zu TÜV muß der Protzenhaken ab da meckert der gute Mann
Abschleppstange
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Stimmt, der TÜV-Mann hat keine positiven Empfindungen für den Protzenhaken. Allerdings gibt es einen Trick bei der Sache: Es ist möglich, den Haken vom TÜV in die Papiere eintragen zu lassen, allerdings nur zum Zwecke des Abschleppens mit Abschleppseil. Das ist so gesehen für unsere Fahrzeuge völlig ungeeignet. Bei einem GAZ 69 sieht das anders aus und macht auch Sinn.
Also: Für den TÜV müsste der Haken ab ...
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Ganz kurz... Warum sieht das beim Gaz 69 anders aus?
Grüße -
Und was ist beim H-Kennzeichen?
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auch da hat siech der TÜVer etwas Zickig
hab das mit mein schon besprochen
und hinter vor gehaltener Hand sagt er kannst die ja wieder anbauen aber nicht im Öffentlichen Straßenverkehr benutzen -
Aber verstehen muss ich das nicht. Bei uns fährt ein Ford T von 1922 rum. Der ist mit seinem H-Kennzeichen für den Straßenverkehr zugelassen und hat nicht mal Bremsen an der Vorderachse. Da muss es doch eine Möglichkeit geben, wenn schon so etwas fatales zugelassen wird.
einstein
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Bei mir ist es genau umgekehrt. Das heißt Protzenhaken und Schleppstange mit zwei kleinen Ösen. Wie war denn das jetzt noch mal mit dem Protzenhaken? Unter welchen Voraussetzungen darf der am Fahrzeug sein. Oder muss ich den auch gegen eine BK63 tauschen?
einstein
Keine Gedanken machen, kann alles so bleiben wie es ist! Ich war so schon 4x zum TüV. Nur anhängen darfst du "wohl" nichts. VG
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Ein Vernunftbegabter Dekra oder TüVer wird Dir diesen Haken als "zu Abschlepp und Rangierzwecke" eintragen oder wenn er ängstlich ist wenigstens dessen Existenz Ignorieren.
Fakt ist Du darfst damit keine Anhänger durch den öffentlichen Verkehrsraum ziehen. Bei den meisten hat so ein "Haken" eher einen optischen Reiz, wer hat schon eine "Protze" zu Hause die er damit durch die Gegend fahren will? Ansonsten dürfte der Protzenhaken bei einem W50 /LA mit LAK eher ein Haken mehr auf der Liste sein wenn der Tüver sein "H" Gutachten macht. Diese Haken tragen ja auch mit dazu bei ob das Fahrzeug auch äußerlich dem Original des NVA LKW W50 entspricht oder nicht. Würde das nicht so enge sehen, solange Du das Teil nicht als Anhängerkupplung nutzen willst. -
Hier mal der Eintrag im Fahrzeugschein vom GAZ69. Beim W50 kann das genau so eingetragen werden. Allerdings ist das Ziehen eines Anhängers wie schon mehrfach erwähnt ausgeschlossen.
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Mh... Bin ja auch am Überlegen mir einen Haken anzubauen. Gerade weil eine BK ja im Gelände nicht so sehr sinnvoll ist... wenn man denn mal mit dem HL10 durchs Gelände muss. So wie mir gesagt wurde bekommt man den Anhänger bei Schiefstand oder Ähnlichem nicht aus der BK, aus dem Protzenhaken schon... Und der Haken ist doch aus meiner Sicht nicht unsicherer, oder?
Grüße