• ...na dann - Kies rein, Folie drauf und die letzten 5cm Betonboden - wenn die Abnahme vorbei ist, pickerste den Boden wieder weg, schaufelst den Kies wieder raus und alles ist gut :D


    Gute Idee, das wäre auch mein Weg :D

  • ...na dann - Kies rein, Folie drauf und die letzten 5cm Betonboden - wenn die Abnahme vorbei ist, pickerste den Boden wieder weg, schaufelst den Kies wieder raus und alles ist gut :D

    gute idee...leider sind die vom bauamt auch nicht doof.......


    ich brauch doch 1. fotos 2. den liefernschein über die geliefert menge beton...


    also was lernen wir daraus...die aufm amt sind schon öfters "beschixxen" worden...


    nja aber irgendwas wird mir noch einfallen...


    blöd ist auch das ich eigentlich noch auf einem andern grundstück noch was bauen wollte für meine anderen fahrzeuge....da muss wohl erst noch etwas gras über die sache wachsen...



    gruß

  • ...Quark - einfach von vornherein so bauen und die Stahlwinkel für die Grubenabdeckung überziehst Du einfach mit nem bissel Beton, dass er gerade so trittfest drauf trocknet 8) :D Wenn Abnahme vorbei, pickerst Du entlang der Grubenabdeckwinkel den Kram wieder raus und Dein Nachbar braucht sicher auch noch ne Fuhre Beton, dass Du auf die benötigten m³ kommst - "lala la..." - sing :P 8)

  • aber um ma auf das tehma zurückzukommen......


    hat jemand einen dreh gefunden um ohne baugehnemigung ein garage zubauen....


    es ist ja bis zu einer gewissen höhe und einer gewissen breite die ganze sache eigentlich gehnemigungsfrei.....leider ist dei höhe so das nur pkws da reinpassen....


    wie wäre es denn wenn man die höhe einhält und dann später tiefer buddelt...sozusagen tieferlegt.....man hätte zwar dann das wasser problem aber egal.....


    hat darüber schon jemand mal nachgedacht.....

  • moins Leute,


    was ich gerade nicht verstehe,wie hochgebildete Menschen überhaupt auf solche Gedankenspiele in der Öffentlichkeit kommen - von wegen Baugenehmigung ja oder nein,usw. ...da gibt's doch einen ganz einfachen Weg,ruf beim Bauamt an und frag nach...die sollten schon wissen,was genau in deinem Bundesland für Gesetze gelten,denn das ist auch Ländersache...du mußt ja nicht sagen,daß du Herr Meier aus Dorfstraße 89 bist und auf deinem Grundstück eine Garage bauen möchtest...es geht ja um eine allgemeine Frage,ohne daß du sofort unter Beobachtung des Bauamtes stehst ;)


    aber hier eine kleine Vorabinfo aus dem Indernett Baugenehmigung Garage ...nur um ganz sicher zu gehen,würde ich trotzdem im Bauamt anrufen,denn auch das Indernett weiß nicht immer alles ;)


    nimm mir meine Worte nicht krumm,ist überhaupt nicht böse gemeint =)


    viele Grüße


    maffi


    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<


    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Hallo,


    also ich weiß ja nicht wie es in anderen Bundesländern mitlerweile gereglt ist...


    hier in BRB ist es mittlerweile so, dass die Kommune mit ihrem Bauamt nur für Plannungsverfahren, Bauleitplänen etc zuständig ist und die Bauvorhaben von der Landkreisbehörde bearbeitet werden...


    dort hat ein Sachbearbeiter so viele Vorhaben (ich hab mal den Stellenplan gesehen und da waren es 10 Leute fürn Landkreis der so groß wie das Saarland ist), das die generelle Aussage ist, Beratungen werden nicht durchgeführt...dafür muss man sich einen Architekten oder Bau-Ing. suchen der Bauvorlage berechtigt ist.....und der will natürlich für jede Dienstleistung Geld...


    deswegen ist es schon interessant bevor man zum Architekten geht, zu prüfen was noch für Möglichkeiten vorhanden sind.....


    und hier kann man sich ja mal zu so einem Thema austauschen...vorallendingen was ist sinnvoll an Größe , Höhe , Werkstattzubehöreinbauten etc.


