5 Tage Spaß Kennzeichen

  • ich hatte mich unklar ausgedrückt...die haben nicht fahrzeuge vom gelände geholt...nee die standen an der Zufahrt...und alle kurzzeitkennzeichen haben se fast zu 100% mitgenommen...weil kein kaufvertrag vorgelegt wurde das erst vorkurzem gekauft wurde...laut Gesetz ist wohl so das ich eine wagen kaufe und danach das Schild beantrage...der Verkäufer ist wohl nicht berechtigt zu beantragen, da er ja auch nicht die doppelkarte zur neuzulassung haben kann...alerdings ich bin kein jurist...ist nur was ich erlebt habe...und das mehrfach vor veranstaltungen...

  • Zitat

    Original von flash gordon
    ich hatte mich unklar ausgedrückt...die haben nicht fahrzeuge vom gelände geholt...nee die standen an der Zufahrt...und alle kurzzeitkennzeichen haben se fast zu 100% mitgenommen...weil kein kaufvertrag vorgelegt wurde das erst vorkurzem gekauft wurde...laut Gesetz ist wohl so das ich eine wagen kaufe und danach das Schild beantrage...der Verkäufer ist wohl nicht berechtigt zu beantragen, da er ja auch nicht die doppelkarte zur neuzulassung haben kann...alerdings ich bin kein jurist...ist nur was ich erlebt habe...und das mehrfach vor veranstaltungen...


    Das würde ich den Bereich der Fabel einordnen. mit kurzzeitkennzeichen können betriebs- und verkehrssichere Fahrzeuge zu den unterschiedlichsten Zwecken in Betreib genommen werden. Dazu muss kein Kaufvertrag vorliegen.
    Ich kann mir z.B. so ein Kennzeichen auch holen und es in den Schrank legen.
    Weil der Verkäufer des gewünschten Fahrzeuges z.B. den Preis verdoppelt hat.
    Und der Verkäufer kann auch ein Doppelkarte bei seinem Versicherungsfutzi kommen lassen und dem Käufer das Fahrzeug mit geben. Nur dann haftet er auch.


    Auf so manchem Amt weht wohl noch ein "alter Wind".



    Bernd

    Gewinne Zeit durch vorher Nachdenken.
    lura

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