Führerscheinklasse ZT

  • Ich hab jetzt mal meinen Führerschein studiert, hab damals normal PKW bis 7,49t gemacht. Habe jetzt die neue Plastikkarte und da ist L eingetragen und auch T/S.

  • Moin.


    Soweit ich mich erinnere ist das Geschwindigkeits- und Gewichtsabhängig. Für die neuen großen benötigt man mindestens das T. Aber der ZT ist ja kein großer, Neuer.


    Unseren alten Trecker durfte ich mit dem alten rosa Führerschein auch fahren, die wirklich großen Trecker aber nicht. Das dürfte bei dem ZT auch der Fall sein.


    Damit ich auch alles fahren darf habe ich letztes Jahr C/CE gemacht. Und habe damit auch erst das T/S eingetragen bekommen.
    Vorher stand nur das L drin.


    Laut Führerscheinerlaubnisklassentabelle dürfen mit dem alten rosa Führerschein Trecker bis 32 km/h bewegt werden (Klasse L). Mit der Klasse T bis 60 km/h.


    Aber so jung wie du bist, wird deine Freundin wohl keinen rosa Führerschein mehr gemacht haben.


    Am besten fragt ihr mal in ner Fahrschule nach. Das ist wohl am sichersten. Denn bei Forst- und Landwirtschaftlichen Fahrzeugen gibts ja oft Sonderregelungen.


    Liebe Grüße,
    Elli

  • Tach schön


    Der Führerschein der Klasse L berechtigt das Führen von Zugmaschienen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis 32 km/h. Allso mal in die Papiere des ZT schauen, was da steht. Mit Anhänger darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. Desweiteren dürfen Arbeitsmaschienen und Flurförderfahrzeuge bis Höchstgeschwindigkeit 25 km/h gefahren werden.
    Auch wer jetzt den Führerschein der Kl. B erwirbt, bekommt die Klassen M; L und S dazu. Da für S keine extra Zeile zur Verfügung ist, wurde die S mit in die Zeile T mit eingetragen. In der Zeile T/S steht dann in Spalte 12 die Schlüsselnummer 181. Dies bedeutet: Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S. Wie ifa-elli schon geschrieben hat, über 32 km/h brauch man dann die Klasse T. Wenn die Zugmaschine dann schneller als 60 km/h fahren kann ist die Klasse C/E erforderlich.


    Gruß ROBITO



    Schraube ich am LKW, gehts mir gur wie eh und je!

  • Jip das kann ich auch erstmal so Bestätigen,


    den ZT kannste mit dem neuen PKW Führerschein fahren, da haste ja Klasse L dabei. Ich fahre auch so...


    ABER!!! Und jetzt kommt der entscheidende Punkt!


    Mit der Klasse L darfst du ja Traktoren bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) fahren.


    Entscheidend ist hier "in der Land- und Forstwirtschaft", denn wenn du den ZT Beispielsweiße nur so durch die Gegend fahren willst um die ganzen Treckertreffen in der Region anzufahren oder auch so mit schwarzen Nummernschildern, könnte es da schon zu Problemen kommen, denn in dem Falle is der Zweck der Landwirtschaft nicht mehr erfüllt und es entfällt diese Erleichterung! Das heißt so viel wie das de dann mind. nen Führerschein der Klasse C1 bräuchtest und dann auch das Alter von 16 Jahren zum führen der Klasse L nicht mehr ausreicht, denn der ZT wiegt rund 5 Tonnen und B geht ja nur bis 3,5 Tonnen. Dann wäre nämlich mind. C1 mit bis zu 7,5 Tonnen erforderlich. Das gleiche Gilt für Anhänger, wenn die mitgeführt werden Brauch man da auch dementsprechend C1E oder gleich CE!


    Ist zwar die Frage ob das jeder von den Behörden immer so weiß aber naja, ich hab bald das Problem nich mehr, denn hab ich alles bis CE... :D


    Hoffe hilft euch weiter!


    Gruß Karsten