    gruß

  • ...das die generelle Aussage ist, Beratungen werden nicht durchgeführt...dafür muss man sich einen Architekten oder Bau-Ing. suchen der Bauvorlage berechtigt ist.....und der will natürlich für jede Dienstleistung Geld...


    tja,das ist nunmal Kapitalismus...für nix gibt's meistens auch nix...aber vielleicht kann ein Architekt dir ja wenigstens einen Tip geben,der nichts kostet...es gibt ja auch nette Menschen,die nicht alles in Geld umrechnen =)


    und hier kann man sich ja mal zu so einem Thema austauschen...vorallendingen was ist sinnvoll an Größe , Höhe , Werkstattzubehöreinbauten etc.


    da stimme ich dir vollkommen zu :D das ist eine super Aussage :D nur der Rest ist einfach spekulativ und bringt niemanden weiter,was,wo,wie und in welcher Größe einfach so gebaut werden darf ohne Genehmigungen...das fängt ja schon bei der Statik an...


    in diesem Sinne hoffe ich natürlich auch auf viele weitere interessante Gedanken und Vorschläge zum Thema "LKW Garage"...


    viele Grüße


    maffi


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    Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse :D ;)


    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht...



  • Hallo,


    ein Kumpel von mir hat auch immer gedacht das er bauen kann wie er will ( hatte 2 Wochenendhäuser umgebaut erweitert) und jedesmal wurde er angezeigt mit der Folge das er die Auflage bekommen hat zurück zu Bauen!! Wo hat mann dann gespart? zumal das mann mit einer Baugenehmigung auf der sicheren Seite ist.In meinem Fall kostet der Architekt 600 Euro und die Baugenehmigung (geht nach umbauten Raum) ca 300 Euro.der Architektenpreis ist sicherlich ein Freundschaftspreis er ist aus unserem Dorf.
    Also ohne Baugenehmigung würde ich nichts in diesem Land bauen, außer mann wohn vollkommen allein und der nächste Nachbar ist weit entfernt.



    Grüße


    Torsten

  • Zitat

    ...das die generelle Aussage ist, Beratungen werden nicht
    durchgeführt...dafür muss man sich einen Architekten oder Bau-Ing.
    suchen der Bauvorlage berechtigt ist.....und der will natürlich für jede
    Dienstleistung Geld...

    Da ist Dein Bauamt aber gehörig auf dem Holzweg - JEDE Behörde hat eine Beratungs- und Auskunftspflicht, sogar das Finanzamt. Leider ist's in unserem Staat mittlerweile so, dass das viele Behörden und Ämter nur allzugern untern Tisch kehren und auf externe Stellen verweisen, um nicht selbst mit von Ihr getätigten Beratung ggf. auch an die Kandarre genommen zu werden.


    Das einem vom Finanzamt logischerweise keine Steuerschlupflöcher genannt werden ist klar denke ich, aber zum Rest ist das Amt verpflichtet!


  • hallo,



    na hier in meck pomm darfst du bis 30kubik baugehnemigungsfrei bauen. BAUEN!!!! wohlgemerkt!
    dennoch unter berücksichtigung der baulast zum nachbargrundstück.dieses kann sogar dein eigenen sein,auch dann gilt BAULAST.denn es kann ja sein das du dein eigenes angrenzendes gründstück mal verkaufen willst.
    dann kommt noch die sachen mit den fundamenten!
    wird ohne fundament gebaut,darfs auch etwas grösser sein,dann wieder unter beachtung der höche und breite!
    soooooooooooooo, dann gibts ja noch die grenzbebauung.da darfst du nicht mehr als 15m von bebauen.


    allein das überdachen einer terasse hat so seine tücken,
    denn diese darf nicht mehr als 3 meter von der hauswand sein und entlang der hauswand nicht mehr als 5 meter.


    heute ist es wichtig einen GROSSEN ROTEN PUNKT zu haben,alles andere ist anschiss!


    geld für den architekten ausgeben ist ratsamer als schlafende hunde zu wecken,der architekt weiss was geht und was nicht geht.


    alles nach der deviese, beziehungen schaden nur dem der keine hat!


    und es gibt noch wer weiss wieviele gute und weniger gute sachen.


    bis dann