen Fzg. die passende Lichtleiste hast und gut ist das. Kein Mensch braucht für das geschleppte Fzg. ein DEKRA-Gutachten, denn dann könntest Du die Karre ja auch zulassen und selber fahren!
Mußt halt drauf achten, dass Ihr nicht über die 18,75m kommt und dass die Tonnagen stimmen, Zweifel daran lassen sich aber leicht mit ner Kopie des Briefes oder des Datenblattes ausräumen. Das einzige was Euch die Behörde vorschreiben kann, ist eine andere Streckenführung und ggf. ein Zeitfenster.
47km sagst Du, dass kann dann schon sein, dass das Landesverwaltungsamt dafür zuständig wird, wegen der Entfernung. Die Stadt- oder Landkreisbehörden sind bloß für die jeweils internen Strecken zuständig.
Als Tipp - gelbes Kennzeichen für hinten, vorn einen normal zugelassenen oder mit roter Nummer und im Falle einer Kontrolle dem Kontrollpersonal glaubhaft machen, dass der gezogene auf dem Weg kaputt gegangen ist - bspw. ohne Motor ist das ein eher aussichtsloses Unterfangen.